Generation 60+ im Job: Wie Sie die Potenziale des Alters nutzen können

Arbeiten im Alter hilft nicht nur, den Alltag aktiver zu gestalten, sondern fördert auch die geistige und körperliche Gesundheit. Darüber hinaus lässt sich mit einem Job die Rente aufbessern – allerdings gibt es dabei einige Punkte zu beachten.

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1. Warum ist das Arbeiten im Alter sinnvoll?

2. Welche Arbeitsangebote für Rentner gibt es?

2.1. Ein Minijob

2.2. Ein Teilzeitjob

2.3. Das Ehrenamt

3. Wo finde ich einen Job für Senioren?

4. Wie viel darf ich als Rentner hinzuverdienen?

5. Wie melde ich als Rentner einen Minijob bei der Minijobzentrale an?

6. Muss ich als Rentner die Einnahmen aus dem Minijob versteuern?

7. Bin ich als Rentner rentenversicherungspflichtig?

8. Bin ich im Minijob krankenversichert?

9. Welche Rechte habe ich als Minijobber?


1. Warum ist das Arbeiten im Alter sinnvoll?

Der Übergang vom Arbeitsleben in den Ruhestand fällt vielen älteren Menschen nicht leicht. Grund dafür ist der zunehmend aktivere Lebensstil und der verbesserte Gesundheitszustand im Alter. Die fehlende Erwerbstätigkeit hinterlässt nicht selten eine Lücke im Ruhestand, die nicht durch bloße Freizeitaktivitäten gefüllt werden kann. Anderen fällt es schwer, dem Arbeitsalltag den Rücken zu kehren, weil die Angst vor Altersarmut ein quälender Begleiter für sie ist.

Viele Senioren denken jedoch, dass sie nach Erreichen des Rentenalters zu alt zum Arbeiten sind. Schuld daran sind veraltete gesellschaftliche Normen und die hartnäckigen Vorurteile einer anhaltenden Altersdiskriminierung. Doch das Bild des gebrechlichen Rentners ist längst überholt: Die neuen älteren Generationen strotzen vor Energie und wollen die Potenziale des Alters nutzen.

Darüber hinaus ist das Arbeiten im Alter eine willkommene Gelegenheit, im Ruhestand etwas Neues auszuprobieren und den Kontakt zu anderen Menschen zu pflegen. Besonders beliebt bei Ruheständlern sind ehrenamtliche Tätigkeiten. Schließlich haben sie im Alter viel Zeit, einen positiven Beitrag für die Gesellschaft zu leisten. Andere arbeiten im Alter vor allem wegen des finanziellen Aspekts, da die Rente durch zusätzliche Einnahmen aufgebessert werden kann.

2. Welche Arbeitsangebote gibt es für Rentner?

Wer mit dem Gedanken spielt, im Ruhestand einer Beschäftigung nachzugehen, dem bieten sich verschiedene Möglichkeiten:

2.1. Ein Minijob

Unter einem Minijob versteht man eine geringfügige Beschäftigung, bei welcher der monatliche Verdienst maximal 450 Euro beträgt. Ein Minijob ist aufgrund der überschaubaren Arbeitszeit und der Hinzuverdienstgrenzen der gesetzlichen Rentenversicherung bei älteren Menschen sehr beliebt. Wer eine Beschäftigung in Form eines Minijobs in Betracht zieht, kann beispielsweise in folgenden Bereichen arbeiten:

  • Im Dienstleistungsbereich
  • Als Bürohilfe
  • Als Haushaltshilfe
  • Als Museums- oder Stadtführer
  • Als Hausmeister, Gartenhelfer oder Pförtner
  • Als Tierbetreuer
  • Als Nachhilfelehrer
  • In der Kinder- oder Altenbetreuung

2.2. Ein Teilzeitjob

Unter Teilzeit versteht man allgemein eine Arbeitszeit, die kürzer ist als eine Vollzeitstelle. Im Gegensatz zu einem Minijob ist bei einer Teilzeitbeschäftigung keine Verdienstgrenze von 450 Euro vorgeschrieben. Wie viele Stunden pro Woche gearbeitet wird und wie hoch das Gehalt ist, hängt von der jeweiligen Beschäftigung und Vereinbarung ab.

Da das Know-how und die Lebenserfahrung älterer Menschen in vielen Unternehmen sehr geschätzt werden, bieten einige Unternehmen Teilzeitstellen für Senioren an. Auf diese Weise sichern sie sich das Wissen ihrer Mitarbeiter auch nach deren Renteneintritt. Gleichzeitig profitieren die Senior-Experten von dem zusätzlichen monatlichen Einkommen und den abwechslungsreichen Aufgaben im Job. Aufgrund des demografischen Wandels und des Fachkräftemangels wird die Zahl der arbeitenden Rentner in Zukunft noch weiter steigen.

Viele ehemalige Fachkräfte finden zudem im Ruhestand den Weg in die Selbstständigkeit und arbeiten in Teilzeit als Freiberufler: Eine freiberufliche Berater- oder Ausbilder-Tätigkeit kann zum Beispiel bei dem früheren Arbeitgeber angefragt werden. Im textlichen Bereich bietet sich die Tätigkeit als freiberuflicher Texter, Autor oder Übersetzer an.

2.3. Das Ehrenamt

Ein Ehrenamt ist eine unbezahlte Tätigkeit, die freiwillig in einer Organisation, einem Verein oder einer sozialen Einrichtung ausgeübt wird und auf das Gemeinwohl der Gesellschaft ausgerichtet ist. Ehrenamtliches Engagement für Senioren ist in den unterschiedlichsten Bereichen möglich: In der Seniorenhilfe kann man beispielsweise älteren Menschen Gesellschaft leisten und ihnen bei alltäglichen Aufgaben helfen. In der Jugendhilfe gibt es die Möglichkeit, Kindern vorzulesen, sie zu betreuen oder bei Schularbeiten zu unterstützen.

Je nachdem, welche Interessen vorhanden sind, lässt sich in fast jedem gesellschaftlichen Bereich eine passende ehrenamtliche Tätigkeit finden. Allerdings wird die Arbeit in der Regel nicht vergütet. Daher empfiehlt sich ein Ehrenamt vor allem für Menschen, die auf der Suche nach einer erfüllenden und sinnstiftenden Tätigkeit im Ruhestand sind. 

3. Wo finde ich einen Job für Senioren?

Auf speziellen Jobportalen im Internet lassen sich Jobs für Senioren finden. Einige Portale bieten Stellenangebote gezielt für die Generationen 50plus an. Es ist aber auch sinnvoll, sich in Jobbörsen umzusehen, die sich nicht speziell an Rentner richten, sondern allgemein Minijobs anbieten. Nicht in jeder Stellenanzeige steht, dass es sich um einen Minijob für Senioren handelt. Das bedeutet aber keinesfalls, dass für die Stelle keine älteren Menschen in Frage kommen. Deshalb kann es sinnvoll und hilfreich sein, sich auch bei solchen Anzeigen zu bewerben.

 

Hier finden Sie Jobs für Senioren und Rentner

 

Darüber hinaus können Jobs über lokale Zeitschriften und über die Nachbarschaftshilfe gefunden werden. Auch die örtlichen Arbeitsagenturen vermitteln Jobs für Senioren. Wer eine ehrenamtliche Tätigkeit sucht, sollte sich an die jeweilige Organisation oder den Verein wenden. Alternativ stehen deutschlandweit Freiwilligenagenturen für die Vermittlung von ehrenamtlichen Helfern zur Verfügung.

4. Wie viel darf ich als Rentner hinzuverdienen?

Grundsätzlich gilt, dass man bei einem Minijob ein Anspruch auf den Mindestlohn hat. Dieser liegt aktuell bei 9,50 Euro (Stand 2021). Wenn man nach Erreichen des persönlichen Renteneintrittsalters einen geringfügigen Job ausüben möchte, besteht die Möglichkeit, unbegrenzt zur Rente hinzuzuverdienen. Die Regelaltersgrenze soll bis 2031 schrittweise auf 67 Jahre angehoben werden.

Anders sieht es aus, wenn vor Erreichen der Regelaltersgrenze ein Einkommen zusätzlich zur Rente verdient wird. Hier gilt eine Hinzuverdienstgrenze: Wer mehr als 6.300 Euro im Jahr hinzuverdient, riskiert eine Rentenkürzung. Das bedeutet: Wer vor der persönlichen Regelaltersgrenze in Rente geht, darf bis zu 6.300 Euro im Kalenderjahr erwirtschaften.

HINWEIS DER REDAKTION:

Da sich die Beschäftigung auf die Rentenzahlungen auswirken kann, ist es ratsam, sich bei Fragen zum Thema Arbeiten im Alter individuell vom Rentenversicherungsträger beraten zu lassen.

5. Wie melde ich als Rentner einen Minijob bei der Minijobzentrale an?

Arbeitgeber sind verpflichtet, ihre Minijobber bei der Minijob-Zentrale anzumelden und monatliche Abgaben zu zahlen. Je nachdem, ob es sich um einen Minijob im Gewerbe oder im Privathaushalt handelt, gibt es Unterschiede zwischen der Höhe der Abgaben und des Meldeverfahrens. Meldet ein Arbeitgeber seinen Minijobber nicht bei der Minijob-Zentrale an, so muss der Arbeitgeber mit einer Geldbuße rechnen. Der Arbeitnehmer hat diesbezüglich keine Verantwortung.

6. Muss ich als Rentner die Einnahmen aus dem Minijob versteuern?

Rentner, die die Regelaltersgrenze erreicht haben, können unbegrenzt zu ihrer Rente hinzuverdienen. Doch wenn mehr als 450 Euro verdient werden, muss der Zuverdienst zusammen mit der Rente versteuert werden. Deshalb sind Minijobs bei Senioren so beliebt: Wer in einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis 450 Euro verdient, muss keine Sozialversicherungsbeiträge zahlen.

7. Bin ich als Rentner rentenversicherungspflichtig?

Auch im Zusammenhang mit der Rentenversicherung spielt die Regelaltersgrenze eine Rolle: Mit Erreichen der Regelaltersgrenze ist man von der Rentenversicherungspflicht befreit, lediglich der Arbeitgeber muss seinen Anteil an den Beiträgen zahlen. Allerdings hätten Versicherte auch die Möglichkeit, auf die Rentenversicherungsfreiheit zu verzichten und die Beiträge zu zahlen, um die eigene Altersvollrente zu erhöhen.

Frührentner, die einer geringfügigen Beschäftigung nachgehen, sind dagegen versicherungspflichtig. Bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze müssen Beiträge in die Rentenversicherung gezahlt werden.

8. Bin ich im Minijob krankenversichert?

Da Minijobber nur bis zu 450 Euro verdienen, sind sie von der Sozialversicherung befreit. Das bedeutet, dass sie keine Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung zahlen müssen. Der Arbeitgeber zahlt zwar einen pauschalen Beitrag von 13 % zur Krankenversicherung, doch es handelt sich dabei um einen Solidarbeitrag. Ein Minijob bietet daher keinen Krankenversicherungsschutz. Der Arbeitnehmer ist für seine Krankenversicherung selbst verantwortlich und muss sich gesetzlich, privat oder über eine Familienversicherung versichern.

9. Welche Rechte habe ich als Minijobber?

Bei einer geringfügigen Beschäftigung darf der Arbeitnehmer nicht schlechter behandelt werden als Vollzeitbeschäftigte. Als Minijobber hat man grundsätzlich Anspruch auf einen schriftlichen Arbeitsvertrag, den gesetzlichen Mindestlohn von 9,50 Euro pro Stunde, Erholungsurlaub, sechs Wochen Entgeltfortzahlung bei Krankheit oder einem Arbeitsunfall und das Recht auf Kündigungsschutz.


Mittlerweile gibt es eine Vielzahl spezieller Jobbörsen für Mitglieder der älteren Generation – auch auf der Seite des Deutschen Seniorenportals! Werfen Sie doch einmal einen Blick auf unsere Auswahl an Jobs für Senioren.


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Quelle: Redaktion seniorenportal.de

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