Abkömmling Begriffserklärung

Akömmling ist der Verwandte eines Menschen in absteigender Linie. Dazu gehören seine Kinder und weitere Nachkommen. Die gesetzliche Erbfolge bestimmt in erster Linie die Abkömmlinge, also Kinder, Enkel, Urenkel usw. zu den gesetzlichen Erben. Sie bilden die Erben erster Ordnung. Hinterlässt der Erblasser mehrere Kinder, so erben diese zu gleichen Teilen. Ein lebendes Kind schließt seine eigenen Nachkommen aus. Leben also außer den Kindern bereits weitere Abkömmlinge, so erben nur die Kinder, nicht die Enkel oder Urenkel. Und wenn ein Kind des Erblassers bereits vor diesem verstirbt, so tritt dessen Nachkomme, also der Enkel des Erblassers, an die Stelle seiner vorverstorbenen Eltern.


Glossar Erbrecht


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