Ablieferungspflicht eines Testaments Begriffserklärung

Jeder, der ein Testament in Besitz hat, ist verpflichtet, es schnellstmöglichst an das Nachlassgericht abzuliefern. Keine Bedeutung hat, ob das Testament formell oder materiell gültig ist. Abzuliefern sind also auch formungültige, aufgehobene oder sonst widerrufene Anordnungen des Erblassers. Eine Anordnung des Erblassers, durch die er verbietet, das Testament nach seinem Tod abzuliefern, hat rechtlich keine Bedeutung. Wer vom Tod des Erblassers erfährt und ein in seinem Besitz befindliches Testament nicht unverzüglich an das Nachlassgericht abliefert, macht sich wegen Urkundenunterdrückung strafbar.


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