Abwesenheitspfleger Begriffserklärung

Abwesenheitspfleger in abwesender Volljähriger, dessen Aufenthalt unbekannt ist, erhält für seine Vermögensangelegenheiten, soweit sie der Fürsorge bedürfen, einen Abwesenheitspfleger. Die Bestellung erfolgt auch, wenn zwar der Aufenthalt des Abwesenden bekannt, dieser aber an der Rückkehr und der Besorgung seiner Vermögensangelegenheiten verhindert ist.


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