Abwicklungsvollstreckung Begriffserklärung

Abwicklungsvollstreckung ist der Regelfall der Testamentsvollstreckung. Der Testamentsvollstrecker hat in diesem Fall dafür Sorge zu tragen, dass das Vermögen des Erblassers in geordneter Weise auf den oder die Erben übergeht. Bei der Abwicklungsvollstreckung verwaltet allein der Testamentsvollstrecker den Nachlass und nur er allein kann über die Nachlassgegenstände verfügen. Ihm obliegen in diesem Zusammenhang die Verwaltung des Nachlasses, die Erstellung eines Nachlassverzeichnisses, die Zahlung der Schulden, die Erfüllung von Vermächtnissen, Auflagen und Pflichtteilsansprüchen und die Verteilung des Nachlasses unter den Erben (Auseinandersetzung).


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