Anwachsung Begriffserklärung

Anwachsung bezeichnet den Erwerb eines Teils der Erbschaft durch einen Miterben. Sie tritt ein, weil ein anderer Miterbe den ihm an sich zugedachten Erbteil nicht erwerben kann (z. B. weil dieser die Erbschaft ausgeschlagen oder auf die Erbschaft verzichtet hat). Beispiel: A setzt B und C zu seinen Erben je zur Hälfte ein. Wenn A stirbt und C die Erbschaft ausschlägt, wächst B der Erbteil des C zu. Will der Erblasser für den Fall, dass ein im Testament eingesetzter Erbe wegfällt, dass ein Dritter für diesen Teil sein Erbe wird, so muss er dies ausdrücklich anordnen. Er muss einen Ersatzerben benennen.

 


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