Auflage Begriffserklärung

Auflage ist die durch Testament dem Erben oder Vermächtnisnehmer auferlegte Verpflichtung zu einer Leistung, ohne einem anderen ein Recht auf die Leistung zuzuwenden. Mit einer Auflage kann der Beschwerte zu einem bestimmten Verhalten veranlasst werden. Es kann natürlich auch eine Person begünstigt werden, im Gegensatz zum Vermächtnis erlangt der Begünstigte aber grundsätzlich keinen Anspruch auf die Leistung. Beispiel: Mit einer Auflage kann dem Beschwerten aufgegeben werden, die Beerdigung oder die Grabpflege zu übernehmen. Es können auch Geld- oder Sachleistungen für kulturelle oder karitative Zwecke angeordnet werden. Nur Erben oder Vermächtnisnehmer können mit einer Auflage beschwert werden. Wurde im Testament nichts anderes verfügt, sind die Erben beschwert.


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