Bedingung Begriffserklärung

Durch eine Bedingung sollen bestimmte Rechtsfolgen von dem ungewissen Eintritt eines künftigen Ereignisses abhängig gemacht werden. Eine sogenannte aufschiebende Bedingung liegt vor, wenn die Rechtsfolge (z. B. die Erbeinsetzung oder das Vermächtnis) von einem bestimmten Ereignis an eintreten soll (z. B. wenn im Testament bestimmt wird, dass der Sohn Erbe werden soll, wenn er sein Studium abgeschlossen hat). Von einer auflösenden Bedingung spricht man, wenn der Erbe oder Vermächtnisnehmer seine Rechtsstellung sofort erhält, diese aber dann wieder verloren gehen soll, wenn ein bestimmtes Ereignis eintritt (z. B. wenn die Ehefrau zunächst Erbin wird, im Falle ihrer Wiederheirat aber die Rechtsstellung als Erbin verliert). Hat der Erblasser eine letztwillige Zuwendung unter einer aufschiebenden Bedingung gemacht (z. B. Geldzuwendung, wenn die Tochter einen bestimmten Berufsabschluss macht), so ist im Zweifel anzunehmen, dass die Zuwendung nur gelten soll, wenn der Bedachte den Eintritt der Bedingung erlebt.

 


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