Betreuungsverfügung Begriffserklärung

Betreuungsverfügung ist eine Anordnung, mit der man für den zukünftigen Fall der eigenen Hilfsbedürftigkeit oder Geschäftsunfähigkeit eine Person vorschlägt, die dann durch das Betreuungsgericht als Betreuer eingesetzt werden soll. Als Betreuer sollte man eine Person seines Vertrauens vorschlagen. Es können auch mehrere Personen als Betreuer mit verschiedenen Aufgabenbereichen benannt werden. So kann man beispielsweise einer Person die Vermögensangelegenheiten, einer anderen Person die persönlichen Angelegenheiten anvertrauen. Einen Ersatzbetreuer kann für den Fall vorgeschlagen werden, dass der benannte Betreuer entfällt. In der Betreuungsverfügung kann auch festgelegt werden, welche Personen auf keinen Fall als Betreuer in Betracht kommen. Wenn man in der Betreuungsverfügung eine Person als Betreuer vorschlägt, so sollte das Betreuungsgericht dem zustimmen, wenn es dem persönlichen Wohl nicht zuwiderläuft. Der Inhalt Ihrer Betreuungsverfügung hängt wesentlichen von Ihrer individuellen Lebenssituation und Ihren persönlichen Bedürfnissen ab. Neben der Benennung eines Betreuers kann man in einer Betreuungsverfügung insbesondere seine Vermögensangelegenheiten, die persönlichen Angelegenheiten einschließlich der Wohnungsangelegenheiten und einer etwaigen Heimunterbringung regeln. Es kann beispielsweise festgelegt werden, nach welchen Grundsätzen das Vermögen verwaltet werden soll, ob man seinen bisherigen Lebensstandard beibehalten und dazu notfalls Ihr Vermögen aufgebraucht werden soll, welche Pflegedienste bei häuslicher Pflege beauftragt bzw. nicht beauftragt werden sollen, in welches Pflegeheim bzw. Krankenhaus man bei stationärer Pflege untergebracht bzw. nicht untergebracht werden will. Die Betreuungsverfügung sollte aus Beweisgründen schriftlich verfasst werden.

 


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