Blinder Erblasser Begriffserklärung

Blinder Erblasser kann kein eigenhändiges Testament errichten, weil er Geschriebenes nicht zu Lesen vermag. Blinde können nur ein öffentliches Testament durch Übergabe einer Blindenschrift, sofern sie diese beherrschen, andernfalls nur durch Erklärung gegenüber dem Notar errichten.

 


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