Brieftestament Begriffserklärung

Brieftestament bezeichnet eine vom Erblasser eigenhändig geschriebene und unterschriebene letztwillige Verfügung, die in Form eines Briefes errichtet wurde. Grundsätzlich kann auch ein Brief des Erblassers an die vorgesehenen Erben ein eigenhändiges Testament darstellen. Notwendig ist allerdings (neben den sonstigen formalen Anforderungen an ein eigenhändiges Testament) der eindeutige Nachweis, dass der Brief abschließend und verbindlich die erbrechtliche Nachfolge nach dem Tod des Absenders regelt und nicht lediglich Ankündigungen oder Vorüberlegungen enthält.

 


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