Drei-Zeugen-Testament Begriffserklärung

Wer sich an einem Ort aufhält, der wegen außerordentlicher Umstände so abgesperrt ist, dass die Errichtung eines öffentlichen Testaments vor einem Notar nicht möglich oder erheblich erschwert ist, kann das Testament vor dem Bürgermeister oder durch mündliche Erklärung gegenüber drei Zeugen errichten. Wer sich in so naher Todesgefahr befindet, dass voraussichtlich auch die Errichtung eines Bürgermeistertestaments nicht mehr möglich ist, kann das Testament durch mündliche Erklärung vor drei Zeugen errichten. Über die Erklärung muss eine Niederschrift aufgenommen werden. Diese kann außer in der deutschen auch in einer anderen Sprache aufgenommen werden. Das Dreizeugentestament hat lediglich vorläufigen Charakter. Es verliert seine Wirksamkeit nach drei Monaten, wenn der Erblasser noch lebt.

 


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