Eheliches Kind Begriffserklärung

Ein Kind, das nach der Eheschließung geboren wurde, ist ehelich, wenn die Frau es vor oder während der Ehe empfangen und der Mann innerhalb der Empfängniszeit der Frau beigewohnt hat. In diesem Zusammenhang besteht die Vermutung, dass der Mann der Frau innerhalb der Empfängniszeit beigewohnt hat. Das eheliche Kind gehört zu den gesetzlichen Erben.

 


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