Ehescheidung Begriffserklärung

Ehescheidung ist die Auflösung der Ehe durch ein gerichtliches Urteil. Das Erbrecht des Ehegatten setzt eine rechtsgültige Ehe voraus. Wer geschieden ist, hat am Nachlass des verstorbenen Ex-Ehegatten keinen Anteil mehr. Bei einem laufenden Scheidungsverfahren gilt folgendes, wenn der Todesfall noch vor der Scheidung eingetreten ist: Waren zur Zeit des Todes des Erblassers die Voraussetzungen für die Scheidung gegeben und hatte der Erblasser die Scheidung beantragt oder ihr zugestimmt, so ist das Erbrecht und der Anspruch auf den Pflichtteil des überlebenden Ehegatten ausgeschlossen. Hat nur der überlebende Ehegatte den Scheidungsantrag gestellt, der Verstorbene aber nicht und hatte der Verstorbene dem Scheidungsantrag nicht zugestimmt, so ist der überlebende Ehegatte nach wie vor Erbe.

 


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