Enterbung Begriffserklärung

Enterbung ist der Ausschluss eines Verwandten oder des Ehegatten von der gesetzlichen Erbfolge durch ein Testament oder einen Erbvertrag. Die Enterbung kann erfolgen, indem der Erblasser in einem sogenannten negativen Testament ausdrücklich die Enterbung eines gesetzlichen Erben anordnet, ohne eine Erbeinsetzung vorzunehmen, oder indem der Erblasser seinen gesamten Nachlass an eine Person vererbt, die nicht zu den gesetzlichen Erben gehört. Damit ergibt sich zwangsläufig die Enterbung seiner gesetzlichen Erben. Die Enterbung des Ehegatten oder der Kinder hat zur Folge, dass diese den Pflichtteil verlangen können. Der Erblasser kann auch seinen Ehegatten enterben. In diesem Fall verbleiben dem Ehegatten der Anspruch auf Ausgleich des Zugewinns und der Anspruch auf den Pflichtteil.


Glossar Erbrecht


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