Erbenhaftung Begriffserklärung

Erbenhaftung bezeichnet die Haftung des Erben für Nachlassverbindlichkeiten (Erbfallschulden, Erblasserschulden). Der Erbe erwirbt nicht nur das Nachlassvermögen, sondern haftet zunächst grundsätzlich auch unbeschränkt für die Schulden des Erblassers und für die durch den Erbfall entstehenden Verbindlichkeiten. Für diese sogenannten Nachlassverbindlichkeiten haftet der Erbe gesetzlich mit seinem gesamten Vermögen, das sich nach dem Erbfall aus seinem Privatvermögen und dem durch den Erbfall erworbenen Nachlass zusammensetzt. Die Nachlassgläubiger können sich also mit ihren Forderungen sowohl an das Privatvermögen des Erben als auch an das Aktivvermögen des Nachlasses halten. Allerdings räumt das Gesetz dem Erben die Möglichkeiten ein, seine Haftung unter bestimmten Voraussetzungen und mit bestimmten Maßnahmen zu beschränken. In diesem Fall wird dann der Nachlass vom Privatvermögen des Erben getrennt. Er haftet dann für Nachlassverbindlichkeiten nicht mehr mit seinem eigenen Vermögen. Der Nachlassgläubiger kann sich vielmehr nur noch an den Nachlass halten und nicht mehr auf das Privatvermögen des Erben zugreifen. Geeignete Maßnahmen sind die Nachlassverwaltung und die Nachlassinsolvenz.

 


Glossar Erbrecht


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