Erbrecht Begriffserklärung

Erbrecht bezeichnet alle rechtlichen Regelungen, die das Vermögen einer Person nach ihrem Tod betreffen. Das Erbrecht ist in den §§ 1922 bis 2385 des Bürgerlichen Gesetzbuchs geregelt. Es regelt u.a., wem das Vermögen einer Person nach ihrem Tod zufällt, was damit zu geschehen hat und wer für die Nachlassverbindlichkeiten haftet. Ausgangspunkt ist das Prinzip der Testierfreiheit, wonach es grundsätzlich im Belieben des Erblassers steht, über sein Vermögen zu verfügen. Beschränkt wird diese Freiheit vor allem durch das Pflichtteilsrecht.

 


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