Erbverzicht Begriffserklärung

Erbverzicht ist der Vertrag mit dem Erblasser, durch den die gesetzlichen Erben auf ihr Erbrecht verzichten. Der Vertrag bedarf der notariellen Beurkundung. Mit dem Erbverzicht ist der Verzichtende von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen - genauso, als lebte er zur Zeit des Erbfalls nicht mehr. Im Zweifel erstreckt sich der Erbverzicht auch auf das Pflichtteilsrecht. Es ist aber auch möglich, nur auf das gesetzliche Erbrecht, nicht aber auf den Pflichtteil zu verzichten. In diesem Fall gehört der Verzichtende nicht zu den gesetzlichen Erben; er kann aber seinen gesetzlichen Pflichtteil verlangen. Der Erbverzicht betrifft auch die Abkömmlinge des Verzichtenden, sofern nicht anderes bestimmt wird. Grundsätzlich scheidet somit der gesamte Stamm des Verzichtenden aus der gesetzlichen Erbfolge aus.

 


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