Ersatzvermächtnis Begriffserklärung

Ersatzvermächtnis ist ein Vermächtnis, in dem der Erblasser einen Begünstigten für den Fall bestimmt, dass der zunächst Bedachte wegfällt. Es wird also angeordnet, dass für den Fall, dass der Vermächtnisnehmer das Vermächtnis ausschlägt oder sonst wegfallen sollte, der Ersatzvermächtnisnehmer den zugewendeten Gegenstand anstelle des Vermächtnisnehmers erhalten soll. Der Erblasser kann also z. B. seinem Freund die Briefmarkensammlung vermachen und ersatzweise dessen Erben als Vermächtnisnehmer einsetzen.

 


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