Gattungsvermächtnis Begriffserklärung

Gattungsvermächtnis ist ein Vermächtnis, bei dem nicht ein bestimmter Gegenstand, sondern eine bestimmte Art von Gegenstand zugewandt wird. Der Erblasser beschränkt sich also darauf, den vermachten Gegenstand nur der Gattung nach zu bestimmen und die Gattungsmerkmale zu beschreiben. Beispiel: Der Erblasser vermacht seinem Bruder ein Bild des Malers XY. Beim Gattungsvermächtnis hat der Beschwerte eine den Verhältnissen des Bedachten entsprechende Sache zu leisten. Die konkrete Bestimmung des Gegenstands kann dem Beschwerten, dem Bedachten oder einem Dritten obliegen. Wenn keine Anordnung getroffen wurde, bestimmt der Beschwerte den vermachten Gegenstand.

 


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