Gemischte Schenkung Begriffserklärung

Gemischte Schenkung liegt vor, wenn im Rahmen eines einheitlichen Rechtsgeschäfts (z. B. eines Kaufvertrags) der Wert der Leistung des Zuwendenden der Gegenleistung des Empfängers nur zum Teil entspricht, die Vertragspartner dies wissen und sich einig sind, dass der übersteigende Wert unentgeltlich gegeben wird. Beispiel: Die Eltern übertragen an ihren Sohn ein Grundstück im Wert von 100.000 Euro gegen Zahlung von 60.000 Euro. Auf die gemischte Schenkung sind die gesetzlichen Regelungen über die Schenkung nur eingeschränkt anwendbar. So kommt z. B. eine Rückforderung wegen Verarmung des Schenkers nicht in Betracht, sondern nur ein Geldanspruch. Steuerlich wird der Vorgang in einen entgeltlichen und einen unentgeltlichen Teil aufgeteilt. Der unentgeltliche Teil des Geschäfts ist schenkungsteuerpflichtig. Dazu muss der Verkehrswert der Zuwendung abzüglich des Verkehrswerts der Gegenleistung ins Verhältnis zum Verkehrswert der Zuwendung gesetzt werden.

 


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