Handschenkung Begriffserklärung

Handschenkung ist eine Schenkung, bei der geschenkte Gegenstand der Beschenkten sofort übereignet wird. Diese Form der Schenkung bedarf keiner besonderen Form, sie ist also auch ohne notarielle Beurkundung wirksam. Die formfreie Handschenkung kann unter einer Bedingung oder befristet erfolgen.

 


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