Motivirrtum Begriffserklärung

Motivirrtum ist ein Irrtum über den Beweggrund. Ein Testament kann angefochten werden, soweit der Erblasser zu seiner letztwilligen Verfügung durch die irrige Annahme oder Erwartung des Eintritts oder Nichteintritts eines Umstands bestimmt worden ist. Nicht jede Fehlvorstellung des Erblassers berechtigt aber zur Anfechtung. In Betracht kommen vielmehr nur besonders schwerwiegende Umstände, die, wenn sie dem Erblasser bekannt gewesen wären, dazu geführt hätten, dass dieser sein Testament nicht mit diesem Inhalt errichtet hätte. Irrtümer, die zur Anfechtung des Testaments berechtigen, sind u. a. der Irrtum über die Vermögensverhältnisse, über das Verhalten des eingesetzten Erben oder darüber, dass zwischen dem Erblasser und dem eingesetzten Erben ein bestimmtes Verwandtschaftsverhältnis besteht.

 


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