Nachlass Begriffserklärung

Nachlass ist das Vermögen des Erblassers, das bei dessen Tod auf den oder die Erben übergeht. Zum Nachlass (Aktivnachlass) gehören alle vermögensrechtlichen Positionen des Erblassers. In Betracht kommen insbesondere, Bargeld, Guthaben auf Girokonten, Sparkonten und Sparverträgen, Wertpapiere, Darlehensforderungen, Beteiligungen an Personen- und Kapitalgesellschaften, Grundstücke, Eigentumswohnungen, Erbbaurechte, Kraftfahrzeuge, Hausratsgegenstände, Urheber- und Patentrechte. Vom Aktivnachlass sind die zum Zeitpunkt des Erbfalls bestehenden Schulden des Erblassers abzuziehen. Nach dem Erbfall entstehende Schulden sind abzugsfähig, wenn deren Rechtsgrund auf den Erbfall zurückzuführen ist. Zum Passivnachlass gehören unter anderem Darlehensschulden, Unterhaltsansprüche, die mit dem Tod des Erblassers erlöschen, die Zugewinnausgleichsforderung des überlebenden Ehegatten, Beerdigungskosten, Anwalts- und Gerichtskosten, soweit sie mit dem Erbfall zusammenhängen, Kosten der Nachlassverwaltung und -sicherung, Steuerschulden des Erblassers, der Kapitalwert eines Nießbrauchs oder Wohnrechts, Rückforderungsansprüche des Sozialhilfeträgers.

 


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