Nachlassgläubiger Begriffserklärung

Nachlassgläubiger ist, wer gegen den Nachlass eine Forderung hat. Der Nachlassgläubiger kann beim Nachlassgericht unter den jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen Antrag auf Nachlasspflegschaft, Nachlassverwaltung oder Nachlassinsolvenz stellen. Im Aufgebotsverfahren kann der Nachlassgläubiger seine Forderungen anmelden

 


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