Nachlassverbindlichkeit Begriffserklärung

Nachlassverbindlichkeit ist die Verbindlichkeit, für die der Erbe beim Erbfall zu haften hat. Zu den Nachlassverbindlichkeiten gehören die Erblasserschulden, die Erbfallschulden, die Nachlasskostenschulden und die Nachlasserbenschulden. Die Erblasserschulden sind Schulden, die bereits zu Lebzeiten des Erblassers bestanden haben und mit dem Erbfall auf den Erben übergegangen sind. Zu den Erblasserschulden gehören Verpflichtungen aus Kauf- oder Mietverträgen, Schadensersatzansprüche aus unerlaubten Handlungen oder Steuerschulden. Die Erbfallschulden sind Schulden, die aus Anlass des Erbfalls entstanden sind, die also den Erblasser nicht zu Lebzeiten betroffen haben. Dazu gehören insbesondere der Pflichtteilsanspruch, der Pflichtteilsergänzungsanspruch, Vermächtnisse, Auflagen, die Kosten der standesgemäßen Beerdigung, der Voraus, die Zugewinnausgleichsforderung und die Erbschaftsteuer. Die Nachlasskostenschulden entstehen im Rahmen der Nachlassabwicklung oder von Geschäften des Erben für den Nachlass. Dazu gehören insbesondere die Kosten der Testamentseröffnung, der Nachlasspflegschaft, des Nachlassgläubigeraufgebots, der Nachlassverwaltung und der Nachlassinsolvenz. Nachlasskostenschulden sind auch Vergütungen und Aufwendungsersatz für Nachlasspfleger, Nachlassverwalter und Testamentsvollstrecker sowie Verbindlichkeiten aus ordnungsgemäßer Geschäftsführung dieser Personen. Die Nachlasserbenschulden entstehen durch Rechtshandlungen des Erben im Rahmen einer ordnungsgemäßen Nachlassverwaltung. Beispiel: Der Erbe beauftragt einen Dachdecker, das geerbte Einfamilienhaus neu einzudecken. Bei Nachlasserbenschulden handelt es sich sowohl um Nachlassverbindlichkeiten als auch um Privat(Eigen-)schulden des Erben. Die Gläubiger können sich also auch dann aus dem Privatvermögen des Erben befriedigen, wenn durch die Einleitung der Nachlassverwaltung oder des Nachlassinsolvenzverfahrens eine Haftungsbeschränkung eingetreten ist.


Glossar Erbrecht


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