Nachvermächtnis Begriffserklärung

Nachvermächtnis ist ein Vermächtnis, durch das der Erblasser einen bestimmten Gegenstand von einem bestimmten Zeitpunkt oder Ereignis an einem Dritten zuwendet. So kann der Erblasser zum Beispiel festlegen, dass der Gegenstand an den Vermächtnisnehmer herauszugeben ist, wenn dieser 18 Jahre alt wird, oder wenn ein bestimmtes Ereignis eintritt (z. B. wenn der Vermächtnisnehmer heiratet). Hat der Erblasser den Zeitpunkt oder das Ereignis nicht bestimmt, fällt das Nachvermächtnis mit dem Tod des ersten Vermächtnisnehmers an.

 


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