Offene Schrift Begriffserklärung

Offene Schrift ist eine Schrift, die dem Notar mit der Erklärung übergeben wird, dass sie den letzten Willen enthalte. Die Schrift kann dem Notar offen oder verschlossen übergeben werden. Ein minderjähriger Erblasser kann allerdings nur durch Übergabe einer offenen Schrift testieren. Das notarielle Testament wird nach der Beurkundung durch den Notar immer in besondere amtliche Verwahrung gebracht. Durch die besondere amtliche Verwahrung des notariellen Testaments ist gewährleistet, dass das Testament nach dem Tod des Erblassers eröffnet wird. Vorsicht: Die Rücknahme des notariellen Testaments aus der besonderen amtlichen Verwahrung hat automatisch zur Folge, dass das Testament als widerrufen gilt. In diesem Fall gilt wieder gesetzliche Erbfolge.

 


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