Rückvermächtnis Begriffserklärung

Rückvermächtnis ist ein Vermächtnis, in dem der Erblasser die Anordnung getroffen hat, dass der Vermächtnisgegenstand nach Eintritt einer Bedingung (z.B. Erreichen eines bestimmten Alters) oder nach einer bestimmten Zeit nicht mehr zustehen soll. Der Bedachte muss dann den Gegenstand an den Erben zurückgeben.

 


Glossar Erbrecht


A

B

D

E

F

G

H

J

K

L

M

N

O

P

R

S

T

U

V

W

Z


Suchmodule


Anzeige