Teilauseinandersetzung Begriffserklärung

Teilauseinandersetzung ist die Auseinandersetzung über einzelne Nachlassgegenstände oder die Aufhebung der Erbengemeinschaft für einzelne Miterben. Sie ist zulässig, wenn in einer Erbengemeinschaft alle Miterben einverstanden sind. Bei der persönlichen Teilauseinandersetzung überträgt ein Miterbe seinen Erbteil auf die anderen Miterben und scheidet aus der Erbengemeinschaft aus. Bei der gegenständlichen Teilauseinandersetzung werden einzelne Nachlassgegenstände aus dem Vermögen der Erbengemeinschaft herausgenommen und in Einzeleigentum überführt. Sie kann unter Umständen sogar gegen den Willen eines Miterben erfolgen, wenn besondere Gründe dies rechtfertigen (z. B. keine Nachlassverbindlichkeiten mehr bestehen) und dadurch berechtigte Belange der Erbengemeinschaft oder der einzelnen Miterben nicht beeinträchtigt werden.


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