Teilungsanordnung Begriffserklärung

Teilungsanordnung ist die Anordnung des Erblassers über die Art und Weise der Abwicklung des Nachlasses. Mit einer Teilungsanordnung kann der Erblasser nicht nur bestimmen, wer sein Vermögen erhält, sondern auch festlegen, wie seine Erben dieses Vermögen untereinander aufzuteilen haben. Die Teilungsanordnung ändert nichts an den Bruchteilen, zu denen ein Miterbe am Nachlass beteiligt ist. Erhält der einzelne Erbe durch die Zuweisung eines bestimmten Nachlassgegenstands wertmäßig mehr als seiner Erbquote entspricht, so hat er den Mehrwert gegenüber den Miterben auszugleichen. Mit einer Teilungsanordnung kann zwar verfügt werden, dass der Nachlass entsprechend den Anordnungen des Erblassers unter den Erben aufgeteilt wird, diese Verfügungen führen aber nicht von selbst zur Aufteilung. Die Erben sind also, wenn sie sich untereinander einig sind, nicht gehindert, eine andere Verteilung vorzunehmen. Wenn der Erblasser das verhindern will, muss er eine Testamentsvollstreckung anordnen. Er kann aber auch, wenn ihm die Aufteilung entsprechend seiner Anordnung besonders wichtig ist, die Erbeinsetzung unter der Bedingung vornehmen, dass der Nachlass entsprechend seiner Anordnung aufgeteilt wird. Wenn sich der Erblasser nicht festlegen will, wie der Nachlass unter seinen Erben aufgeteilt wird, kann er die Verteilung und Zuordnung der Nachlassgegenstände auch einem Dritten überlassen. Dieser hat dann die Aufteilung nach billigem Ermessen vorzunehmen und einen Auseinandersetzungsplan aufzustellen.


Glossar Erbrecht


A

B

D

E

F

G

H

J

K

L

M

N

O

P

R

S

T

U

V

W

Z


Suchmodule


Anzeige