Testamentseröffnung Begriffserklärung

Testamentseröffnung bezeichnet das Verfahren, bei dem der Inhalt des Testaments allen Beteiligten zur Kenntnis gebracht wird. Das Nachlassgericht hat, sobald es vom Tod des Erblassers Kenntnis erlangt, ein in seiner Verwahrung befindliches Testament zu eröffnen. Die Testamentseröffnung ist aber nicht Voraussetzung für die Wirksamkeit des Testaments.


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