Unzulänglichkeitseinrede Begriffserklärung

Unzulänglichkeitseinrede bezeichnet das Recht des Erben, die Befriedigung der Nachlassgläubiger aus Pflichtteilsrechten, Vermächtnissen und Auflagen zu verweigern, wenn der Nachlass überschuldet ist.


Glossar Erbrecht


A

B

D

E

F

G

H

J

K

L

M

N

O

P

R

S

T

U

V

W

Z


Suchmodule


Anzeige