Vorausvermächtnis Begriffserklärung

Vorausvermächtnis ist ein Vermächtnis, das einem Erben oder Miterben zugewendet selbst zugewandt wird. Damit wendet der Erblasser dem Erben einen bestimmten Gegenstand zu, ohne dass damit eine Anrechnung auf dessen Erbteil verbunden ist. Mit einem Vorausvermächtnis nutzt er die Möglichkeit, einen einzelnen Miterben gegenüber den anderen Miterben wertmäßig zu begünstigen. Der Vermächtnisnehmer hat bereits vor der Teilung des Nachlasses einen Anspruch gegenüber den übrigen Erben auf Übertragung des vermachten Gegenstands. Beispiel: Der Erblasser setzt seine beiden Kinder A und B jeweils zur Hälfte zu seinen Erben ein. A erhält darüber hinaus ohne Anrechnung auf seinen Erbteil das Wertpapierdepot des Erblassers.


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