Wahlvermächtnis Begriffserklärung

Wahlvermächtnis ist ein Vermächtnis, bei dem der Erblasser mehrere Vermächtnisgegenstände bestimmt, von denen der Bedachte jedoch nur den einen oder einzelne erhalten soll. Wahlberechtigt ist in erster Linie der mit dem Vermächtnis Beschwerte, also im Regel der Erbe. Die Wahl kann aber auch einem Dritten übertragen werden. Im Zweifel steht das Wahlrecht dem Beschwerten zu. Beispiel: Der Erblasser vermacht seinem Neffen A eine seiner drei Eigentumswohnungen. A kann zwischen den Wohnungen in der ...straße, der ...straße und der ...straße wählen.


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