Wiederverheiratungsklausel Begriffserklärung

Wiederverheiratungsklausel soll verhindern, dass nach dem Tod des Erstversterbenden bei Wiederheirat des Überlebenden der Übergang des Nachlasses an die im Berliner Testament eingesetzten Schlusserben gefährdet wird. Insbesondere soll ausgeschlossen werden, dass sich die eingesetzten Schlusserben den Nachlass mit neuen Pflichtteilsberechtigten teilen müssen. Eine Wiederverheiratungsklausel soll also vor einer Beeinträchtigung des Nachlassvermögens des zuerst versterbenden Ehegatten zulasten der Schlusserben schützen. Es gibt mehrere Möglichkeiten, entsprechende Verfügungen zu treffen. So kann insbesondere verfügt werden, dass der Überlebende im Falle der Wiederheirat den Nachlass (den Erstversterbenden) ganz oder zu Bruchteilen an die vorgesehenen Schlusserben herauszugeben hat. Der überlebende Ehegatte ist in diesem Fall also nur solange Alleinerbe, bis er sich wieder verheiratet. Im Falle der Wiederheirat können die Erben den Nachlass des Erstversterbenden oder ihren gesetzlichen Erbteil herausverlangen.


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