Hausratversicherung Begriffserklärung

Die Hausratversicherung deckt in erster Linie das Inventar eines Haushaltes ab, also Einrichtungs-, Gebrauchs-, und Verbrauchsgegenstände. Sie betrifft besonders Möbel, Teppiche, Küchenutensilien und Kleidung. Schadensersatz wird geboten im Fall eines Diebstals, Vandalismus, Feuer, Hagel oder Leitungswasser (zum Beispiel bei einem Rohrbruch). Normalerweise wird die Hausratversicherung im Falle eines Schadens die Kosten für eine Neubeschaffung der beschädigten oder entwendeten Gegenstände erstatten – so kann der Versicherte sich einen gleichwertigen Ersatz beschaffen. Werden also zum Beispiel durch einen Rohrbruch der Teppich und die Möbel des Haushaltes irreparabel beschädigt, zahlt die Haushaltsversicherung den Wert der Möbel und des Teppichs. Der Versicherte kann sich dann gleichwertige Stücke selbst kaufen. Er ist aber nicht an diese Nutzung gebunden und kann den Betrag auch anderweitig verwenden. 

 

 


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