Private Haftpflichtversicherung Begriffserklärung

Unter Haftpflicht wird die gesetzlich verankerte Pflicht zur Wiedergutmachung von verursachtem Schaden an anderen Personen oder deren Besitz verstanden. Eine Haftpflichtversicherung kommt für diesen Schaden auf. Wer ein Auto besitzt, muss verpflichtend eine Kfz-Haftpflichtversicherung abschließen. Diese deckt die Kosten für einen eventuellen Unfall ab. Private Haftpflichtversicherungen bieten darüber hinaus noch mehr. Außerdem wehrt sie unberechtigte Ansprüche an den Versicherten vor Gericht ab. Sie haftet in der Regel sowohl für den Schaden an Personen als auch an Gegenständen. Also bietet sich eine private Haftpflichtversicherung zum Beispiel für Menschen an, die ein Elektromobil mit einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 6 km/h nutzen. Diese Versicherungen gibt es für verschiedene Zielgruppen, auch für Kinder oder Menschen ab einem Alter von 50 Jahren. Diese besonderen Versicherungen übernehmen zum Beispiel Schäden an von der Krankenkasse überlassenen Hilfsmitteln.

 

 


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