Zweitmeinung vor Knieoperationen

Das Recht auf eine Begutachtung durch einen zweiten Arzt steht jedem Patienten zu und wird von immer mehr Krankenkassen finanziert.

Zweitmeinung vor Knieoperationen
© Martin-Luther-Krankenhaus

Bei geplanten Knieoperationen hält sich wie bei kaum einem anderen Eingriff hartnäckig das Gerücht, die meisten Eingriffe seien unnötig. Wer unsicher ist, ob die geplante Operation wirklich notwendig ist oder ob es noch andere Lösungen gibt, sollte sich eine Zweitmeinung von einem anderen Arzt einholen. Das rät auch Prof. Dr. med. Wolf Petersen, Spezialist für Kniechirurgie und Chefarzt der Klinik für Orthopädie und Unfallchirurgie im Berliner Martin-Luther-Krankenhaus. Im Internet gebe es zwar diverse Foren, in denen Fachärzte gegen ein Honorar von 150 bis 200 € eine Zweitbegutachtung vornehmen. Allerdings biete ein persönliches Gespräch die Möglichkeit, offene Fragen zu erörtern und Sorgen zu äußern. Eine körperliche Untersuchung ergebe außerdem oft zusätzliche Aspekte. Zudem sei es häufig selbst für Privatzahler deutlicher günstiger als eine anonyme Beratung im Internet.

Keine Hemmung vor dem Einholen einer Zweitmeinung

Früher habe es durch die Trennung von konservativ tätigen und operativ tätigen Orthopäden in jedem Fall eine Zweitbegutachtung gegeben, erklärt Prof. Petersen. Heute dagegen verfügten viele Orthopäden über eigene Operationszentren. Wer sich unsicher ist, sollte unbedingt die Meinung eines zweiten Arztes einholen: „Viele Wege führen nach Rom. Das gilt gerade für Kniebeschwerden. Die Therapieoptionen sind oft Gratwanderungen. Daher sollte kein Arzt empfindlich reagieren, wenn sein Patient um die Herausgabe der Untersuchungsergebnisse bittet, um sich eine zweite Meinung einzuholen. Ich weiß aber, dass es vielen Patienten unangenehm ist, weil sie das Gefühl haben, einen Vertrauensbruch zu begehen. Aber dieses Vorgehen hat sich mittlerweile etabliert und es sollte keinerlei Befindlichkeiten auslösen".

Ausführliche Informationen vor einer Knieoperation einfordern

„Wenn ein Patient zu mir kommt und um eine zweite Meinung zu einer geplanten Knieoperation bittet, sehe ich mir die Befunde der Erstuntersuchung an und bespreche dann, ob es Alternativen gibt und welche Vor- und Nachteile diese hätten", erläutert Prof. Petersen. „Wenn sich meine Einschätzung stark von der des ersten Arztes unterscheidet, setzen die meisten Patienten die Behandlung in unserer Klinik fort. Decken sich die Ergebnisse, gehen viele zurück zu ihrem vertrauten Orthopäden". Nicht selten suchen bei dem Kniespezialisten auch Betroffene Rat, die mit dem Ergebnis einer Knie-Operation nicht zufrieden sind. „Häufig liegt es aber nicht daran, dass ein Eingriff tatsächlich missglückt ist", betont der Kniespezialist. „Sondern es liegt vielmehr daran, dass die Möglichkeiten und Risiken einer solchen Operation dem Patienten im Vorfeld nicht deutlich genug erklärt wurden. Bei Schäden am inneren Meniskus wird häufig nicht darauf hingewiesen, dass dies nur das Symptom einer fortgeschrittenen Arthrose im Knie sein kann, die zwischen dem 40. und 55. Lebensjahr recht häufig auftritt. Selbst wenn bei einem Eingriff der Meniskus geglättet wird, ist die Arthrose noch da und verursacht nach wie vor Schmerzen beim Gehen. Das haben sich die Patienten natürlich anders vorgestellt. Hier muss man dann anders ansetzen und eventuell eine mögliche Fehlstellung ausgleichen. Viele Arthrosen und Meniskusschäden entstehen durch O-Beine. Außerdem kann es notwendig sein, über einen längeren Zeitraum Schmerzmittel einzunehmen, um die Beweglichkeit wiederherzustellen und stützende Muskeln aufzubauen".

Prof. Petersen rät dringend davon ab, sich bei einer unliebsamen Diagnose noch eine dritte oder gar vierte Meinung einzuholen. So ein „Arzt-Tourismus" stifte nur Verwirrung, ähnlich wie die ungefilterte Informationsflut im Internet. Das Wichtigste sei ein gutes Vertrauensverhältnis zu seinem Arzt, betont der Kniespezialist. Der Patient sollte sich gut beraten fühlen und immer die Möglichkeit haben, Fragen zu stellen – egal ob bei der Erstuntersuchung oder beim Einholen einer Zweitmeinung.

 


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Quelle: Susanne Amrhein, PRIMO MEDICO

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