Pflegegrad 5: Geld, Leistungen & Voraussetzungen

Gemäß § 15 des SGB XI leiden Personen mit Pflegegrad 5 an „schwersten Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“. Dies geht mit „besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung“ einher.

Altere Frau im Rollstuhl mit Pflegegrad 5 wird von Pflegerin betreut
©noxos | Freepik.com


1. Pflegegeld & Pflegesachleistungen bei ambulanter Pflege

2. 125 € Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 5

3. Pflegegrad 5 Leistungen für die stationäre Pflege

4. Pflegegrad 5 Leistungen zur Tages- & Nachtpflege

5. Pflegegrad 5 Leistungen zur Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege

6. Medizinische Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 5

7. Pflegegrad 5: Zuschüsse für den barrierefreien Umbau & Wohngruppen

8. Kostenlose Pflegekurse, Beratungen & Beratungsbesuche

9. Wie kann Widerspruch eingelegt werden?


Um Pflegegrad 5 Leistungen zu beziehen, müssen Betroffene einen Antrag auf Pflegeleistungen bzw. einen Höherstufungsantrag stellen. Infolgedessen wird der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (für gesetzlich Versicherte) oder MEDICPROOF (für privat Versicherte) beauftragt, ein Pflegegutachten durchzuführen. Im Rahmen dieses Pflegegutachtens werden die Herausforderungen und Einschränkungen der pflegebedürftigen Person beleuchtet.

Die Einstufung in Pflegegrad 5 erfolgt auf Basis eines Punktesystems. Betroffene haben alle wichtigen Voraussetzungen für die Einordnung in Pflegegrad 5 erfüllt, wenn sie im Pflegegutachten mehr als 90 Punkte erreichen.

Diese Punktzahl setzt sich aus verschiedenen Modulen zusammen:

  1. Mobilität, z. B. Möglichkeit, die eigene Körperhaltung selbst zu ändern
  2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten, z. B. zeitliche und örtliche Orientierung und Fähigkeit, eigene Entscheidungen zu treffen
  3. Verhaltensweisen und psychische Besonderheiten, z. B. psychische Probleme
  4. Selbstversorgung, z. B. Selbständige Wäsche und Pflege
  5. Eigenständiger Umgang mit krankheits- sowie therapiebedingten Herausforderungen, z. B. Umgang mit Erkrankung und damit verbundenen Behandlungen
  6. Gestaltung des Alltags, z. B. Pflege sozialer Kontakte

Innerhalb jedes Moduls erhalten Pflegebedürftige Punkte in unterschiedlicher Gewichtung. Je nachdem, wie viele Punkte die pflegebedürftige Person schließlich erreicht, wird sie dem jeweiligen Pflegegrad zugeordnet. Sind Betroffene mit dem Pflegegrad nicht einverstanden, haben sie die Möglichkeit, binnen vier Wochen schriftlich einen Widerspruch bei der Pflegekasse einzureichen. 

Pflegegrad 5 ist der höchste Pflegegrad, den Pflegebedürftige in Deutschland erhalten können. Die Unterstützung, Betreuung und Pflege durch Angehörige und/oder Pflegekräfte ist meist unerlässlich. Deshalb sichert ihnen die Pflegekasse die umfangreichsten Leistungen für Pflegebedürftige zu: Beispielsweise haben sie Anspruch auf Pflegegeld bei häuslicher Pflege durch Angehörige sowie Pflegesachleistungen bei einer professionellen Pflege durch ambulante Pflegedienste. Weitere Leistungen und Zuschüsse erhalten sie im Rahmen der Tages- und Nachtpflege, Verhinderungs- sowie Kurzzeitpflege. Im Folgenden erhalten Sie einen umfassenden Überblick über die verschiedenen Pflegeleistungen bei Pflegegrad 5.

HINWEIS DER REDAKTION:

Bei vollstationärer Pflege stehen Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 5 keine weiteren Leistungen mehr zu, da die gesamte Versorgung über die Pflege-einrichtung gesichert ist!

1. Pflegegeld & Pflegesachleistungen bei ambulanter Pflege

Werden Pflegebedürftige mit Pflegegrad 5 zuhause gepflegt, erhalten sie Pflegegeld in Höhe von 946 Euro pro Monat.

Falls sie zusätzlich die Unterstützung eines Pflegedienstes in Anspruch nehmen, besteht alternativ die Möglichkeit, Pflegesachleistungen in Höhe von 2.200 Euro pro Monat zu beziehen. Die Pflegesachleistungen sind demnach für die Bezahlung pflegerischer Tätigkeiten vorgesehen, wie beispielsweise Hilfe bei der Körperpflege, Mobilisation und pflegerischen Versorgung.

Wer mit Pflegegrad 5 von Angehörigen UND von einem Pflegedienst betreut wird, wählt die Kombinationsleistung aus Pflegegeld und Pflegesachleistung. Im Rahmen der sogenannten Kombinationspflege ist es möglich, sich die unverbrauchten Pflegesachleistungen als anteiliges Pflegegeld auszahlen zu lassen.

2. 125 € Entlastungsbetrag ab Pflegegrad 5

Personen mit Pflegegrad 5 haben Anspruch auf einen monatlichen Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro. Dieser Betrag ist für Betreuungs- und Entlastungsleistungen vorgesehen. Zum einen können damit Betreuungsgruppen zur Förderung der geistigen oder körperlichen Aktivität finanziert werden. Zum anderen dient der Entlastungsbetrag der Unterstützung von Angehörigen, beispielsweise können haushaltsnahen Dienstleistungen bezahlt werden.

3. Pflegegrad 5 Leistungen für die stationäre Pflege

Wer aufgrund des hohen Pflegebedarfs auf die Betreuung in einer Pflegeeinrichtung angewiesen ist, erhält mit Pflegegrad 5 2.005 Euro pro Monat zur Finanzierung der stationären Pflege.

Darüber hinaus beteiligt sich die Pflegekasse im Rahmen eines Leistungszuschlags an den Kosten für den Aufenthalt in einer vollstationären Pflegeeinrichtung. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der Aufenthaltsdauer im Pflegeheim.

4. Pflegegrad 5 Leistungen zur Tages- & Nachtpflege

Unter der Tages- oder Nachtpflege versteht man eine Form der teilstationären Pflege. Wie der Name bereits verrät, werden Pflegebedürftige am Tag oder in der Nacht betreut, während sie den anderen Teil des Tages bzw. der Nacht zuhause verbringen.

Mit Pflegegrad 5 haben Betroffene Anspruch auf finanzielle Unterstützung in Höhe von bis zu 1.995 Euro pro Monat für die Tages- und Nachtpflege. Die-se Leistung steht pflegebedürftigen Versicherten zusätzlich zu ihrem Pfle-gegeld, den Pflegesachleistungen und ihrem Entlastungsbetrag zu.

5. Pflegegrad 5 Leistungen zur Kurzzeitpflege & Verhinderungspflege

Falls eine pflegebedürftige Person vorübergehend nicht zuhause betreut werden kann, hat sie die Möglichkeit, übergangsweise in einer stationären Pflegeeinrichtung zu wohnen. Im Rahmen der sogenannten Kurzzeitpflege, welche häufig nach einem Krankenhausaufenthalt in Anspruch genommen wird, erhalten Pflegebedürftige bis zu 1.774 Euro für bis zu acht Wochen pro Kalenderjahr. Dieser Betrag steht allen Pflegebedürftigen der Pflegegrade 2 bis 5 in gleicher Höhe zur Verfügung.

Während der stationären Kurzzeitpflege erhalten Pflegebedürftige die Hälfte des Pflegegeldes.

Neben der Kurzzeitpflege ist die Verhinderungspflege eine Option, falls pflegende Angehörige erkranken oder verreisen. Hierzu erhalten sie höchstens sechs Wochen pro Jahr eine finanzielle Unterstützung von bis zu 1.612 Euro.

Wer das Angebot der Verhinderungspflege bzw. Kurzzeitpflege nicht oder nur teilweise wahrnimmt, kann die Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege miteinander verrechnen:

  • Wer seinen Anspruch auf Verhinderungspflege nicht vollständig ausnutzt, kann den vollen Satz auf die Kurzzeitpflege anrechnen, und somit insgesamt bis zu 3.386 Euro nutzen.
  • Nimmt man die Kurzzeitpflege nicht oder nicht vollständig in Anspruch, können Pflegebedürftige bis zu 50 Prozent ihres Anspruchs (also 887 Euro) auf Kurzzeitpflege für die Verhinderungspflege nutzen. Demnach wäre für die Verhinderungspflege ein Zuschuss von bis zu 2.499 Euro möglich.

6. Medizinische Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 5

Mit Pflegegrad 5 haben Pflegebedürftige Anspruch auf verschiedene Hilfsmittel, die den Alltag der pflegebedürftigen Person oder deren Pflegesituation verbessern sollen. So haben Pflegebedürftige beispielsweise Anspruch auf medizinische Hilfsmittel. Diese müssen vorab von einer Ärztin oder einem Arzt verordnet und bei der Krankenkasse eingereicht werden.

Zudem haben Personen mit Pflegegrad 5 gemäß § 40 SGB XI Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch in Höhe von 40 Euro monatlich. Diese tragen zu mehr Hygiene und Sicherheit in der häuslichen Pflege bei.

Technische Hilfsmittel erleichtern den Alltag von Pflegebedürftigen oder verfolgen das Ziel, Beschwerden zu lindern. Hierzu zählen unter anderem Rollstühle, Rollatoren, Pflegebetten oder Badewannenlifte. 10 Prozent der Kosten, jedoch höchstens 25 Euro pro technischem Hilfsmittel, müssen Pflegebedürftige selbst zahlen.

Die Krankenkasse bezuschusst außerdem ein Hausnotrufsystem mit 25,50 Euro pro Monat.

7. Pflegegrad 5: Zuschüsse für den barrierefreien Umbau & Wohngruppen

Im Rahmen der sogenannten wohnumfeldverbessernden Maßnahmen erhalten Pflegebedürftige zu 4.000 Euro erhalten Pflegebedürftige für den barrierefreien Umbau. Ziel ist es, die häusliche Pflege in den eigenen vier Wänden zu ermöglichen bzw. zu erleichtern. Den Betrag können Pflegebedürftige beispielsweise für den Einbau eines Treppenlifts oder den Umbau des Badezimmers nutzen.

Wer in einer Wohngruppe lebt, profitiert ebenfalls von verschiedenen Leistungen. Innerhalb einer Wohngruppe erhalten maximal vier Bewohner einen einmaligen Gründungszuschuss in Höhe von 2.500 Euro, insgesamt also höchstens 10.000 Euro. Zusätzlich erhält jede pflegebedürftige einen monatlichen Wohngruppenzuschlag in Höhe von 214 Euro zur Finanzierung besonderer Aufwendungen, die in ambulanten Wohngemeinschaften entstehen.

8. Kostenlose Pflegekurse, Beratungen & Beratungsbesuche

Um sich mehr Wissen rund um die häusliche Pflege anzueignen, haben Angehörige die Möglichkeit, verschiedene Pflegekurse und -schulungen zu besuchen oder Beratungen in Anspruch zu nehmen.

Diese Angebote sind für Pflegebedürftige und deren Angehörige kostenfrei:

  • Kostenfreie Pflegekurse für pflegende Angehörige oder ehrenamtliche Pflegepersonen gemäß § 45 SGB XI
  • Pflegeberatung nach § 7a SGB XI
  • Vierteljährlicher Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI

9. Wie kann ein Widerspruch eingelegt werden?

Betroffene können Widerspruch einlegen, wenn die Pflegekasse dend Antrag auf Pflegeleistungen ablehnt oder die pflegebedürftige Person nach eigener Meinung zu niedrig eingestuft hat. Der Widerspruch muss innerhalb von vier Wochen nach Ablehnung bzw. Einstufungsbescheid des Pflegegrades geschehen. Eine schnelle Reaktion ist daher wichtig!

Um Widerspruch einzulegen, sollte zunächst sollte das beiliegende Gutachten überprüft werden: Womöglich wurde ein Sachverhalt nicht richtig erfasst? Falls sich Betroffene unsicher sind, kann beispielsweise ein ambulanter Pflegedienst weiterhelfen.

Möchte der Antragssteller Widerspruch einlegen, sollte der Antrag von ihm oder einer vertretenden Person schriftlich bei der Pflegekasse eingereicht werden. Vorab ist es zudem sinnvoll, zum Zeitpunkt der ersten Begutachtung die noch nicht vorliegenden Arztberichte, Atteste oder Entlassungsberichte anzufordern. Dadurch erhöhen sich die Chancen, dass die Einstufung bei einer zweiten Begutachtung durchgesetzt werden kann. 

 

zuletzt aktualisiert: 01/2024


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Quelle: Redaktion seniorenportal.de

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