Wo finde ich Rat und Hilfe bei der Pflegebedürftigkeit eines Angehörigen?

Bei plötzlichem Eintreten einer Pflegebedürftigkeit muss guter Rat nicht teuer sein. Pflegeberatungen und Sozialdienste im Krankenhaus und vor Ort unterstützen bei der Organisation der Pflege. Darüber hinaus beraten weitere Einrichtungen ältere Menschen in ihrer individuellen Situation.

Älteres Paar lässt sich im Pflegeheim beraten
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1. Welche Beratungsstellen unterstützen im Pflegefall?

1.1. Pflegeberatung im Krankenhaus

1.2. Pflegeberatung der Pflegekassen

1.3. Pflegestützpunkte – Anlaufstelle vor Ort

2. Wer unterstützt bei weiteren Fragen rund um die Pflegebedürftigkeit?

2.1. Sozialdienste von karitativen Organisationen

2.2. Beratung der Sozialverbände

2.3. Sozial- und Versorgungsamt

2.4. Kommunale Seniorenberatungsstellen


1. Welche Beratungsstellen unterstützen im Pflegefall?

Ob Schlaganfall, Herzinfarkt oder ein Unfall im Haushalt – oft entscheidet ein kurzer Moment, ob ältere Menschen pflegebedürftig werden. Wird die Pflegebedürftigkeit im Krankenhaus festgestellt, müssen Angehörige schnell entscheiden und die Anschlussbetreuung organisieren. In einer solchen Zwangslage fühlen sich viele Angehörige überfordert. Es ist daher wichtig, mit Ärzten, Krankenhaus-Mitarbeitern und dem Klinik-Sozialdienst umfangreiche Gespräche über die aktuelle Situation des Pflegebedürftigen zu führen, um die Pflege und Versorgung nach dem Krankenhausaufenthalt sicherzustellen. Weitere Beratungsangebote wie die Pflegeberatung der gesetzlichen und privaten Krankenkassen, der privaten Pflegestützpunkte und der Sozialdienste von Wohlfahrtsverbänden ergänzen das Informations- und Unterstützungsangebot.

1.1. Pflegeberatung im Krankenhaus

Bei Eintreten des Pflegefalls im Krankenhaus steht vor allem die Frage im Raum, ob der Pflegebedürftige mit der Unterstützung Angehöriger und/oder eines ambulanten Pflegedienstes in seinem Zuhause zurechtkommen kann. Alternativ kann eine Anschlussbehandlung in einer Reha-Einrichtung erfolgen (die sogenannte Anschlussheilbehandlung, AHB) oder ein Umzug in eine Pflegeeinrichtung nötig sein. Für eine möglichst realistische Einschätzung der Pflegesituation sollten nicht nur behandelnde Ärzte und Pfleger im Krankenhaus, sondern auch der Hausarzt und – wenn möglich – bereits ein Pflegedienst miteinbezogen werden.

Ein wichtiger Ansprechpartner ist darüber hinaus der Sozialdienst der behandelnden Klinik. Nach dem Prinzip „Hilfe zur Selbsthilfe" bietet der Sozialdienst Unterstützung und Hilfestellung. Unter Einbeziehung ärztlicher und pflegerischer Informationen und in Abstimmung der weiteren Vorgehensweise wird mit dem Patienten und seinen Angehörigen nach geeigneten Hilfemöglichkeiten gesucht. Der Kontakt kann dabei direkt oder über die Krankenhaus-Mitarbeiter erfolgen. In der Regel findet dann eine persönliche Beratung statt. Zu den Hauptaufgaben des krankenhäuslichen Sozialdienstes gehört das Entlassungsmanagement. Dieses schließt die Beratung über Leistungen der Pflegekasse, die Organisation der häuslichen Pflege durch einen Pflegedienst, Kurzzeitpflege oder die Unterbringung in einer Pflege- oder Hospizeinrichtung ein. Außerdem informiert der Sozialdienst über Fragen der wirtschaftlichen Sicherung (Krankengeld, Erwerbsminderungsrente, Arbeitslosengeld, Sozialhilfe etc.) und über geeignete Reha-Maßnahmen. Nicht zuletzt vermittelt der klinische Sozialdienst an weitere Beratungsstellen.

Darüber hinaus gibt es in einigen Kliniken eine Pflegeüberleitung. Die Mitarbeiter unterstützen den Pflegebedürftigen und seine Angehörigen bei der Organisation einer häuslichen Pflege. Meistens ist die Pflegeüberleitung an den Sozialdienst gekoppelt, manchmal arbeiten sie unabhängig voneinander. In der Regel kooperieren beide aber eng miteinander. Steht die Entlassung eines Pflegebedürftigen an, sind Pflegeüberleitung oder Sozialdienst auch für die Entwicklung eines Pflegeüberleitungsbogens zuständig, der einen detaillierten Versorgungs- und Betreuungsplan für die Pflege zuhause enthält.

1.2. Pflegeberatung der Pflegekassen

Die gesetzliche Pflegekasse als Teil der Krankenkasse gewährleistet jedem gesetzlich Versicherten einen umfassenden Anspruch auf Pflegeberatung, unabhängig davon, ob ein Antrag auf Pflegeleistungen gestellt wurde oder nicht. Die Pflegeberatung der Pflegekasse muss dabei nicht nur über Leistungen der Pflegeversicherung informieren, sondern auch über Leistungen anderer (ehrenamtlicher) Träger (vor allem im Bereich Hilfe zur Pflege und der häuslichen Betreuung) und des Sozialamtes. Mitarbeiter der Kassen-Pflegeberatung berücksichtigen alle individuellen Umstände im Interesse des Betroffenen und seiner Angehörigen. Außerdem empfehlen sie passende Rehabilitationsmaßnahmen, wobei der Grundsatz „Rehabilitation vor Pflege" im Mittelpunkt steht.

Privatversicherte können das Angebot der Firma Compass Private Pflegeberatung in Anspruch nehmen. Im Grunde genommen besteht hierbei derselbe neutrale und umfassende Leistungsanspruch wie bei anderen Pflegeberatungen auch. Das Beratungsangebot ist allerdings meist um Zusatzangebote wie eine Pflegehotel-Datenbank oder spezielle Services für Gehörlose und Demenzbetroffene erweitert. Außerdem kommen die Mitarbeiter der privaten Pflegeberatung auch zur Beratung in Krankenhäuser, Reha-Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen.

TIPP DER REDAKTION:

Wurde ein Antrag auf Pflegeleistungen bei der Pflegekasse gestellt, muss die Kasse innerhalb von zwei Wochen einen Beratungstermin mit einem Ansprechpartner zur Verfügung stellen. Dieser Termin kann auf Wunsch des Antragstellers auch bei ihm zuhause stattfinden. In der Praxis werden solche Beratungstermine häufig durch externe Beratungsstellen realisiert, zum Beispiel Pflegestützpunkte. In diesem Fall werden ein Beratungsgutschein ausgestellt und Beratungsstellen genannt, bei denen der Gutschein zu Lasten der Pflegekasse innerhalb von zwei Wochen nach Antragseingang eingelöst werden kann.

1.3. Pflegestützpunkte – Anlaufstelle vor Ort

Pflegestützpunkte sind private Beratungsstellen, die häufig mit Pflegekassen zusammenarbeiten. Die Mitarbeiter eines solchen Pflegestützpunktes sind in der Regel speziell ausgebildet und beraten unabhängig, kostenfrei, umfassend, lösungsorientiert und zielgerichtet.

Sie haben den Anspruch, Ansprechpartner für alle Anliegen rund um die Pflegebedürftigkeit zu sein und gewährleisten eine wohnortnahe Beratung, Versorgung und Betreuung. Zu den Aufgaben eines Pflegestützpunktes zählen die Beratung über die Rechte und Pflichten nach dem Sozialgesetzbuch, die Auswahl und Inanspruchnahme von Sozialleistungen und Hilfsangeboten, die Koordinierung und Vernetzung von Unterstützungsangeboten vor Ort (im Bereich Pflege, Medizin, Rehabilitation, Kuraufenthalt und Prävention) sowie die Hilfe bei der Beanspruchung von Pflegeleistungen. Dabei wird das Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenkasse berücksichtigt und auf dessen Grundlage ein individueller Versorgungsplan entwickelt, umgesetzt und überwacht.

HINWEIS DER REDAKTION:

Der Begriff „Pflegestützpunkt" ist nicht rechtlich geschützt. Achten Sie daher darauf, mit einem seriösen Anbieter in Kontakt zu treten. Pflegestützpunkte, die auf der gesetzlichen Grundlage basieren, werden von den Pflegekassen im jeweiligen Bundesland eingerichtet. Alle Einrichtungen, denen die gesetzliche Grundlage fehlt, sind daher nicht zur Tätigkeit von Pflegestützpunkten nach § 92 c SGB XI berechtigt. Allerdings gibt es kein einheitliches Logo oder Kennzeichen, mit dem Sie seriöse Anbieter erkennen können. Das Zentrum für Qualität in der Pflege bietet jedoch eine Datenbank mit allen in Deutschland gelisteten Pflegestützpunkten an, das als erstes Qualitätsmerkmal herangezogen werden kann.

2. Wer unterstützt bei weiteren Fragen rund um die Pflegebedürftigkeit?

Weitere Ansprechpartner im Pflegefall können Sozialdienste von Wohlfahrtsverbänden und Sozialverbände sein. Während karitative Sozialdienste bei der Entwicklung eines Pflegeplans behilflich sind und wie Pflegestützpunkte häufig mit Pflegekassen zusammenarbeiten, bieten Sozialverbände vor allem bei rechtlichen Fragen Unterstützung. Für Angelegenheiten rund um Sozialhilfe sind das Sozial- bzw. das Versorgungsamt zuständig. Kommunale Seniorenberatungsstellen informieren zudem über kulturelle und gesellschaftliche Angebote für ältere Menschen und vermitteln ehrenamtliche Betreuer.

2.1. Sozialdienst von karitativen Verbänden und Vereinen

Auch karitative Wohlfahrtsverbände und -vereine bieten eine vertrauliche Beratung durch die Mitarbeiter ihrer Sozialdienste vor Ort. Das geschulte Personal informiert über gesetzliche Hilfsmöglichkeiten und entwickelt gemeinsam mit der pflegebedürftigen Person und ihren Angehörigen einen Plan, wie die Lage verbessert werden kann. Ähnlich wie private Pflegestützpunkte kooperieren diese Sozialdienste häufig mit der Pflegeberatung der gesetzlichen Pflegekasse. Die anfallenden Kosten werden dabei von der Pflegekasse übernommen. Es ist grundsätzlich sinnvoll, die Zuständigkeit vor der erstmaligen Beratung mit der jeweiligen Pflegekasse zu klären.

2.2. Beratung der Sozialverbände

Wenn das Antragsverfahren bei den Pflegekassen nicht problemlos verläuft und Anträge auf Pflegeleistungen nicht oder nur teilweise anerkannt werden, ist rechtliche Unterstützung notwendig. Diese finden Pflegebedürftige und ihre Angehörigen bei großen Sozialverbänden. Die Mitarbeiter dieser Verbände helfen bei der Antragstellung oder bei Einlegen eines Widerspruchs. Im Bedarfsfall organisieren die Verbände auch eine rechtliche Vertretung vor dem Sozialgericht. Voraussetzung für die rechtliche Unterstützung ist die Mitgliedschaft im Verband.

2.3. Sozial- und Versorgungsamt

Wenn die eigenen finanziellen Mittel nicht ausreichen, um die Pflege zu bezahlen, zum Beispiel wegen einer geringen Rente, kann beim Sozialamt „Hilfe zur Pflege" beantragt werden. Die Mitarbeiter vor Ort erklären, unter welchen Voraussetzungen Sozialhilfe bezogen werden kann und was bei der Antragstellung beachtet werden muss. Wer einen Schwerbehindertenausweis benötigt, kann ihn beim Sozialamt oder beim Versorgungsamt beantragen.

2.4. Kommunale Seniorenberatungsstellen

Allgemeine Informationen zu regionalen Angeboten für Senioren bieten kommunale Seniorenberatungsstellen (auch Seniorenbüros genannt). Die Mitarbeiter sind nicht nur Ansprechpartner rund um Pflegeleistungen, sondern kennen auch Seniorentreffs und kulturelle Angebote für ältere Menschen. Sie vermitteln darüber hinaus an Ehrenamtliche, die Pflegebedürftige betreuen, um Angehörige zu entlasten.

 

zuletzt aktualisiert: 01/2024


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Quelle: Redaktion seniorenportal.de

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