Was muss ich beim Umzug ins Pflegeheim beachten?

Der Umzug in eine Pflegeeinrichtung bedarf einer umfassenden Organisation und Absprache. Einige Umzugsunternehmen bieten hierfür ein zugeschnittenes Leistungspaket an.

Beim Umzug ins Pflegeheim sollten bestimmte Aspekte der Organisation beachtet werden.
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1. Was ist beim Umzug in eine Pflegeeinrichtung zu beachten?

1.1. Organisation vor dem Umzug ins Pflegeheim

1.2. Kündigung der Miete bei Pflegebedürftigkeit

2. Was leistet ein Seniorenumzugsunternehmen?

3. Umzugsunternehmen für Senioren beauftragen – darauf ist zu achten

4. Welche Dokumente und Hilfsmittel werden beim Umzug in die Pflegeeinrichtung benötigt?


Die meisten Menschen möchten so lange wie möglich im eigenen Zuhause leben. Manchmal kann der Umzug in eine Pflegeeinrichtung allerdings sinnvoller sein als das Festhalten an der häuslichen Pflege durch Angehörige – zum Beispiel, wenn ein zunehmend höherer Pflegebedarf besteht oder wenn Angehörige die Pflege zuhause aus beruflichen oder privaten Gründen nicht mehr übernehmen können. Der Umzug ins Pflegeheim unterscheidet sich im Grunde genommen wenig von anderen Umzügen, muss aber besonders gut geplant sein, weil der zukünftige Bewohner die Organisation meist nicht mehr selbst übernehmen kann. In der Regel geht der Umzug zudem mit einer Haushaltsauflösung oder zumindest mit einer deutlichen Verkleinerung des Hausstandes einher. Beim Abschied von der gewohnten Umgebung sind außerdem Einfühlungsvermögen und Sensibilität gefragt.

1. Was ist beim Umzug in eine Pflegeeinrichtung zu beachten?

Zukünftige Bewohner und Angehörige sollten vor dem Umzug in die Pflegeeinrichtung einige organisatorische Angelegenheiten wie Um- und Abmeldungen, die Mitnahme von Möbeln sowie die Kündigung des alten Mietvertrages klären. Obwohl kein Sonderkündigungsrecht für den Pflegefall besteht, können Mieter ihren Vertrag unter Umständen schneller aufheben lassen.

1.1. Organisation vor dem Umzug ins Pflegeheim

Wer sich für den Umzug in eine stationäre Pflegeienrichtung entschieden hat, sollte zunächst ein Antrag auf Pflegeleistungen bei der zuständigen Pflegeversicherung gestellt werden – sofern noch nicht geschehen. Im Zuge dessen kann die Pflegekasse über den bevorstehenden Umzug informiert werden. Zukünftige Bewohner und Angehörige erhalten bei der Pflegeeinrichtung eine Auskunft darüber, welche Möbel sie mitbringen dürfen. Zudem ist es empfehlenswert, sich darüber zu informieren, welche Änderungen im neuen Zimmer vorgenommen werden dürfen. Oft übernimmt auch der Hausmeister die Anbringung von Lampen oder Regalen. Wenn Bewohner und Angehörige die Leistungen eines spezialisierten Umzugsunternehmens wahrnehmen möchten, sollten sie sich zudem vorab einen detaillierten Kostenvoranschlag aufstellen lassen. Vor dem Umzug in eine Pflegeeinrichtung sind weiterhin diverse Um- und Abmeldungen zu organisieren (zum Beispiel Miete, Gas, Strom, Wasser, Versicherungen etc.).

1.2. Kündigung der Miete bei Pflegebedürftigkeit

Nach deutschem Mietrecht gilt für Mieter prinzipiell eine ordentliche Kündigungsfrist von drei Monaten. Ein Sonderkündigungsrecht im Falle einer plötzlich auftretenden Pflegebedürftigkeit besteht nicht. Nach § 543 Abs. 1 BGB muss der Grund für eine solche außerordentliche Kündigung einerseits so schwerwiegend sein, dass dem Mieter das Mietverhältnis nicht mehr zugemutet werden kann. Andererseits muss dieser Grund beim Vermieter liegen und nicht beim Mieter selbst. Eine Pflegebedürftigkeit gehört daher nicht zu denjenigen Gründen, die eine fristlose Kündigung rechtfertigen. Dennoch bestehen für Bewohner und Angehörige zwei Möglichkeiten, den Mietvertrag schneller aufzuheben:

  • Nachmieterklausel: Enthält der Mietvertrag eine Klausel zur Nachmiete, können Mieter rascher aus ihrem Mietvertrag kommen, wenn sie selbst einen neuen Nachmieter stellen. Voraussetzung hierfür ist, dass der Vermieter den neuen Mieter akzeptiert.
  • Aufhebungsvertrag: Beinhaltet der Mietvertrag keine Nachmieterklausel, können Mieter möglicherweise einen Aufhebungsvertrag mit ihrem Vermieter abschließen. Am besten wird hierfür vorab ein Brief aufgesetzt, indem die persönliche Situation geschildert und um Entgegenkommen gebeten wird. Grundsätzlich ist der Vermieter jedoch nicht dazu verpflichtet, einem solchen Vertrag zuzustimmen.

2. Was leistet ein Seniorenumzugsunternehmen?

Einige Umzugsunternehmen haben sich auf Seniorenumzüge spezialisiert. Kunden können hierbei meist Komplettpakete in Anspruch nehmen, die eine Beratung, den eigentlichen Umzug, Entsorgungen im Rahmen von Haushaltsauflösungen und manchmal auch organisatorische Dienstleistungen beinhalten.

Je nach Umzugsunternehmen werden beispielsweise folgende Dienstleistungen angeboten:

  • Persönliche Beratung und ggf. Planung des neuen Wohnraumes (etwa bei Umzügen ins Betreute Wohnen oder in Senioren-Wohngemeinschaften)
  • Unterstützung bei der Haushaltsauflösung: Lieferung von Umzugsmaterialien, fachgerechtes Verpacken, Abbau von Möbeln und Lampen, Maler- und Endreinigungsarbeiten, ggf. Stellung eines Möbelaufzuges
  • Entsorgung von Sperrmüll
  • Einlagerung von Möbeln, die nicht mitgenommen werden können, aber im Besitz bleiben sollen (Self-Storage)
  • Fahrservice für helfende Angehörige zum Pflegeheim bzw. zur neuen Wohnung
  • Hilfestellung bei Behördengängen, zum Beispiel Ummelden von Post, Telefon, Rententrägern, Kabelfernsehen
  • Bei Umzug in Seniorenwohnungen: Aufbau von Möbeln und Anbringung von Lampen
  • Auspacken der Umzugskartons im Pflegeheim bzw. in der neuen Wohnung
  • ggf. Unterstützung beim Wohnungs- oder Hausverkauf

3. Umzugsunternehmen für Senioren beauftragen – darauf ist zu achten

Für junge Menschen ist ein Umzug stressig. Doch für Senioren ist der Wohnortwechsel meist eine Mammutaufgabe – vor allem, wenn sie körperlich oder geistig eingeschränkt sind und ihr Nervensystem nicht mehr so belastbar ist.

Aus diesem Grund kann es für alle Beteiligten sehr hilfreich sein, ein Seniorenumzugsunternehmen zu beauftragen. Diese Dienstleister bieten einen Full-Service-Umzug an. Sie räumen Schränke und Regale aus, verpacken alles in beschrifteten Kartons und bringen das Inventar an den neuen Wohnort wie beispielsweise das Pflegeheim. Dort stellen sie die Möbel wieder auf und räumen das Hab und Gut ein. In der Zwischenzeit werden die Senioren von ihren Angehörigen betreut und ziehen danach in ihre neue, fertig eingerichtete Wohnung. Und das Beste: Pflegebedürftige Senioren können für den Umzug in ein Pflegeheim einen Zuschuss bei der Kranken- oder Pflegekasse beantragen. Nach § 40 SGB XI beträgt der einmalige Zuschuss für Pflegebedürftige maximal 4.000 Euro.

Doch wie lässt sich ein geeignetes und seriöses Umzugsunternehmen für Senioren finden? Zuerst gilt es, verschiedene Angebote einzuholen und das Preis-Leistungs-Verhältnis zu vergleichen. Hierbei können Vergleichsportale im Internet eine Orientierungshilfe darstellen. Liegen verschiedene Angebote für den Seniorenumzug vor, gilt es die Unternehmen auf Seriosität zu prüfen. Dabei können folgende Aspekte helfen:

  • Vorabbesichtigung und Vorgespräch: Ein Unternehmen kann nur in Folge einer Vorabbesichtigung den Aufwand richtig einschätzen und ein seriöses Angebot machen. Entfällt dies, könnte das nach dem Umzug mit der unseriösen Forderung einer Nachzahlung enden.
  • Festpreis statt Abrechnung nach Zeit: Nach der Besichtigung erstellen seriöse Umzugsfirmen einen Kostenvoranschlag mit einem Festpreis. Auf Stundenabrechnungen sollten sich Umziehende nicht einlassen.
  • Positive Bewertungen: Haben Freunde oder Bekannte bereits mit dem Unternehmen zusammengearbeitet? Gibt es Bewertungen im Internet? Diese Informationen geben Aufschluss über die Arbeitsweise des Seniorenumzugsunternehmens.
  • Versicherung in Deutschland: Der Dienstleister sollte in Deutschland versichert sein. Aufschlussreich sind zudem die AGB und Haftungsbedingungen: Sollen Umziehende für Schäden haften oder eine Selbstbeteiligung zahlen, ist das bedenklich.
  • Feste Adresse und eigene Ausstattung: Die Umzugsfirma sollte eine feste Adresse und eine Festnetztelefonnummer auf der Webseite angeben. Ein weiteres Indiz für die Seriosität ist eine eigene Ausstattung mit Werkzeugen und Umzugswagen.
  • Verbandsmitgliedschaft: Verbände wie der Bundesverband Möbelspedition und Logistik e.V. (AMÖ) stehen in engem Austausch mit Verbraucherschutzorganisationen und stellen strenge Vorgaben für eine Mitgliedschaft der Umzugsunternehmen auf.

4. Welche Dokumente und Hilfsmittel werden beim Umzug in die Pflegeeinrichtung benötigt?

Zukünftige Bewohner und ihre Angehörigen erhalten bei der Heimleitung Informationen darüber, welche Dokumente als Kopien hinterlegt werden sollten. Eine Kopie des Personalausweises, der Nachweis der Krankenkasse und die Ummeldung des Einwohnermeldeamtes sind immer notwendig. Zu den wichtigsten Dokumenten zählen darüber hinaus ärztliche Befunde, Diagnosen und Verordnungen von Medizinern, Krankenhäusern oder Reha-Einrichtungen. Außerdem werden in der Regel der Bescheid der Pflegeversicherung über die Einstufung in den Pflegegrad, etwaige Betreuungsverfügungen, der Rentenbescheid und diverse Versicherungsnachweise benötigt.

Alle Hilfsmittel, die auch im Pflegeheim notwendig sind, sollten soweit wie möglich mitgenommen werden. Hierzu gehören zum Beispiel Rollatoren, Gehstöcke, Rollstühle, Sauerstoff- und Hörgeräte usw. Von der Pflegeversicherung bezahlte Hilfsmittel müssen der Pflegekasse bzw. dem Sanitätshaus zurückgegeben werden, wenn sie nach dem Umzug in die Pflegeeinrichtung nicht mehr benötigt werden. 

 

zuletzt aktualisiert: 03/2024


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Quelle: Redaktion seniorenportal.de

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