Entlastungsbetrag in der Pflege:
So holen Sie mehr raus
Der Entlastungsbetrag ist für viele erst einmal nur eine Zahl auf dem Papier. Monatlich stehen 131 Euro zur Verfügung. Nicht selten wird er trotzdem nicht ganz genutzt. Viele sind unsicher: Was darf man damit eigentlich bezahlen und was nicht?

- Das Wichtigste zum Entlastungsbetrag auf einen Blick
- Was ist der Entlastungsbetrag?
- Wofür können Sie den Entlastungsbetrag nutzen?
- Wer hat Anspruch auf den Entlastungsbetrag?
- Wie funktioniert die Erstattung durch die Pflegekasse?
- Was passiert mit nicht genutztem Entlastungsbetrag?
- Welche Anbieter dürfen über den Entlastungsbetrag abrechnen?
Das Wichtigste zum Entlastungsbetrag auf einen Blick
Was ist der Entlastungsbetrag?
Der Entlastungsbetrag ist eine zusätzliche Leistung der Pflegeversicherung für Menschen mit Pflegegrad 1 bis 5, die zu Hause leben oder zu Hause gepflegt werden. Das Geld ist an bestimmte Betreuungs- und Entlastungsleistungen gebunden.
Gedacht ist der Betrag vor allem dafür, pflegende Angehörige zu entlasten. Er soll also ganz konkret dabei helfen, Unterstützung zu finanzieren, die im Pflegealltag sonst an den Angehörigen hängen bleibt.
Wofür können Sie den Entlastungsbetrag nutzen?
Der Entlastungsbetrag in Höhe von 131 Euro monatlich ist an feste Zwecke gebunden. Gedacht ist der Entlastungsbetrag für Betreuung, Entlastung und Unterstützung im Alltag. Er soll pflegende Angehörige entlasten und gleichzeitig dazu beitragen, dass pflegebedürftige Menschen ihren Alltag besser bewältigen können.
Im Folgenden finden Sie ein paar Anregungen, wofür der Entlastungsbetrag konkret genutzt werden kann.
Haushaltshilfe
Der Entlastungsbetrag kann für Haushaltshilfe genutzt werden. Dazu zählen zum Beispiel Putzen, Wäsche waschen, Staubsaugen, Aufräumen oder Hilfe beim Einkaufen. Diese Aufgaben laufen im Pflegealltag häufig einfach nebenher mit und kosten Angehörige viel Zeit und Kraft.
Die Haushaltshilfe muss von einem anerkannten Anbieter kommen, wenn Sie sie über den Entlastungsbetrag abrechnen möchten. Wer den Betrag für den Haushalt nutzen will, sollte deshalb vorher klären, ob der Anbieter von der Pflegekasse anerkannt wird.
Alltagsbegleitung
Auch Alltagsbegleitung kann über den Entlastungsbetrag finanziert werden. Dazu gehört zum Beispiel Begleitung beim Spaziergang, beim Einkauf, zu Terminen oder bei kleinen Erledigungen außer Haus.
Der Entlastungsbetrag ist hier gut eingesetzt, denn eine Alltagsbegleitung sorgt für mehr Struktur im Alltag der pflegebedürftigen Person und entlastet Angehörige gleichermaßen.
Betreuungsgruppen
Der Entlastungsbetrag kann auch für Betreuungsgruppen eingesetzt werden. Gemeint sind damit zum Beispiel Gruppenangebote für Menschen mit Demenz, kreative Angebote, Singgruppen oder Bewegungsgruppen.
Für Angehörige entsteht dadurch Freiraum, ohne dass die pflegebedürftige Person allein bleibt.
Tages- und Nachtpflege
Auch Tagespflege und Nachtpflege können mit dem Entlastungsbetrag mitfinanziert werden. Der Betrag ist hier vor allem für Kosten interessant, die nach den eigentlichen Pflegeleistungen offenbleiben, zum Beispiel für Unterkunft, Verpflegung oder weitere Eigenanteile.
Diese Zusatzkosten summieren sich nämlich gerne. Der Entlastungsbetrag kann einen Teil davon auffangen.
Kurzzeitpflege
Kurzzeitpflege bedeutet, dass eine pflegebedürftige Person für eine begrenzte Zeit in einer stationären Pflegeeinrichtung versorgt wird. Der Entlastungsbetrag kann hier für Kosten eingesetzt werden, die trotz der Leistung der Pflegekasse offenbleiben.
Dazu zählen zum Beispiel Unterkunft, Verpflegung und weitere Restkosten. Gerade wenn über mehrere Monate noch Entlastungsbetrag angespart wurde, kann das helfen, diese zusätzlichen Ausgaben etwas abzufedern.
Ambulanter Pflegedienst bei Pflegegrad 1
Bei Pflegegrad 1 lässt sich der Entlastungsbetrag vergleichsweise flexibel für Leistungen eines ambulanten Pflegedienstes einsetzen.
Es lohnt sich, bei Pflegegrad 1 genau hinzuschauen, welche Unterstützung ein Pflegedienst über den Entlastungsbetrag abrechnen kann. Hier ist mehr möglich als viele vermuten.
Ambulanter Pflegedienst bei Pflegegrad 2 bis 5
Bei Pflegegrad 2 bis 5 kann der Entlastungsbetrag nur für bestimmte Leistungen eines ambulanten Pflegedienstes genutzt werden. Möglich sind zum Beispiel hauswirtschaftliche Hilfe oder andere unterstützende Leistungen im Alltag.
Nicht darüber abrechnen lassen sich körperbezogene Pflegemaßnahmen wie Waschen, Duschen oder Anziehen, denn der Entlastungsbetrag ist nicht für die eigentliche Grundpflege gedacht.
Gut zu wissen
Der Entlastungsbetrag wird nicht frei ausgezahlt. Er ist an anerkannte Leistungen gebunden und wird erstattet oder direkt mit dem Anbieter abgerechnet. Anders als Pflegegeld ist er also nicht frei verfügbar.
Wer hat Anspruch auf den Entlastungsbetrag?
Den Entlastungsbetrag können pflegebedürftige Menschen mit Pflegegrad 1 bis 5 nutzen, wenn sie zu Hause versorgt werden. Die Höhe hängt nicht vom Pflegegrad ab. Der aktuell gültige Monatsbetrag kann auf der Seite des Bundesgesundheitsministeriums geprüft werden.
Wie funktioniert die Erstattung durch die Pflegekasse?
Beim Entlastungsbetrag gilt das Kostenerstattungsprinzip. Die Leistung wird zuerst genutzt und bezahlt. Danach reichen Sie die Rechnung bei der Pflegekasse ein und bekommen den Betrag erstattet.
Auf der Rechnung muss erkennbar sein, welche Leistung erbracht wurde und welcher Anbieter sie ausgeführt hat. Sonst lässt sich die Erstattung von der Pflegekasse nicht sauber prüfen.
Was ist eine Abtretungserklärung und wann ist sie sinnvoll?
Mit einer Abtretungserklärung kann ein Anbieter direkt mit der Pflegekasse abrechnen. Dann müssen Sie nicht selbst in Vorleistung gehen. Das bietet sich an, wenn immer derselbe Anbieter im Einsatz ist. Behalten Sie trotzdem im Blick, was bereits abgerechnet wurde und wie viel vom Entlastungsbetrag noch übrig ist.
Was passiert mit nicht genutztem Entlastungsbetrag?
Ein nicht genutzter Entlastungsbetrag geht nicht verloren. Was in einem Monat übrig bleibt, kann in die nächsten Monate mitgenommen werden. Der Betrag lässt sich also ansparen. Restbeträge aus einem Jahr können noch bis zum 30. Juni des Folgejahres genutzt werden.
Wie funktioniert der Umwandlungsanspruch bei Pflegesachleistungen?
Wenn Pflegesachleistungen nicht vollständig genutzt werden, kann ein Teil davon zusätzlich für Entlastungsleistungen eingesetzt werden. Das wird Umwandlungsanspruch genannt.
Das ist vor allem bei Pflegegrad 2 bis 5 wichtig, wenn das Sachleistungsbudget für den Pflegedienst nicht vollständig ausgeschöpft wird und trotzdem mehr Unterstützung im Alltag nötig ist. In diesem Fall sollte die Pflegekasse eingebunden werden, denn die Umwandlung erfolgt nicht automatisch.
Welche Anbieter dürfen über den Entlastungsbetrag abrechnen?
Über den Entlastungsbetrag dürfen nur anerkannte Anbieter abrechnen. Welche Angebote zugelassen sind, richtet sich nach dem jeweiligen Landesrecht.
Darum sollte vorher geklärt werden, ob ein Anbieter tatsächlich anerkannt ist. Das lässt sich direkt bei der Pflegekasse oder über eine Pflegeberatungsstelle prüfen.
Diese Fehler kosten beim Entlastungsbetrag Geld
Nicht anerkannte Anbieter nutzen: Wird eine Leistung von einem nicht anerkannten Anbieter erbracht, bleibt man auf den Kosten sitzen.
Belege nicht einreichen: Ohne Rechnung oder Quittung gibt es keine Erstattung.
Entlastungsbetrag mit Pflegegeld verwechseln: Der Entlastungsbetrag ist nicht frei verfügbar. Er muss für bestimmte Leistungen eingesetzt werden.
Restbeträge aus dem Blick verlieren: Wer nicht prüft, was noch offen ist, lässt Geld liegen oder merkt zu spät, dass Fristen ablaufen.
Leistungen des Pflegedienstes falsch einordnen: Bei Pflegegrad 2 bis 5 lässt sich nicht jede Leistung eines ambulanten Pflegedienstes über den Entlastungsbetrag abrechnen.
Den Entlastungsbetrag sinnvoll ausschöpfen
Viele nutzen den Entlastungsbetrag nicht, weil sie unsicher sind, was erlaubt ist, oder weil sie befürchten, am Ende auf den Kosten sitzen zu bleiben. Dabei kann der Entlastungsbetrag spürbar entlasten und im Laufe des Jahres einiges auffangen.
Es lohnt sich, die Leistung genau zu kennen: Wofür darf der Betrag eingesetzt werden, welche Anbieter sind anerkannt und wie läuft die Erstattung über die Pflegekasse? Wer darin Sicherheit gewinnt, nutzt den Entlastungsbetrag deutlich konsequenter.

