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THEMA:   Todesstrafe für Heckenschützen?

 118 Antwort(en).

Johannes Michalowsky begann die Diskussion am 30.10.02 (19:06) mit folgendem Beitrag:

Wie nicht anders zu erwarten: Ganz Amerika wünscht sich die Todesstrafe für den Mörder von zehn Menschen. Auch seine eigene Familie forderte jetzt im US-Fernsehen: Richtet ihn hin! (zitiert aus Bild Online)

Ich für mich werde mich auch in diesem Fall nicht beirren lassen und an meiner Ablehnung der Todesstrafe festhalten.

Wie sind und waren die Reaktionen in unserem Land bei analogen Ereignissen, man denke nur an die futrchtbare Tragödie von Erfurt am 26. April, der mehr Menschen zum Opfer fielen? Von Forderung nach Todesstrafe habe ich - zum Glück - nichts vernommen. Warum ist die Reaktion hier so und dort so?


e k o antwortete am 30.10.02 (19:39):

Die Realität lehrt, dass sich Mörder auch nicht von der Todesstrafe abhalten lassen, ihrem blutigen Geschäft nachzugehen. Frei nach der Devise: "Mich kriegen die nicht"

Insofern ist die Todesstrafe auch keine Abschreckung. Sie dient vielmehr den Rache- und Vergeltungsgelüsten der Menschen.

Wir haben niemandem das Leben gegeben, ergo dürfen wir es auch niemandem nehmen.

Die Amis, die die Todesstrafe fordern, wohnen noch weit hinterm Berg, sie sind noch nicht in der Jetztzeit angekommen.


Rosmarie S antwortete am 30.10.02 (20:09):

Hallo,
an sich bin ich ein rigoroser Gegner jeder Todesstrafe. Aber in diesem Fall hatte ich mich auch dabei erwischt, dass ich mir sagte, dieser Kerl gehörte ebenfalls erschossen... Ich glaube, solche Forderungen enstehen durch übergroße Betroffenheit und Hilflosigkeit.
In einem Land, wo die Todesstrafe teilweise noch ausgeführt wird, werden Menschen solche spontanen Gedanken eher aussprechen und sich weniger sich selbst kontrollierende Folgegedanken machen als in Ländern, die dieses dunkle Kapitel irgendwann nach öffentlichen Diskussionen abgehakt haben.


Pheedor antwortete am 30.10.02 (20:38):

hallo, eko,
dem ist zuzustimmen, man könnte auch sagen, leider. Auch mich beschleicht da stets eine Wut, dem Kerl gehörte der Kopf, oder in anderen Fällen sonst was ab. Einen Nutzen sehe ich in der Todesstrafe nicht. Fragt sich auch, nützen Strafen überhaupt, verändert sich durch sie etwas.

mfg
Pheedor


mechtild antwortete am 30.10.02 (21:39):

Es ist richtig, dass Mörder sich nicht von der Todesstrafe abhalten lassen, ihrem blutigen Geschäft nachzugehen. Die meisten Morde geschehen nicht aus Berechnung, sondern es führen sehr viel irrationale Gründe zu einem Mord.
Wir Menschen sind nicht der Herr über Leben und Tod und deshalb haben wir auch nicht das Recht Leben zu vernichten. Ich denke das ist das Argument gegen die Todesstrafe.
Mit Strafe hat die Todesstrafe eh nichts zu tun, denn wer will beurteilen, was im Einzelfall schlimmer ist, ein Leben lang weggeschlossen zu werden oder zu sterben?
Ich möchte aber betonen, dass nicht alle AmerikanerInnen für die Todesstrafe sind, genauso wie leider nicht alle Deutschen gegen die Todesstrafe sind.


Pheedor antwortete am 30.10.02 (23:17):

gut, mechthild, sagen wir statt Strafe >Maßnahmen<. Meine Frage wäre dann folgende: gibt es nachträgliche Maßnahmen, die vorbeugend (abschreckend) wirken überhaupt?


Schwanstein antwortete am 31.10.02 (00:24):

hallo, Pheedor,

wieder zum Kern?

Zudem, die Todesstrafe ist sehr wohl eine in den Strafrechtsordnungen ... vorgesehene schwerste Kriminalstrafe,
die s t r a f w e i s e Vernichtung des menschlichen Lebens.


Pheedor antwortete am 31.10.02 (00:37):

hallo, Schwanstein,

Camus?! Habe ich schon wieder dumm gefragt?

Dann will ich nicht weiter stören, ich nehme meine Frage hier zurück.


DorisR antwortete am 31.10.02 (01:41):

Denkt niemand daran, wieviel es den Staat (die Steuerzahler) kostet, einen auf lebenslängliche Haft verurteilten Mörder, am Leben zu halten?


WANDA antwortete am 31.10.02 (08:08):

Das, liebe Doris, dürfte in meinen Augen überhaupt kein Argument sein!


Nuxel antwortete am 31.10.02 (08:31):

Meine Überlegungen, seit langem, gehen dahin:
bei allem verständlichen Entsetzen und dem Gefühl,grässliche und für Normalempfindende auch unverständliche Gräueltaten mit der Todesstrafe ahnden wollen : wer würde den Mut haben,einen Menschen SELBER zu töten?
Es ist nicht so schwer,etwas zu fordern oder befürworten,das andere ausführen müssen!


wese antwortete am 31.10.02 (08:54):

@ DorisR:

Ich bin ein Gegner der Todesstrafe. Aber den Sinn deiner Frage verstehe ich aus ganz anderen Gründen nicht. Ich frage mich ernstlich, warum du überhaupt den Kostenfaktor ansprichst. Finde ich ziemlich zynisch.

Auch die Todesstrafe gibt es nicht zum Nulltarif. Amerika ist ein perverses Beispiel dafür, wie die Praxis aussieht. Da werden Leute nicht einfach kostengünstig hingerichtet, sondern sie werden erst 10, 15 oder 20 Jahre lang eingesperrt, isoliert und gefoltert. Was sagt der Steuerzahler dazu?

Am Beispiel Amerika wird übrigens deutlich, wie verlogen und heimtückisch Doppelmoral sein kann. Mit einem Achselzucken werden hunderte Milliarden ausgegeben, um irgendwelche Kriege zu finanzieren. Was sagt der Steuerzahler dazu?

Menschenverachtung kostet sehr viel Geld. Vielleicht wäre es besser, gelegentlich darüber nachzudenken.


Rosmarie S antwortete am 31.10.02 (09:46):

"...gibt es nachträgliche Maßnahmen, die vorbeugend (abschreckend) wirken überhaupt?"

Hallo Pheedor,

teilweise vielleicht doch, wenn auch wohl nicht gegen diese Art von Heckenschützen. Bei uns gibt es Anti-Aggressions-Trainings. Die bewähren sich bei Leuten, die viel zu schnell drauf los schlagen, also z.B. bei Leuten, die wegen Totschlags verurteilt wurden.

Doris R: "Denkt niemand daran, wieviel es den Staat (die Steuerzahler) kostet, einen auf lebenslängliche Haft verurteilten Mörder, am Leben zu halten?"

Hoffentlich nicht!
Es gibt viele Schwerstbehinderte, die der Allgemeinheit in ihrem Leben das Vielfache kosten...


schorsch antwortete am 31.10.02 (09:55):

Generell bin ich zwar gegen die Todfesstrafe. Dies aus dem einfachen Grund, dass gerade in Amerîka Dutzende auf die Giftspritze warten, die gar keinen fairen Prozess bekamen. Wenn aber - wie in diesem Falle - die Fakten absolut klar sind, habe ich keine Hemmungen zu sagen: Dieser Mensch hat kaltblütig ein Dutzend anderer Menschen wahllos, also ohne sie überhaupt zu kennen, erschossen. Er hat sich überhaupt keine Gedanken darüber gemacht, dass jeder Getötete Angehörige hat, die von ihm abhängig sind und nun in unsäglicher Trauer sich fragen, wie ihr unschuldiger Angehöriger ein solches Ende verdient habe. Und er hat eine höllische Lust dabei verspürt zu wissen, dass da Tausende in Angst und Schrecken leben mussten wegen ihm. Ein solcher Mensch kann nicht mehr als solcher bezeichnet werden und soll genau so eliminiert werden wie ein tollwütiger Hund.
Für Jene aber, die auch hier noch glauben, dass dieses Ungeheuer weiterleben müsse, sei empfohlen mal darüber nachzudenken, ob sie als Angehörige auch so urteilen würden.


wese antwortete am 31.10.02 (10:33):

@ Schorsch:

Diese Argumentation kann ich nicht nachvollziehen. Im Endeffekt bedeutet es doch, dass Du überhaupt keinen Standpunkt hast. Entweder ist man für die Todesstrafe, oder man ist dagegen. Beides gleichzeitig geht nicht!

Die Gegner der Todestrafe sind grundsätzlich dagegen und lassen folgedessen auch keine Ausnahmen zu. Es wäre ja fatal, wenn es anders wäre.

Der Vergleich mit einem "tollwütigen Hund" ist in diesem Zusammenhang wenig hilfreich und eigentlich unzulässig.

Internet-Tipp: https://www.todesstrafe.de


Pheedor antwortete am 31.10.02 (11:06):

hallo, Rosmarie,

ich meinte es anders. Ein Anti-Aggressions-Training ist eine vorbeugende Maßnahme.


Ruth antwortete am 31.10.02 (11:28):

Was Schorsch meint, verstehe ich und sehe in seinen Worten keine "Meinungslosigkeit" oder ein Tragen gleichzeitig auf beiden Schultern.
Ich bin gegen die Todesstrafe in all denen Fällen, wo auch nur ein Quentchen Zweifel offen ist oder es sich um reine Indizien handelt, wo ein Totschlag im Affekt war oder wo es um Selbstverteidigung bzw. Verteidigung anderer geht.

Aber: wenn ich daran denke, wie unvorstellbar grausam, satanisch und aus Gründen persönlicher abartiger Befriedigung Menschen, speziell Kinder, misshandelt, vergewaltigt und ermordet werden, zudem deren nicht nachzuvollziehende Angst und Verzweiflung in Betracht zu ziehen ist - dann möchte ich, dass ein derartiger Mensch, der diese Bezeichnung überhaupt nicht mehr verdient, ausgelöscht wird. Und war nicht erst nach Jahren der Inhaftierung. Dies auch im Hinblick auf die im Rahmen unseres Strafvollzugs mögliche Wiederholung.


wese antwortete am 31.10.02 (11:58):

@ Ruth:

Gedanken sind frei... Wer einen Menschen tötet, der ist ein Mörder. Zweierlei Recht kann es nicht geben. Ich bin froh, dass ich in einem Land lebe, in dem nicht Mörder entscheiden dürfen, wer leben darf und wer nicht. Das ist aber nur die eine Seite.

Die Legitimation der Todesstrafe ist von Menschen erdacht. Es sind oftmals die gleichen Menschen, die von sich behaupten, dass sie sich christlichen Werten verpflichtet fühlen. Amerika ist das beste Beispiel dafür.

Welche christliche Religion gestattet es aber, dass Menschen getötet werden dürfen? Allein schon diese verlogene Doppelmoral ist Grund genug, um sich gegen die Todesstrafe auszusprechen.

Ein wahrer "Christ" tötet keine Menschen. Und wer Menschen tötet, der kann nicht gleichzeitig "christlich" sein. So einfach ist das in meinen Augen.

(Bin selbst ohne Religion, gehöre also keiner Kirche an.)


Pheedor antwortete am 31.10.02 (12:12):

@schorsch,

bei allem Respekt, das ist öffentliche Hysterie von der Karl Cervik schreibt.


Schwanstein antwortete am 31.10.02 (12:25):

@schorsch
@Pheedor

hallo, Pheedor,

das ist so, wie bei der Pädophilie. Da schreien auch alle, haut den Pädophilen die Köpfe ab. Nur, fragst du mal, was ist denn Pädophilie, antworten alle >Kinderschändung<. Ha!


Felix antwortete am 31.10.02 (12:53):

Ich habe eure Meinungen sorgfältig gelesen. Ich habe Verständnis dafür, dass ein kaltblütiger Killer tiefe Empörung auslösen muss. Die Frage nach der Berechtigung der Todesstrafe ist losgelöst von einem Einzelfall zu beurteilen.
Die einzige Situation ... die meiner Meinung nach die Berechtigung gibt ... einen Menschen gegen seinen Willen zu töten ... ist gegeben, wenn man dadurch ein schweres Verbrechen, ein Angriff gegen Leib und Leben, verhindern kann ... und keine andern Möglichkeiten dazu vorhanden sind. Also im Fall von Notwehr ... ein Sachverhalt, der auch nicht immer eindeutig ist!
Alle andern Tötungen von Menschen lehne ich grundsätzlich ab ... auch wenn damit Kosten und andere Aufwände verbunden sind!


Barbara antwortete am 31.10.02 (13:13):

Johannes, Du fragst:

"Wie sind und waren die Reaktionen in unserem Land bei analogen Ereignissen, man denke nur an die furchtbare Tragödie von Erfurt am 26. April, der mehr Menschen zum Opfer fielen? Von Forderung nach Todesstrafe habe ich - zum Glück - nichts vernommen. Warum ist die Reaktion hier so und dort so?"

Das habe ich nicht verstanden, da der Todesschütze von Erfurt sich selbst gerichtet hat. Wer sollte daher damals nach der Todesstrafe gerufen haben?

Um es vorweg zu nehmen: auch ich lehne die Todesstrafe ab. Allein wenn ich daran denke, wie viele bisher schon unschuldig hingerichtet wurden. Und dann diese unvorstellbare jahrelange Quälerei vor der Hinrichtung......

Allerdings haben die Täter von Erfurt und den USA eines gemeinsam:

sie sahen keine Perspektive für ihre Zukunft. Sie fühlten sich als Versager, von der Gesellschaft ausgestoßen. Hier müsste m.M.n. angesetzt werden, um weitere derartige Verbrechen zu verhindern.

Können wir es uns leisten, immer mehr Menschen an den Rand unserer Gesellschaft zu drücken und dadurch Hass in diese gekränkten Seelen zu säen?


Ursula J. antwortete am 31.10.02 (14:35):

Die Todesstrafe bedeutet für mich sich auf die gleiche Stufe des Mörders zu stellen.
Niemand hat das Recht zu töten. Eine lebenslange Freiheitsstrafe ist meiner Meinung nach genug.
Bei allem ist noch zu bedenken, dass niemand als Mörder zur Welt kommt, sondern erst durch unterschiedliche Einflüsse so wird.


Pheedor antwortete am 31.10.02 (18:42):

zynische Schlußfolgerung:

Falls die Todesstrafe nicht nützt, nützt auch keine andere Strafe. Also könnte auf die ganze Bestraferei verzichtet werden; das allerdings dürfte erbringen, daß noch mehr Verbrechen begangen würden.

Ergo nützt sie eventuell doch, die Todesstrafe, indem sie unter anderen Strafen die Menge der Verbrechen in Grenzen hält dadurch, daß es einen oder mehrere Verbrecher und ein oder mehrere Opfer weniger gibt � rein theoretisch.

So bleibt alles beim Alten, und die Verbrecher müssen gar nicht mehr getötet werden, sie lachen sich tot über den Aufruhr, der wieder einmal ein Sturm im Wasserglas war.

Pheedor


Johannes Michalowsky antwortete am 31.10.02 (18:44):

@Barabara:

Richtig, ich hätte schreiben müssen: Von Forderungen nach Wiedereinführung der Todesstrafe ....

@Schorsch

Recht und Rechtsprechung müssen von Emotionen freigehalten werden. Deswegen bin ich gegen die häufige Aufforderung, sich in die Lage des Opfers oder Angehöriger zu versetzen. Das verstellt den Blick für Objektivität.


DorisR antwortete am 31.10.02 (20:07):

@ wese
"Ich bin froh, dass ich in einem Land lebe, in dem nicht Mörder entscheiden dürfen, wer leben darf und wer nicht." Eine so total unlogische Meinung habe ich selten gelesen! Es ist doch wohl der Mörder, der entschieden hat, dass dieses spezifische Opfer nicht mehr leben darf, wohingegen er zu gleicher Zeit entschieden hat, dass die daneben stehende Person, leben darf (indem er sie nicht getötet hat).


Felix antwortete am 31.10.02 (20:12):

"Falls die Todesstrafe nicht nützt, nützt auch keine andere Strafe.... u.s.w."
Diese Logik führt dazu, dass ein ernsthaftes Thema wiedereinmal in den Strudel von Denkchaoten gerät.
Die Häufigkeit von kapitalen Verbrechen korreliert in keiner Weise mit der schwere der Strafen ... im Gegenteil!


Pheedor antwortete am 31.10.02 (21:34):

@Felix,
deswegen der Konjunktiv im zynischen Folgern! Ich habe bisher nur Klischees, nichts Ernsthaftes gehört. Das alles kann ich in der Bildzeitung lesen.


Karl antwortete am 31.10.02 (21:50):

@ Pheedor


Das sind keineswegs Denkschablonen, sondern Erfahrungswerte, die Felix anspricht. Die Todesstrafe senkt die Zahl der Tötungsdelikte nicht.

Für mich ist ein unschuldig zum Tode Verurteilter schon zuviel. Da das Risiko eines Fehlurteils niemals gleich Null ist, reicht dieses eine Argument schon, um mich zum prinzipiellen Gegner der Todesstrafe zu machen. Zudem steht es einer humanen Gesellschaft gut an, den Rachegedanken zu ächten.

Mit freundlichen Grüßen

Karl


Schwanstein antwortete am 31.10.02 (21:52):

@felix

sie steht doch vor dem gleichen Problem wie alle:

Darf ich einen Mensch töten (strafweise Vernichtung des Lebens), der einen Mensch getötet hat?
Wenn ich das nicht darf, darf ich ihn dann anders wie, oder überhaupt bestrafen (strafweise Behinderung des Lebens).
Verhindert die strafweise Vernichtung des Lebens Straftaten?
Verhindert die strafweise Behinderung des Lebens Straftaten?

Die Fragen kommen doch ganz einfach hoch und sind kein Denkchaos, eher eine Denklogik. Außerdem drückt ihre Möglichkeitsform die eigenen Fragen aus.


Schwanstein antwortete am 31.10.02 (23:10):

@felix
sehe gerade, da fehlt was. Hier der Rest:

Wir wollen doch hier nicht zu glauben so vermessen sein, wir könnten das Problem lösen, oder auch nur bewältigen. Wir können hier nicht mehr als Meinungen austauschen, sie vergleichen, fest stellen, stimmt meine Meinung, oder gibt es eine bessere.

Wenn ich ernsthafte Informationen in diesem Thema anstrebe, dann nehme ich meine Pheodorina bei der Hand und wir gehen hier zur Uni, hören dort den Kompetenten zu.

Ich bin vor Jahren von einer Mediengruppe eingeladen worden und sollte dort einen Vortrag über Kindesmißbrauch halten. Es waren anwesend, Juristen, Polizisten, Kinderpsychologen, eine Abordnung des Kinderschutzbundes, Richter. Mein Beitrag galt nur der Information, wie denkt ein Autor darüber.

Über das Strafrecht diskutieren erste Kompetenzen, und die finden bis jetzt auch keine Lösung.


Pheedor antwortete am 01.11.02 (00:19):

@karl,

es stellt sich ein rein theoretisches Möglichkeitsmodell (brain-storming)vor, oder auch eine Annahme, eine Hypothese, die doch bekanntlich zum Folgern anregt.


wese antwortete am 01.11.02 (00:28):

@ Pheedor:

Warum beteiligst du dich an dieser Diskussion, wenn du zum eigentlichen Thema nichts zu sagen hast?


sofia204 antwortete am 01.11.02 (00:59):

@ wese
warum nicht mal was neues denken,
(es muß nicht gleich d e r knaller sein)
vielleicht - so wie es Hölderlin wußte -
?
wir "Alten" dürften


Pheedor antwortete am 01.11.02 (01:17):

@sofia204

hallo, sofia,

ich bin einmal so mutig und glaube, es ist für mich bestimmt. Danke! Falls nicht, stimmt es auch.


Pheedor antwortete am 01.11.02 (01:31):

@wese,

darf man hier nicht fragen? In Frage stellen?

Ich dachte immer, für die Antworten seien die Erwachsenen da. Tja, Täuschung...


Pheedor antwortete am 01.11.02 (02:27):

Und hier, da ich dazu aufgefordert wurde, meine Meinung; ich wähle mal eine Formulierung, die nicht die meine ist, die ich aber zu der meinen gemacht habe:

Ich respektiere den Menschen und akzeptiere die Todesstrafe.

Begründung:
Bleiben wir bei dem Heckenschützen, ich phantasiere einmal einfach drauf los:

Der Heckenschütze erschießt einen Jungen. Er tötet nicht nur einen Menschen, er vernichtet ein ganzes Leben, 80, 90, oder gar hundert Jahre. Der Junge hätte, wenn er größer geworden wäre, sich eine Frau genommen, mit ihr unzählige Stunden der Liebe genossen. Er hätte sich ein Kind, oder gar drei angeschafft, hätte ein Haus gekauft, ein Auto, wäre mit seiner Familie vielmals in Urlaub gefahren. Er wäre vielleicht Millionär, oder Filmstar, oder ein berühmter Künstler geworden. Später hätte er seine Enkelkinder auf seinen Knien geschaukelt.

Das alles hat der Heckenschütze verhindert, zerstört. Nehmen wir nur ihn und seine drei Kinder, dann sind das 320 Lebensjahre, die nicht stattfinden dürfen, weil ein Mensch schießwütig ist. Und der soll weiterleben dürfen? Das kann ich nicht gutheißen.

Und nun dürft ihr alle über mich herfallen, und mich mit tiefenpsychologischen und objektiven Betrachtungen bombardieren, nehmt es als femininen Ego-Trip, meine klare Aussage, ich akzeptiere die Todesstrafe, auch so sie nichts bringt, außer einen Verbrecher weniger.

Mit freundlichen Grüßen
Dorothea-Pheodorina


juttam antwortete am 01.11.02 (06:18):

Wese,

12-15 Jahre in Todeshaft zu sitzen ist nicht damit die
zum Tode Verurteilten, gefoltert und gestraft werden.

Dies geschieht damit ihnen JEDE, ABER AUCH JEDE Moeglichkeit
offensteht ihren Fall NOCHMAL UND NOCHMAL
vor Gericht zu bringen.
(Oft werden Todesstrafen dadurch auch ersetzt durch
"lebenslaenglich", welches automatisch die Chance
mit sich bringt in relative wenigen Jahren wieder
auf freiem Fuss zu sein)

Dies alles geschieht 99% auf Lasten der Steuerzahler,
die dem Verurteilten ja den Anwalt/Anwaelte bezahlen muessen.
Also lassen wir es doch gleichmal sein mit der Folter!
Das ist nonsense.

Und das ist was DorisR meinte mit: es kostet mehr
jemanden zu executieren, als am Leben zu erhalten.

Wie Rosemarie sagt "kontrollierende Folgegedanken"
sind daher schon mal ausgeschlossen, denn wenn
ein Taeter erstmal ein integraler Teil des Justiz-Systems
geworden ist (siehe oben), dann hat die oeffentliche
Meinung und der Zorn ueber die sinnlosen Taten
absolut keinen Einfluss mehr auf was weiterhin
geschieht.

Dazu gesagt ist es mehr die Regel, als die Ausnahme,
dass Angehoerige der Opfer NICHT befriedigt sind
mit dem Lang-Zeit Ergebnis - denn ihre Angehoerigen
sind ja immerhin tot fuer immer!....

...Waehrend die Taeter weitere Chancen bekommen die mitunter unglaublich sind.

Also, Wese, wenn es da eine Doppelmoral gibt, dann
auf jeden Fall zugunsten der Taeter, auf keinen Fall
zugunsten der Opfer!

Schorsch, die Sache mit dem "gar keinem fairen Process"
erledigt sich damit auch automatisch!
Wer fast nie einen fairen Process bekommt, das sind die Opfer und deren Hinterbliebene!

Rosemarie: Schwerstbehinderte und Moerder mitneinander zu vergleichen ist ja wohl fehl am Platz!
Das Eine hat mit dem Andern NICHTS ZU TUN.

und Pheedor hat recht,
warum ueberhaupt Steuergelder ausgeben fuer
Bestrafungen?
Wenn immer die andern schuld sind - Eltern, Gesellschaft, Fernseher, moderne Musik....
dann sollten wir wohl alles andre einbuchten, nur
die Taeter selber nicht, denn die konnten ja nix fuer.

Wese, wenn Du selber lange nicht in irgendeiner
religioesen Doktrin gestoebert hast , hier ein paar
Tips:
Auge um Auge....
Wer das Leben eines anderen nimmt der hat sein
Eigenes verspielt...etc

Zu der Frage ob die Todesstrafe ueberhaupt VORHER
in Erwaegung gezogen wird von potentiellen Taetern
habe ich nur eins zu sagen:

In meinem ersten College Jahr - Soziology - hatte ich
einen Afrikanischen Professor.
Dieser lachte sich grade mal kaputt ueber den
rechtlichen mummenschanz der in westlichen
Laendern getrieben wird.

Seine Worte:
"Natuerlich trauen die sich alles hier (US speziell),
weil sie wissen dass die Konsequenzen, dank dem
Rechtssystem, 80%ig abwendbar sind".

Ja, ich bin fuer die Todesstrafe!
War es immer und werde es immer sein!


wese antwortete am 01.11.02 (07:53):

@ Pheedor:

Natürlich darf man Fragen stellen. Ich kritisiere lediglich die Tatsache, dass du ein Thema zerbröselst und pseudointelektuelle Phrasen verwendest. Damit verstümmelst du ein Thema so sehr, dass es völlig unverständlich wird.

Immerhin bist du in deinem neuesten Beitrag konkret geworden. Du hast deine Meinung zur Todesstrafe gesagt. Damit kann man wenigstens einschätzen, von welcher Denkweise du ausgehst. Nur so ist es möglich, sich mit den sachlichen Argumenten zu befassen.

In einem weiteren Beitrag werde ich dir erklären, warum ich deine Meinung zur Todesstrafe nicht teile.


wese antwortete am 01.11.02 (08:30):

@ Pheedor:

>Der Junge hätte, wenn er größer geworden wäre, sich eine Frau >genommen, mit ihr unzählige Stunden der Liebe genossen. Er hätte sich >ein Kind, oder gar drei angeschafft, hätte ein Haus gekauft, ein Auto, >wäre mit seiner Familie vielmals in Urlaub gefahren. Er wäre vielleicht >Millionär, oder Filmstar, oder ein berühmter Künstler geworden. Später >hätte er seine Enkelkinder auf seinen Knien geschaukelt.

All diese Argumente taugen nichts. Du stellst einfach eine Hypothese auf, die durch nichts zu belegen ist. Das Leben des "Jungen" hätte ja auch ganz anders verlaufen können. Mit fiktiven Annahmen kann man kein Todesurteil begründen. Das sollte dir eigentlich auch klar sein.

Mich stört es nicht, wenn du dich für die Todesstrafe aussprichst. Das ist deine persönliche Meinung und ich nehme diese Meinung zur Kenntnis, ohne dir meine eigene Meinung aufzwingen zu wollen.

Ich werfe dir aber etwas ganz anderes vor. Weiter oben hast du der Diskussionsrunde den Vorwurf gemacht, dass nur Klischees verwendet würden, die du auch in der Bildzeitung nachlesen kannst.

Wer also deine Auffassung nicht teilt, dem wirfst du klischeehaftes Denken vor. Du selbst zeichnest den Lebensweg eines Jungen auf, der ausschließlich auf deiner privaten Vermutung beruht. Würde der Junge auf die Straße laufen und von einem Auto erfasst werden.... würde er dabei sein Leben verlieren.... würde er in jungen Jahren an Krebs sterben.... würde er als Erwachsener ebenfalls zum Mörder werden.... Was bliebe denn von deiner leeren Vermutung dann noch übrig? Sind das keine Klischees?


Karl antwortete am 01.11.02 (09:27):

@ Pheedor,


"brain storming" fände ich gut, aber nicht mit dem Bauch bitte. In erschreckend vielen bekannten Fällen gibt es eben nicht einen Verbrecher weniger, sondern einen Unschuldigen weniger. Zudem ist doch Faktum, dass die Zahl der Verbrecher in einer inhumanen Gesellschaft eher höher ist als niedriger. Wo lebst Du denn sicherer, in München oder in New York, in Düsseldorf oder in Washington, in Hamburg oder in Moskau?

Aus der unten angegebenen Internetquelle als Antwort auf die These, die Todesstrafe würde das leben sicherer machen:

"Alle wissenschaftlichen Studien belegen klar, dass die Todesstrafe nicht abschreckender wirkt....Es gibt sogar gute Gründe zur Annahme, dass die Einführung der Todesstrafe den umgekehrten Effekt hat. Zum einen bedeutet die staatlich legitimierte Auslöschung eines Menschenlebens die Untergrabung des Rechtes auf Leben, welches das oberste Ziel eines Rechtsstaats darstellt. Zum andern wird den Menschen aber nicht nur die Relativität des Rechtes auf Leben vorgeführt, sondern durch die Hinrichtung wird - verstärkt durch die Art der Berichterstattung in den Sensationsblattern - in den Menschen eine Verrohung bewirkt. Dieser Verrohungseffekt kann schließlich dazu beitragen, Hemmungen gegenüber der Tötung von Menschen abzubauen."


@ Juttam,


eigentlich schade, dass Du öffentlich bekennst nicht mehr lernfähig und keinem guten Argument gegenüber aufgeschlossen zu sein. Ich bekenne, wenn mich jemand durch gute Argumente überzeugen könnte, würde ich meine Meinung zu ändern bereit sein. Ich warte.

Mit freundlichen Grüßen

Karl

Internet-Tipp: https://www.kuhnert.ch/ts/TS_Argumente.htm


schorsch antwortete am 01.11.02 (09:48):

@Schwanstein: "...Wenn ich ernsthafte Informationen in diesem Thema anstrebe, dann nehme ich meine Pheodorina bei der Hand und wir gehen hier zur Uni, hören dort den Kompetenten zu...."
Glaubst Du denn, dass es tatsächlich "Kompetente" gibt in diesem "Fach"? Wetten, dass es unter hundert "Kompetenten" hundert Meinungen gibt, wer nun wirklich einer ist?


Ruth antwortete am 01.11.02 (12:15):

Wenn ich die Themastellung betrachte, dann war ja Jo's eigentliche Frage, wieso die Einstellung zur Todesstrafe bzw. der Ruf nach einer solchen unterschiedlich ist.
In den USA will man sie in den meisten Fällen auf den oder die Heckenschützen realisiert sehen - bei uns eher nicht.

Wahrscheinlich liegt es doch auch daran, dass das Thema "Todesstrafe" bei uns keins ist, während man in Amerika damit lebt. Sie ist dort irgendwie selbstverständlicher, näher.

Leider ist es auch in diesem Forum wieder so, dass zwar die persönliche Meinung durchaus gefragt, aber - falls sie nicht genehm ist - zu mehr oder weniger deutlichen Angriffen führt. Hab ich Recht, wese?


schorsch antwortete am 01.11.02 (12:55):

Weiter oben wurde erwähnt, dass zum Vorbeugen eines Mordes der Täter getötet werden dürfe, bevor dieser selber tötet. Notwehr nenne man dies.
Hier zwei Szenarien:
1. Szenario: An einem Kiosk steht ein Gangster und zielt mit einer Pistole auf die Frau im Kiosk. Da er aber Skrupel hat, schiesst er nicht sofort. Ein zufällig anwesender Polizist zieht seine Dienstwaffe und erschiesst den Gangster.
2. Szenario: An einem Kiosk steht ein Gangster und zielt mit einer Pistole auf die Frau im Kiosk. Da er keine Skrupel hat, schiesst er sofort. Die Frau ist tot. Der Gangster greift sich die Kasse und will verschwinden. Ein zufällig anwesender Polizist zieht seine Dienstwaffe, darf den Gangster aber nicht erschiessen, weil dieser ja die Frau schon erschossen hat und er nicht mehr geltend machen könnte, er habe damit einen Mord verhindert. Der Gangster wirft sich zu Boden und erschiesst den gesetzestreuen Polizisten auch noch.
Fazit: Der �humanere� Gangster wird erschossen; der skrupellose Gangster lacht sich ins Fäustchen, denn er kann auch vom Richter nicht mit dem Tode bestraft werden.

Fragen an die �Humanisten� unter uns: Wo ist da die Logik? Wo ist da die Gerechtigkeit?


wese antwortete am 01.11.02 (13:23):

@ Ruth:

Vielleicht habe ich von einer Diskussion auch eine etwas andere Vorstellung, als wie du sie hast. Mich stört es nicht, wenn kontroverse Meinungen auch kontrovers diskutiert werden. Sich gegenseitig in den Hintern zu kriechen, das wäre für mich jedenfalls keine erstrebenswerte Diskussionsgrundlage.


mechtild antwortete am 01.11.02 (13:33):

Ich möchte noch einen anderen Aspekt in die Diskussion einfügen, weswegen ich die Todesstrafe auch ablehne. Es werden immer wieder Fehlurteile gefällt, die nach Jahren aufgehoben werden. Ein Urteil, das mit der Todesstrafe endet, kann nie wieder aufgehoben werden. Das ist für mich ein zusätzliches Argument gegen die Todesstrafe zu sein. Die Argumente �Kein Mensche hat das Recht über Leben und Tod zu bestimmen usw. wurden schon genannt.


Pheedor antwortete am 01.11.02 (13:37):

@wese,
nun verkriech dich doch nicht in meiner Phantasie! Es ist eine Eselsbrücke, mehr nicht. Meine Annahme ist damit nicht aus der Welt


Schwanstein antwortete am 01.11.02 (13:39):

@schorsch,

aber die Chance, dort einen Kompotenten zu treffen, besteht...


Schwanstein antwortete am 01.11.02 (14:00):

hallo Pheedor,

weshalb nicht so: ich bin gegen die Todesstrafe, kenne aber keine gerechtere (bis jetzt, hinweisend auf die Hypothese)

(...)


wese antwortete am 01.11.02 (14:04):

@ Schorsch:

Vielleicht kann ich dir diese Logik erklären. Ich habe diese Geschichte schon einmal hier im Forum erzählt.

Ein Massenmörder wollte eine ganze Familie umbringen. Es handelte sich um Vater, Mutter und 6 Kinder. Zum Zeitpunkt der Tat waren aber nur 4 Kinder anwesend. Deswegen konnte dieser Mörder nur 6 Personen umbringen, was er dann auch tat.

Und jetzt kommt die Logik ins Spiel, nach der du gefragt hast. Der Mörder bat seinen Richter um mildernde Umstände. Und zwar mit der Begründung, dass 25 Prozent der Familie noch immer am Leben sind.

Ist doch auch irgendwie logisch, wenn man die Gesetze der Mathematik anwenden würde. Ich habe dafür allerdings kein Verständnis. Deswegen erwarte ich, dass sich die Justiz nicht um Logik bemüht, sondern um Wahrheitsfindung und um Gerechtigkeit.


wese antwortete am 01.11.02 (14:22):

@ Pheedor:
@ Schwanstein:

Wer von euch spielt hier ein falsches Spiel?

Ich habe gerade festgestellt, dass ihr die haargenau gleiche Mailadresse *[email protected]* angegeben habt.

Sollte somit ein Fall für den Webmaster sein !!!


Pheedor antwortete am 01.11.02 (14:35):

@wese
kommt schon mal vor, wir haben auch noch andere Adressen


Pheedor antwortete am 01.11.02 (14:38):

@karl

brain-storming steht in einem ganzen anderen Zusammenhang, bitte, nichts interpretieren, was da gar nicht steht.


Schwanstein antwortete am 01.11.02 (15:04):

@wese

Ich erlaube mir mal:

Pheedor baut sich eine, wie sie es nennt, Eselsbrücke. Sie schafft sich ein Bild für ihre Meinung, weil die Begriffe abstrakt sind. 320 Jahre glücklichen Lebens sind vertan, das ist sehr schlimm.

Natürlich ist eine Hypothese, der Junge hätte auch Verbrecher werden können. Aber wieso denn nur hinnehmen und sich nicht ein Bild verschaffen, das die Grauenhaftigkeit greifbar darstellt?

Trotzdem sitzt sie nicht auf ihrer Meinung wie die Henne auf dem Ei, was ihr Möglichkeitsmodell beweist.


Felix antwortete am 01.11.02 (15:26):

Ich habe nun eine Zeit lang ... lediglich zugehört. Phänomenal ... was da z.T. geschwafelt wurde. Ich greife als Beispiel die Fantasie einer Dorothea alias "Pheedor" heraus:
Die Tatsache, dass ein getöteter Mensch nicht als isolierter Sachverhalt belassen werden kann, ist trivial. In der Regel ist ein Mensch in ein Beziehungsnetz gebunden. Nach seinem Tod werden weitere Kreise damit in Mitleidenschaft gezogen. Spekuliert man noch mit zukünftigen Beziehungen und Gegebenheiten, tritt man eine wahre Lawine von Möglichkeiten und Eventualitäten los. Diese als Mass für die Strafe zu nehmen, kann ich nicht als seriöse Überlegung betrachten. Dies ist eher ein makabres Gedankenspiel und gehört nicht in diese Diskussion!
Man müsste sonst auch fehlbare Autolenker, die einen Unschuldigen auf dem Gewissen haben, exekutieren! In gewissen Ländern kann es tatsächlich vorkommen, dass ein solcher Fahrer vom Mob gelyncht wird ... und Hand aufs Herz ... wollen wir wieder zur juristischen Barbarei zurückkehren?

@ juttam gerade in den USA war es ein harter Kampf, die Lynchjustiz einzudämmen. Ich weiss nicht wieviele ... vorallem Schwarze ... auf diese Art brutal gefoltert und getötet wurden. Aug um Aug ... Zahn um Zahn ... kann ich nicht mehr hören ... Man sieht ja in Israel und bei Völkern, die noch die Blutrache kennen, wozu diese längst überwundene Denkungsart führt!


bernhard antwortete am 01.11.02 (15:51):

@ wese

dass Pheedor mit Schwanstein dümmliche Selbstgespräche führt, ist mir klar seit ihrem Ping-Pong in Freude an Gewalt?


wese antwortete am 01.11.02 (16:38):

@ bernhard:

Sehr bedauerlich, wenn auf diese Weise eine Diskussion praktisch unmöglich gemacht wird. Wenn zu leeren Hypothesen auch noch nichtexistente Personen kommen, dann haben wir nur noch eine virtuelle Verarschung.


Karl antwortete am 01.11.02 (16:42):

So sehe ich das auch und habe das jetzt unterbunden, Karl


DorisW antwortete am 01.11.02 (17:13):

Nanu, das kommt mir aber voreilig vor.
Ich halte es für denkbar und legitim, daß sich Personen eine Email-Adresse teilen und habe bisher keine Veranlassung, daran zu zweifeln, daß es sich bei Schwanstein und Pheedor um zwei verschiedene Diskutanten handelt.
Was sind das für Unterstellungen?


Felix antwortete am 01.11.02 (17:15):

Eigentlich bedauerlich, dass immer wieder Saboteure versuchen ... eine seriös geführte Diskussion ins Lächerliche zu ziehen. Lassen wir uns nicht die Sache verderben. Ich muss gestehen, dass ich die Motivation zu diesem Tun bei Erwachsenen schlecht verstehen kann!


DorisW antwortete am 01.11.02 (17:25):

Zum Thema:
Ich bin ebenfalls gegen die Todesstrafe.
Argumente dagegen sind ja auch schon reichlich genannt worden.

Mir ist aber aufgefallen, daß ich noch kein einziges schlagendes Argument dafür gelesen habe. Oder hab ich was übersehen? Ich sehe nur Aussagen wie: "Und der soll weiterleben dürfen? Das kann ich nicht gutheißen."
Das einzige, was aus diesem Satz spricht, ist die nackte Rache.

Was aber soll Sinn einer Strafe sein?
Reue, Buße, Wiedergutmachung, Schutz der Gesellschaft (möglicherweise hab ich noch was vergessen).
Rache aber doch wohl kaum.

Warum sollte ausgerechnet ein Mord mit dem Tode bestraft werden? Wird Vergewaltigung mit Vergewaltigung bestraft? Quälerei mit Quälerei? Betrug mit Betrug?

Über die "Auge um Auge"-Geschichte sind wir zum Glück längst hinaus, dies ist eine Regel aus dem Alten Testament, und wer sich Christ nennen möchte, für den gelten diese Gesetze nicht. Sonst wäre auch eine Frau, die ihre Tage hat, sieben Tage lang unrein, und jeder, der sie berührt, unrein bis zum Abend und was dergleichen mehr ist... ;-)


wese antwortete am 01.11.02 (18:25):

@ DorisW:

Es gibt verschiedene Straftheorien. Keine davon beansprucht eine absolute Richtigkeit und erst recht keine allumfassende Fehlerlosigkeit. Es gibt für fast jedes Argument auch ein Gegenargument. Hier ein paar typische Beispiele:
________________________________________________________

Ansatz: Sinn der Strafe ist einzig die Vergeltung des begangenen Unrechts. Der Strafgrund liegt damit allein in der Vergangenheit.

Kritik: Da die Strafe immer einen Grundrechtseingriff darstellt, bedarf ihre Rechtfertigung eines legitimen Zweckes. Dieser kann kaum in der metaphysichen Vorstellung von "absoluter Gerechtigkeit" liegen. Der Staat als weltliches Gebilde wäre hierzu auch nicht die berufene Stelle.
________________________________________________________

Ansatz: Durch die Vollstreckung der Strafe bekommen potentielle Täter vor Augen geführt, welche Folgen abweichendes Verhalten hat. Aus Angst hiervor verhalten sie sich konform und werden abgeschreckt.

Kritik: Die meisten Täter gehen davon aus, daß sie nicht entdeckt werden. Die drohende Strafe wirkt dementsprechend nicht abschreckend. Auch empirisch läßt sich belegen, daß drohende Strafe keine Abschreckungswirkung hat: In den USA ist die Mordrate nach Wiedereinführung der Todesstrafe nicht gesunken!
________________________________________________________

Ansatz: Ebenso wie die negative Generalprävention zielt auch die positive auf die Wirkung der Strafe ab - im Blickpunkt ist hier aber die normtreue Bevölkerung. Durch die Vollstreckung der Strafe wird exemplarisch deutlich gemacht, daß Rechtsverstöße nicht folgenlos bleiben.

Kritik: Der Täter wird instrumentalisiert, um das staatliche Ziel der Normstabilisierung zu erreichen. Er wird damit zum "bloßen Objekt staatlichen Handelns" degradiert, was mit der Menschenwürde unvereinbar ist.
________________________________________________________

Ansatz: Rechtsgüterschutzsystem: Täter setzt mit seinem Normverstoß seine Norm gegen die Norm der Allgemeinheit, soll das Rechtsgüterschutzsystem keinen Schaden nehmen, braucht es hierauf eine angemessene Reaktion.

Ansatz: Durch die Zufügung eines Übels wird der Täter vor der Begehung neuer Straftaten abgehalten. Außerdem wird die Gesellschaft vor dem Täter geschützt, indem dieser weggesperrt wird.

Kritik: Die negative Spezialprevention liefert keinerlei Ansatz für das Strafmaß. Was soll mit einem Täter geschehen, der zwar harmlose Delikte begeht, diese aber hartnäckig? Lebenslang für unverbesserliche Ladendiebe?
________________________________________________________

Ansatz: Auch die positive Spezialprävention rückt den Täter in den Mittelpunkt. Ihr Ausgangspunkt ist aber die positive Wirkung der Strafe auf den Täter. Der Aufenthalt in der Strafvollzugsanstalt soll den Delinquenten zu einem besseren Mitglied der Gesellschaft erziehen und ihn so resozialisieren.

Kritik: Schon der Ansatz der Erziehung ist umstritten. So wird teilweise angeführt eine Umerziehung verstoße gegen die Menschenwürde. Das größerer Problem dieses Ansatzes ist aber, daß er keine Lösung für vollkommen sozialisierte Täter hat. Wie sollte mit einem Nazi-Mörder verfahren werden, der nun wieder ganz normal seinem Beruf nachgeht?
________________________________________________________

Ansatz: Da keine Theorie alleine geeignet ist Strafe zu rechtfertigen, werden Versatzstücke aus den verschiedenen Theorien zu einer Vereinigungstheorie zusammengefügt.

Kritik: Wenn keine der Theorien für sich in der Lage ist Strafe zu rechtfertigen, dann sind sie es auch in ihrer Gesamtheit nicht.
________________________________________________________

Quellenangabe im Augenblick nicht verfügbar !


DorisW antwortete am 01.11.02 (18:41):

Lieber wese,
herzlichen Dank für die ausführliche Übersicht.

Wenn ich mir die Ansätze und Kritiken so betrachte, scheint mir nach wie vor die Rache die am wenigsten angemessene Reaktion auf eine Tat bzw. die dürftigste Motivation für eine Strafe zu sein.
Zumal Rache etwas Affekthaftes ist - und wir alle mögen bewahrt sein vor einem Staat, einer Justiz, die im Affekt handelt!


e k o antwortete am 01.11.02 (19:17):

Ich möchte mal einen etwas anderen Aspekt in die Diskussion einbringen:

Bislang wurde hauptsächlich darüber diskutiert, ob jemand, der einen ( oder mehrere ) Menschen umgebracht hat, nun auch getötet werden soll.

Aber lohnt es sich nicht, auch einmal darüber nachzudenken, W A R U M ein Mensch tötet ? Und sollte man sich da nicht auch einmal die Frage stellen, ob da nicht die Gesellschaft insgesamt versagt hat, indem eine Mensch dazu kommt, zu töten ?

Nehmen wir mal den Fall des Schülers in Erfurt, der über ein Dutzend Menschen tötete, ehe er sich selbst umbrachte. Sein Motiv war, dass er sich rächen wollte, wiel er wegen zu geringer Leistungen nicht zu einer Prüfung zugelassen wurde. Dieser Mensch hat diese Zurückweisung nicht verkraftet und kam deshalb auf die Idee, zu töten.

Hätte man da nicht mehr Aufmerksamkeit verwenden sollen, ihm dazu zu verhelfen, dass er die Kriterien erreicht hätte? Aber da schauen wir doch alle weg, weil wir meinen, dass uns das nichts angeht und es das Problem dieses Menschen sei. Ich glaube, dass sehr, sehr viel am Verhalten der Gesellschaft liegt, die sich "zurückhält" und das damit begründet, dass es sie nichts angehe. In Wirklichkeit ist man zu hilflos, zu bequem, will keine "Scherereien" haben, überlässt den Mitmenschen seinem Schicksal, seinen Problemen.

Ich denke, dass da sehr viel gesündigt wird und so mancher Mord verhindert werden könnte, würden wir alle etwas mehr uns um unsere Mitmenschen kümmern. Ich weiß, das ist leicht gesagt und sicher will man mir jetzt wieder erklären, dass es in diesem und jenem Fall eben nicht geht und und und.

Aber insgesamt gesehen, könnte man die Rate solcher Morde ganz gewiß verringern.

Und für mich ist die Todesstrafe nichts anderes als legalisierter Mord. Liebe Juttam, da stehe ich nun wirklich mal auf der andern Seite. Tötung ist
Mord, und da bin ich dagegen, solange ich lebe.

MfG

e k o


Pheedor antwortete am 01.11.02 (21:22):

@wese,
Kritik: Wenn keine der Theorien für sich in der Lage ist Strafe zu rechtfertigen, dann sind sie es auch in ihrer Gesamtheit nicht.

genau danach habe ich gefragt.


Pheedor antwortete am 01.11.02 (21:42):

ach, und noch eines: danke Karl, für den schönen Maulkorb. Ich hätte zwar einen aus weicherem Leder gewünscht, dennoch, er steht mir, wenn er auch beim Küssen stört.

Machts gut
Eure Dorothea-Pheodorina (Pheedor)


wese antwortete am 02.11.02 (08:09):

Niemand kann für eine ganze Gesellschaft sprechen. Individuelle Verbrechen kann man auch nicht damit erklären, dass die Gesellschaft zu oft und zu schnell wegschaut. Dafür gibt es ganz unterschiedliche Gründe.

Viele Morde sind weder geplant, noch gibt es erkennbare Hinweise auf ein derartiges Verbrechen. Morde passieren oft spontan und resultlieren aus situationsbedingten Impulsen. Dagegen ist eine Gesellschaft völlig machtlos.

Natürlich kann man aufmerksam sein, aber nur in seinem unmittelbaren Umfeld. Das ist alles. Ich erinnere mich an keine einzige Situation in meinem Leben, in der ich einen Mord hätte verhindern können. Und so geht es wohl den meisten Menschen.


Barbara antwortete am 02.11.02 (10:53):

Es müsste doch möglich sein, aus diesen Wahnsinnstaten zu lernen, um weitere Verzweiflungstaten zu verhindern. Soweit ich weiß, wurden in Thüringen die Bestimmungen für Schüler, die durch die Abiturprüfung fallen, bis heute nicht geändert. Sie verlassen das Gymnasium nach wie vor ohne jeglichen Schulabschluss.

Das Kultusministerium möchte nicht, dass vielleicht irgendjemand dem Robert Steinhäuser dankbar sein könnte, wenn er durch seine Tat eine Änderung dieser folgenschweren Bestimmungen bewirkt hätte. Das jedenfalls ist mein Wissensstand.

Vielleicht weiß jemand mehr. Ich würde mich freuen, wenn ich mich irrte und sich inzwischen in Thüringen doch etwas geändert haben sollte.

Internet-Tipp: https://www.thueringer-allgemeine.de/ta/ta.extra6_43807.php


wese antwortete am 02.11.02 (11:35):

@ Barbara:

"Es müsste doch möglich sein, aus diesen Wahnsinnstaten zu lernen, um weitere Verzweiflungstaten zu verhindern."

Ich fürchte, dass dies ein Traum ist. Nicht immer haben derartige Verzweiflungstaten eine Vorgeschichte. Manche dieser Taten geschehen reflexhaft, zumindest aber ohne nachprüfbare Fakten.

Die Interpretationen und Analysen solcher Taten finden immer erst "hinterher" statt. Und damit ist der Spekulation Tür und Tor geöffnet. Grundsätzlich stellt sich aber auch die Frage, was ist überhaupt eine Verzweiflungstat? Wer kennt die Motive eines Mörders wirklich?

Fast jeder Mensch war schon mal verzweifelt, oder in einer fast auswegslosen Situation gewesen. Daraus kann man also kein generelles Motiv für einen Mord ableiten. Morde geschehen seit es Menschen gibt. Es wird wohl auch so bleiben.

Glaubt man der christlichen Lehre, dann hat die Menschheitsgeschichte mit einem Mord (Kain und Abel) begonnen. Nichts hat sich seitdem verändert. Nichts!


Felix antwortete am 02.11.02 (12:14):

Betrifft @ Pheedor & Schwanstein

Durch einen privaten e-Mail-Austausch habe ich Kenntnis über die Hintergründe ihres eigenartigen Auftretens in diesem Forum.
Das wurde begreiflicherweise von einigen unter uns ... als Störaktion empfunden ... und von Karl logischerweise unterbunden.
Pheedor sei ein Kind ... wurde mir erklärt ... das von Schwanstein ermuntert wurde, durch eigene Denkanstösse im Forum Reaktionen auszulösen ... sozusagen ein Lernprozess zu provozieren!
In dieser unvorbereiteten Art ging dieses Experiment in die Hosen.
Soll man die beiden wieder mitmachen lassen? Ich habe nichts mehr dagegen!


Felix antwortete am 02.11.02 (12:40):

zum Thema:

Zur Frage nach der Prophylaxe in Bezug auf Gewaltverbrechen:

- Weshalb kommen Gewaltverbrechen nicht weltweit homogen vor?
- Welche Faktoren sind mit dem Auftreten von solchen Taten korreliert?
- Könnten es z.B. folgende sein (unvollständige Aufzählung):
Frühkindliche Erfahrungen, Frustrationen, Stellung in der Familie und in der Gesellschaft, Frustrationsintoleranz, vermindertes Selbstwertgefühl, mangelndes Wertgefühl auch gegenüber Mitmenschen, Tiere, Umwelt, Unfähigkeit Verantwortung zu übernehmen, Bindungsängste, egoistische egozentrische Grundhaltung, Gleichgültigkeit etc.
- Weshalb gibt es Ethnien, in denen Gewalt als männlich und mutig gilt ... und andere, wo schon ein lautes Wort als unschicklich gilt.

Falls man nicht angeborene Veranlagungen zum Verbrechen annimmt, muss man logischerweise folgern, dass diese negativen Eigenschaften erworben wurden.
Also gibt es eine Prophylaxe ... man sollte die Fehler, die in Verbrechergesellschaften offensichtlich gemacht werden ... vermeiden.
Das weiss man schon lange ... macht aber kaum etwas in dieser Richtung!


schorsch antwortete am 02.11.02 (12:42):

An alle absoluten GegnerInnen der Todesstrafe:

Angenommen, ihr wärt von jenem Todesschützen erschossen worden, wie würdet ihr dann argumentieren? (;--))))

Ist natürlich Quatsch. Aber überlegt euch doch mal, wie eure Angehörigen urteilen würden.


wese antwortete am 02.11.02 (12:46):

@ Felix:

Auch ich erhielt eine private E-Mail, in der mir mitgeteilt wurde, dass *Schwanstein* der Betreuer von *Pheedor* sei.

Zur Sache aber noch folgendes. Ob *Pheedor* ein Kind ist, das vermag ich nicht zu beurteilen. Ich bezweifle es aber stark. Die Beiträge sind jedenfalls von keinem Kind geschrieben worden. Das dürfte klar sein, wenn man diese Beiträge aufmerksam liest.

Und ebenfalls eindeutig ist, dass es vorsätzliche Störaktionen waren, die eine gewisse Bösartigkeit voraussetzen.

Ob man die beiden wieder mitmachen lassen soll, das möge der Webmaster entscheiden. Er ist für den Ablauf des Forums zuständig. Und eigentlich hat er stets die richtigen Entscheidungen getroffen.

Ansonsten bin ich aber der Auffassung, dass es für Kinder sinnvollere Spielzeuge gibt, als ein Diskussionsforum in einem Seniorentreff. "Experimente" machen ist in Ordnung. Aber anderen Leuten den Spass an einer Diskussion verderben, das hat eine ganz andere Qualität.


Johannes Michalowsky antwortete am 02.11.02 (12:48):

Die Angehörigen sind nicht die Richter, Richter urteilen unabhängig, vorurteilslos und nicht emontional - hoffentlich wenigstens!

Und einen Verteidiger haben Mörder auch, und sei es einen Pflichtverteidiger. Den bekämen sie nicht, wenn es da nicht auch etwas zu verteidigen gäbe.


Simba antwortete am 02.11.02 (13:22):

Ich bin gegen die Todesstrafe, denn kein Mensch hat das Recht einem anderen das Leben zu nehmen, auch nicht jene die dies im Namen des Gesetzes tun. Mörder gehören jedoch weggesperrt, zum Schutze der Gesellschaft. Lebenslänglich sollte daher auch lebenslänglich heissen und nicht Haftende nach 15 Jahren!


DorisW antwortete am 02.11.02 (13:27):

@Schorsch

Auch Mörder/innen haben Angehörige, die im Falle der Todesstrafe um sie trauern würden.


Nuxel antwortete am 02.11.02 (13:35):

Hallo,Schorsch

diese Frage habe ich und stelle ich mir immer wieder,aber nicht,wenn MIR das passieren würde,sondern einem meiner Kinder oder anderen sehr nahestehenden Menschen,aber auch Unbekannten!!
Der erste schmerzvolle Aufschrei wäre mit Sicherheit: so ein Unmensch hat kein weiteres Lebendürfen verdient!
Und dann kommt der Gedanke unweigerlich:
ob ich selber seinen Tod verursachen oder bestimmen müsste,kommt ohne langes Überlegen ein glasklares NEIN!

Die Gesetzgebung muss natürlich -nicht strafen,denn so etwas kann man mit gar nichts bestrafen-dafür Sorge tragen,dass derartige Verbrechen von dem Verurteilten nicht mehr ausgeführt werden können.
Wenn -wie geschehen-Stimmen laut werden,dass ein Inhaftierter "unser" Steuergeld kostet-das ist nicht zu ändern!Es wäre inhuman,den Verbrecher in der Wüste auszusetzen.
Ich habe schon oft gedacht,dass man den Unhold selber fragen sollte,ob er die Todesstrafe oder lebenslängliche Haft für sich wünscht und ihm eine angemessene Zeit zur Überlegung lassen!
Bei Vergewaltigern und Kinderschändern sollte unnachsichtig eine Zwangskastration vorgenommen werden.


wese antwortete am 02.11.02 (13:36):

@ Felix:

Du hast geschrieben:

"Falls man nicht angeborene Veranlagungen zum Verbrechen annimmt, muss man logischerweise folgern, dass diese negativen Eigenschaften erworben wurden."

Ich denke, dass dem auch so ist. Es ist nur schwer vorstellbar, dass ein Mensch genetisch so geprägt sein kann, dass er beinahe zwangläufig zum Mörder wird. Sonst würden Mörder immer nur potentielle Mörder zeugen. Daran glaube ich nicht.

Möglich ist, du hast diesen Punkt auch angesprochen, dass es Etnien gibt, die in ihren Traditionen so verwurzelt sind, dass nur dieses traditionelle Verhalten real existiert. Die Kinder eines Kannibalen werden, wenn sie im gleichen Umfeld aufwachsen, mit großer Wahrscheinlichkeit auch Menschenfresser werden. Ich meine, dass es dann auch nicht möglich ist, die kausalen Zusammenhänge auszublenden. Woher sollte denn ein anderes Bewusstsein kommen?

Im Ergebnis bedeutet dies, dass es eben doch ausschließlich Gesellschaftsprobleme sind. Hinzu kommt, dass keine wirklichen Vorbilder vorhanden sind, die den vorhandenen Werteverfall stoppen könnten. Nicht mal Religionen sind dazu in der Lage.


Nuxel antwortete am 02.11.02 (13:37):

Hallo,Schorsch

diese Frage habe ich und stelle ich mir immer wieder,aber nicht,wenn MIR das passieren würde,sondern einem meiner Kinder oder anderen sehr nahestehenden Menschen,aber auch Unbekannten!!
Der erste schmerzvolle Aufschrei wäre mit Sicherheit: so ein Unmensch hat kein weiteres Lebendürfen verdient!
Und dann kommt der Gedanke unweigerlich:
ob ich selber seinen Tod verursachen oder bestimmen müsste,kommt ohne langes Überlegen ein glasklares NEIN!

Die Gesetzgebung muss natürlich -nicht strafen,denn so etwas kann man mit gar nichts bestrafen-dafür Sorge tragen,dass derartige Verbrechen von dem Verurteilten nicht mehr ausgeführt werden können.
Wenn -wie geschehen-Stimmen laut werden,dass ein Inhaftierter "unser" Steuergeld kostet-das ist nicht zu ändern!Es wäre inhuman,den Verbrecher in der Wüste auszusetzen.
Ich habe schon oft gedacht,dass man den Unhold selber fragen sollte,ob er die Todesstrafe oder lebenslängliche Haft für sich wünscht und ihm eine angemessene Zeit zur Überlegung lassen!
Bei Vergewaltigern und Kinderschändern sollte unnachsichtig eine Zwangskastration vorgenommen werden.


Karl antwortete am 02.11.02 (13:49):

@ Nuxel,

ich bin gegen alle irreversiblen "Bestrafungen", da diese erfahrungsgemäß häufig an Unschuldigen vorgenommen werden. Eine lebenslange Haftstrafe ist bei Irrtum noch aufhebbar, körperliche Verstümmelungen (Handabhacken, Kastration, Kopf abhacken) sind irreversibel und als barbarische vorzivilisatorische Lösungen abzulehnen, meiner Meinung nach.

Mit freundlichen Grüßen

Karl


wese antwortete am 02.11.02 (13:52):

@ Schorsch:

Ein Mord ist eine Tragödie, weil ein Mensch sein Leben verloren hat.

Die Todesstrafe ist eine noch größere Tragödie, weil mindestens zwei Menschen das Leben verloren haben.


Nuxel antwortete am 02.11.02 (14:05):

Hallo,Karl

hast Du Dir mal überlegt,was Du empfinden würdest,wenn Dein Sohn oder Deine Tochter in dieser Form missbraucht,geschändet und gequält würden und möglicherweise lange oder ein Leben lang darunter leiden müssen?
Würdest Du es verantworten können,dass anderen das Gleiche passiert?
Ein kastrierter Unhold kann weiterleben und sich an vielem freuen-
Was ist mit seinen Opfern?
Ich habe ja nicht von Handabhacken oder Ähnlichem (!) gesprochen!


wese antwortete am 02.11.02 (15:53):

Was soll das?

Auch ein "kastrierter Unhold" kann einen Mord begehen. Was dann?


Karl antwortete am 02.11.02 (16:16):

Liebe Nuxel,

ich erläutere Dir gern, warum ich zwischen deinen Vorschlägen und mittelalterlichem Hände- und Köpfeabhacken keinen Unterschied sehen kann.

1. Zu der immer wieder gehörten Frage: Was würdest Du selbst machen, wenn Dein Sohn, Deine Tochter...

Emotional würde ich sicherlich völlig ausrasten und wenn ich den Kerl in die Finger bekäme, könnte ich für nichts garantieren. So sind unsere angeborenen Instinkte und auch ich kann nicht garantieren, dass sie mich in so einem Fall nicht beherrschen würden. Aber es schaudert mich davor, mich als Teil einer lynchenden Meute zu sehen. Lynchjustiz haben wir glücklicherweise gesellschaftlich überwunden (für alle Zeiten??).

2. Ich bin vom Kopf her ganz entschiedener Gegner von staatlichen Strafen wie Stockschlägen, Handabhacken, Kopfabhacken, Zwangskastration etc.

Warum?

Einen für mich sehr wichtigen Grund habe ich schon genannt, das ist die Irreversibilität und die Unmöglichkeit Fehler zu korrigieren. Denn um gerecht zu sein, müßten solche Sanktionen nicht nur für den inflagranti Erwischten, sondern auch für den per Indizienprozess Überführten gelten. Wir alle aber wissen (auch Jutta!), dass in der Vergangenheit in einer zum Verzweifeln hohen Anzahl solcher Indizienprozesse Unschuldige "überführt" wurden. Endgültige Strafen sind schon deshalb m.E. gesellschaftlich zu ächten.

Ein anderer wichtiger Grund, um gegen endgültige, irreversible Strafen zu sein, ist ihr Missbrauch in der Geschichte. Möglicherweise mag mancher in einem gut funktionierenden Rechtsstaat, wo um die Wahrheit wirklich gerungen wird, solche Strafen noch als "gerecht" empfinden, wenn sie denn keine Unschuldigen treffen (was in diesem Fall "nur" ein Fehler wäre). Was aber wenn der Übergang zu einem totalitären Regime stattfindet (welches System ist dagegen für alle Zeiten immun?)? Was wenn Todesstrafe und Verstümmelungen politische Kampfmittel werden? Wie so oft in der Geschichte geschehen!

Mein Fazit: Ich bin aus vielerlei Gründen gegen die Todesstrafe. Der Staat darf sich primitiven Rachegelüsten nicht unterwerfen. Der Schutz der Bürger kann auch anders, sogar wesentlich effektiver erfolgen. Auf dieser Erde haben die Staaten, die die Todesstrafe abgesetzt haben, die geringere Zahl von Ermordeten pro 1000 Einwohner zu beklagen als die Staaten mit Todesstrafe. Eine Gesellschaft schützt sich nicht vor brutalen Verbrechen dadurch, dass sie selbst brutal ist.

Mit freundlichen Grüßen

Karl


mondlicht antwortete am 02.11.02 (16:28):

Auch ich bin eine Gegnerin der Todesstrafe.....kein Mensch hat das Recht einem anderen Menschen das Leben zu nehmen!


Felix antwortete am 02.11.02 (17:13):

Wie aus meinen bisherigen Beiträgen ersichtlich wird, teile ich die Auffassung von Karl voll und ganz.
Auch ich weiss nicht, wie ich reagieren würde, wenn jemand mein liebstes, was ich auf dieser Welt habe, angreifen würde. Meine ehemalige Dienstwaffe liegt geladen und griffbereit in der Wohnung. Dies vielleicht nur als psychische Sicherheit, sich im Falle eines Falles wirksam wehren zu können. Die Hemmschwelle liegt bei mir aber so hoch, dass ich mir einen solchen Fall kaum vorstellen kann.


Nuxel antwortete am 02.11.02 (21:03):

Hallo,Karl
ich muss Dir nach reiflicher Überlegung Recht geben.
Meine Überlegung bzgl.der Kastration bezog sich ausschliesslich auf Kinderschändung und Vergewaltigungen.
Aber,ich habe nicht bedacht,was Du in Deinen Ausführungen
im einzelnen anführst.
Kann mich diesen Argumenten nicht verschliessen!


schorsch antwortete am 03.11.02 (08:18):

@Nuxel: "...Ich habe schon oft gedacht,dass man den Unhold selber fragen sollte,ob er die Todesstrafe oder lebenslängliche Haft für sich wünscht und ihm eine angemessene Zeit zur Überlegung lassen!..."

Du hast die dritte Frage vergessen: "...oder möchtest du lieber freigelassen werden?..."

Wenn schon die Frage nach dem humanen und unhumanen Strafvollzug gestellt werden soll, dann bitte gleich in ihrer vollen Konsequenz: Ist eine lebenslängliche Zuchthausstrafe in einem Zuchthaus, wie es in Amerika oft der Fall ist, wo dem Menschen jegliches menschliches Verhalten unmöglich gemacht wird, wo er nicht zu einem besseren Menschen umerzogen wird, sondern als Tier behandelt, nicht unhumaner als der Tod?

Viele dieser Häftlinge haben sich schon dahingehend geäussert, dass ein kurzes Ende diesem unendlich langen vorzuziehen wäre. Und ich meine damit nicht nur die Todeskandidaten, die Jahre lang auf die Vollstreckung warten müssen.


Nuxel antwortete am 03.11.02 (13:36):

Hallo Schorsch

jaja
wie oft haben wir in der Kinder-und Jugendzeit gehört:

Strafe muss sein

den Eltern und Erziehern blieb es überlassen,das rechte Mass zu finden! (oder auch nicht)

Mein besonders nicht nur von mir geliebter Bruder hat 3 prächtige Kinder-inzwischen erwachsen.Er hatte eine besondere Art,seinen Ablegern beizubringen,wo ihre oder absolute Grenzen sind.
Als sein damals 15-jähriger Sohn etwas getan hatte,was "nicht erlaubt" war,beichtete er das seinem Vater im Kreis den anwesenden Familie und Verwandtengäste.
Mein Bruder hörte zu,überlegte eine Weile,dann sagte er:
betrachte dich als 3x geohrfeigt
Mein Neffe hat nie wieder mit dem Luftgewehr auf Spatzen geschossen!
Es ist noch erwähnenswert,dass mein Bruder seine Kinder nie geschlagen hat!


K.G. antwortete am 03.11.02 (19:07):

Auch ich möchte kurz meinen Senf dazu geben weil ich meine, dass man das Thema zu theoretisch diskutiert. Man sollte sich in die Rolle des Ausführenden versetzen, der unmittelbar Hand anlegen soll mit den Händen, nicht mit der Pistole, nicht mit Strom, nein mit den Händen. In meiner Vorstellung unmöglich. Gesetze sollen das gesellschaftliche Handeln, die gesellschaftliche Wirklichkeit formulieren. Aus dieser Sicht ist die Todesstrafe heute unmöglich. Wenn sie noch in Gesetzbüchern steht, dann gehört sie da gestrichen.
Kurt


schorsch antwortete am 04.11.02 (10:18):

Stellt euch mal vor, die Welt wäre ein kleines Dorf, wo jeder den anderen kennt. Plötzlich werden innert kurzer Zeit einige liebe Bekannte erschossen - Trauer zieht ins Dorf. Man schnappt den Mörder und wirft ihn in den Kerker. Rund um die Uhr wird er bewacht. Da aber jeder jeden kennt, kennt jeder auch den Mörder. Dieser versteht es, einen der Wächter zu Mitleid zu rühren, so dass ihm dieser die Türe öffnet und der Schurke entfliehen kann. Aus Rache mordet er weiter.
Nein, die Welt ist ja kein kleines Dorf. Wir sehen uns täglich die News aus der ganzen Welt an. jeden Tag sehen wir Leichen herumliegen, fremde, gesichtslose, namenlose Kadaver. Dann schnappt man den Mörder. Dieser aber hat plötzlich ein Gesicht und einen Namen. Wer aber ein Gesicht und einen Namen hat, den kann man doch nicht umbringen, oder? Er ist ja ein Mensch geworden, weil wir ihn nun kennen!
All die Menschen aber, die der Schurke umgebracht hat, bleiben weiterhin für uns fremde, gesichtslose, namenlose Kadaver. Was schert uns die Trauer der Familien, die ihr Kind, ihren Vater, ihre Mutter verloren haben? Auch sie sind ja nur Fremde, Gesichtslose, Namenlose, die gerade mal gut genug waren, uns am TV ein kleines Schauspiel mit Tränen zu liefern! Man verliert darüber keine Zeit und keinen Gedanken.
Nicht Alle denken so. Ich nicht......mich verfolgen diese Angehörigen Tag und Nacht. Und ich möchte ihnen gönnen, dass sie wenigtstens die Genugtuung bekämen, dass der Mörder ihrer Lieben auch nicht mehr lebe. Hat ER denn ein Recht zu leben, wenn er ihnen ihre Liebsten getötet hat?


wese antwortete am 04.11.02 (10:33):

@ Schorsch:

Allgemeine Erklärung der Menschenrechte

Genehmigt und verkündet von der Generalversammlung der Vereinten Nationen (UN) am 10. Dezember 1948

Artikel 3

JEDER Mensch hat das Recht auf Leben...

Artikel 5

NIEMAND darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden.

Internet-Tipp: https://www.uno.de/menschen/menschenrechte/UDHR.htm


mondlicht antwortete am 04.11.02 (12:08):

"Wese", kann man das jetzt nicht noch weiter ausdehnen.....
wie werden denn die Mörder häufig in den Haftanstalten untergebracht, unter welchen Bedingungen müssen sie dort oft über 20 oder 30 Jahr leben?.....Auch da greift wieder die "Allgemeine Erklärung der Menschenrechte" - denn auch ein Inhaftierter hat ein Recht auf diese Menschenrechte!


DorisW antwortete am 04.11.02 (12:53):

@Schorsch
"Was schert uns die Trauer der Familien, die ihr Kind, ihren Vater, ihre Mutter verloren haben? Auch sie sind ja nur Fremde, Gesichtslose, Namenlose, die gerade mal gut genug waren, uns am TV ein kleines Schauspiel mit Tränen zu liefern! Man verliert darüber keine Zeit und keinen Gedanken."
Damit verallgemeinerst du in unzulässiger Weise.
Was weißt du von der Trauer und dem Mitgefühl für Mordopfer, das ich und sicher auch viele andere Gegner der Todesstrafe empfinden?
Ich möchte aber bezweifeln, ob es für Angehörige in jedem Fall eine Genugtuung ist, einen Mörder sterben zu sehen.
Allerdings gebe ich zu, daß ich noch nie in meinem eigenen Umkreis etwas mit solchen Angelegenheiten zu tun hatte.

Ich sehe in der Todesstrafe die Kapitulation einer Gesellschaft vor dem Bösen. Die Exekution bedeutet "Wir wissen uns nicht mehr anders zu helfen, als diesen Menschen, diesen Straftäter zum abartigen, teuflischen Monster zu erklären, das es nicht verdient hat weiterzuleben. Wir müssen diesen Schandfleck austilgen, weil wir die Vorstellung nicht ertragen, wozu der Mensch in Verzweiflung und Haß fähig ist." Ist das nicht eine Bankrotterklärung einer menschlichen Gemeinschaft?


wese antwortete am 04.11.02 (12:58):

@ mondlicht:

Natürlich, da hast du vollkommen recht !

Menschenrechte sollten vollständig beachtet werden. Ohne jede Ausnahme und überall auf der Welt. Leider ist das ein leerer Traum.

Es gibt zudem verschiedene Menschenerechtskonventionen, die leider ebenfalls nicht eingehalten werden. Besonders Amerika weigert sich beharrlich, ALLE Konventionen zu unterzeichnen.


DorisW antwortete am 04.11.02 (20:16):

Lieber Wese,
du hast im Politikforum darauf hingewiesen, daß die Verfassung des Landes Hessen noch heute die Todesstrafe beinhaltet:

"Verfassung des Landes Hessen - Artikel 21
Ist jemand einer strafbaren Handlung für schuldig befunden worden, so können ihm auf Grund der Strafgesetze durch richterliches Urteil die Freiheit und die bürgerlichen Ehrenrechte entzogen oder beschränkt werden. Bei besonders schweren Verbrechen kann er zum Tode verurteilt werden."

Hierzu ein paar Hintergrundinformationen:
Die hessische Verfassung wurde im Jahre 1946 und damit vor dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verabschiedet.

(Fortsetzung folgt)


DorisW antwortete am 04.11.02 (20:17):

Da Bundesrecht Landesrecht bricht, kann natürlich auch in Hessen niemals die Todesstrafe verhängt werden. Die hessische Verfassung bedarf allerdings dringend einer Überarbeitung; diese wird hoffentlich in der nächsten Legislaturperiode angepackt. So gibt es z.B. noch die veraltete Bestimmung, daß Mitglieder von vor 1918 regierenden Adelsfamilien nicht Minister werden dürfen.

Internet-Tipp: https://www.al-wazir.de/Debatte/PM/1018874975.htm


DorisW antwortete am 04.11.02 (20:18):

Bei der Bundestagswahl durften wir hessischen Bürger sogar über einige neue bzw. geänderte Artikel unserer Verfassung abstimmen: die Aufnahme des Sports als Staatsziel, die Verlängerung der Legislaturperiode und das sog. Konnexitätsprinzip. Die CDU/FDP-Regierung wollte uns diese drei Änderungen ursprünglich als Gesamtpaket unterjubeln; es wurde dann aber doch getrennt abgestimmt (allerdings mit dem Ergebnis, daß alle drei Vorschläge - wenn auch knapp - angenommen wurden).


wese antwortete am 04.11.02 (20:32):

Liebe DorisW,

es ist mir natürlich klar, dass die Todesstrafe in Hessen nicht vollstreckt werden darf. Eben weil Bundesrecht über ein Landesrecht geht.

Ich finde es nur recht erstaunlich, dass es immer noch so in der Landesverfassung steht. Auch wenn sie von 1946 stammt, so wurde die hessische Verfassung ja am 20. März 1991 geändert und durch neue Gesetze ergänzt. Da hätte man doch auch die Todesstrafe streichen können. Es hätte der politischen Kultur sicher nicht geschadet. Oder?


DorisW antwortete am 04.11.02 (20:45):

Ja, allerdings!
Vielleicht dachte man aber damals schon an den nächsten Flughafenausbau ;-(


DorisR antwortete am 05.11.02 (03:04):

Hier in Vancouver (Kanada)sind über 60 Frauen aus der Oststadt in einer Zeitspanne von etwa 15 Jahren verschwunden. Da es sich um Prostituierte handelt, ist der Polizei vorgeworfen worden, dass sie sich um das Schicksal dieser Frauen nicht gekümmert hat. Seit einigen Monaten sind jedoch nun auf einer Farm Funde gemacht worden, aufgrund deren einer der Besitzer jetzt mit 15 Morden angeklagt ist. Er behauptet, mittellos zu sein, woraufhin sein Verteidiger von der Provinzregierung verlangt, dass ihm ein Team von 6 zusätzlichen Rechtsanwälten zur Verfügung gestellt wird. Der Prozess soll bereits 200 Zeugen haben, mindestens zwei Jahre dauern, und die Steuerzahler Millionen kosten. Da Kanada keine Todesstrafe hat, wird uns seine Haft dann auch noch weitere Millionen kosten!


juttam antwortete am 05.11.02 (04:44):

Wahnsinnstaten - Verzweiflungstaten......
Diese Worte sind mit Vorsicht zu geniessen!
Sehr viele Taeter sind weder wahnsinnig noch
verzweifelt!

Sie planen vor!
Stellen Bedaechtig ihr Alibi zusammen!
Warten vorsichtig den richtigen Moment ab!

...und dann schlagen sie zu um eine anderen Menschen
um sein/ihr Leben zu bringen.

Dies passiert Ehepartnern - fuer Versicherungsgeld -
oder Kontroll-Sucht z.B.
(Leider wird aber gerade diese Kontroll-Sucht als
Verzweiflungstat abgetan und hat mit Liebe und
Verzweiflung NICHTS zu tun)

Meist sind es aber vollkommen Fremdn die von "Trieb-Taetern" ermordet werden.

"Trieb" ist schon wieder eine Entschuldigung m.E.

Die meisten "Trieb" Taeter sind Psychopathen, denen
ein Gewissen, oder ein Sinn fuer Falsch und Richtig
einfach voellig abgeht - solange das Falsch sie
dabei nicht persoenlich betrifft!

Sie sind auch nicht "verrueckt" sondern wissen genau
was sie tun muessen um unendeckt zu bleiben und
vor der Gesellschaft dazustehen als ob eingefuegt
und eingepasst sind!

DorisR, du hilfst mir da grade mal aus. Dies ist die
Art Toetung von der ich rede (unter anderem).

Diese Psychopathen sind auch nicht "heilbar".
Es gab und gibt etliche die sogar nach 20 Jahren
hintern Gittern immer noch sagen...sobald man mich
freilaesst weiss ich genau was ich tue...
wieder toeten! (John Wayn Gayce - 22 junge Maenner
unter seinem haus begraben!
Ted Bundy (vorsichtige Annahmen um die 50 Frauen
und Maedchen, wahrscheinlich sehr viel mehr.....etc)

Es kostet wesentlich mehr eine Todesstrafe zu vollziehen als es kostet einen solchen Taeter ein
Leben lang zu ernaehren....aber tot haben sie
keine Chance auf ein Entlassungskommittee dass ihnen
den Stuss von der Rehabilition und der Religion glaubt!
Auch keine Chance zu entwischen!

...wie das in Texas passiert ist!
10 Inhaftierte entwischt..einer davon ein "Trieb-Taeter",
welcher dann auch bei der ersten Gelegenheit einen
jungen Polizeibeamten erschossen hat und dann,
damit's auch gut und richtig wurde, noch 2xmal
mit dem Auto ueber den schwerverletzten drueber
fuhr!
...2 Tage vor Weihnachten......damit die Familie was
zum Feiern hatte!

Mitleid mit solchen Leuten? Entschuldigungen??
Verzweiflungstaten?

Absolut nicht!


wese antwortete am 05.11.02 (09:23):

Langsam wird es lächerlich.

Warum sollen wir eigentlich noch diskutieren, wenn alles so klar und einfach ist?


mechtild antwortete am 05.11.02 (12:15):

Es ist nicht sinnvoll, wenn man über Gesetze redet mit Einzelfällen zu argumentieren. Gesetze müssen so gefasst sein, dass sie für alle Situationen passen, für die die Problematik zutrifft. Es kann keine Gesetze für die einzelne Tat geben.
Das Gericht hat die Aufgabe im Einzelfall im Rahmen der Gesetze zu prüfen, was das angemessene Urteil ist. Mit einem Urteil sind immer viele kompetente Menschen mit unterschiedlichen Professionen befasst. Ich halte es nicht für möglich zu einem Gerichtsurteil hier eine Stellungnahme abzugeben, da man nie alle Fakten kennen kann. Justizirrtümer gibt es immer wieder und wird es immer geben. Nach einem vollzogenem Todesurteil kann nichts wieder gut gemacht werden. Mit den Kosten zu argumentieren halte ich der Problematik nicht angemessen. Wir wollen uns einen Rechtsstaat leisten und das ist mir sehr viel Wert. Ich möchte nicht, dass sich das ändert und schon gar nicht aus Kostengründen.
In Gesetzen wird auch ausgedrückt, wie die Normen und Werte einer Gesellschaft sind. Ich fühle mich in unserem Rechtsstaat sicher und brauche keine schärferen Gesetze.


schorsch antwortete am 05.11.02 (13:05):

Ich denke, die Ansichten über die Todesstrafe sind genau so verschieden wie die Ansichten, ob Gott nun Allah, Manitou oder wie immer heissen müsse. Sie werden zur Glaubens- und Gewissensfrage erhoben. Da wir aber Glaubens- und Gewissensfreiheit haben, werden wir kaum zu einem gemeinsamen Nenner gelangen. Darum klinke ich mich nun aus diesem Thema aus.

Mit herzlichen Grüssen

Schorsch


wese antwortete am 05.11.02 (13:19):

Auch ich klinke mich aus dem weiteren Verlauf des Themas aus. Eine letzte Bemerkung möchte ich noch machen:

Menschenrechte sind keine Glaubenssache und sie sind auch keine Gewissensfrage. Sie sind, wenigstens für mich, eine ganz normale Selbstverständlichkeit.


Felix antwortete am 05.11.02 (16:31):

Hochinteressant zu diesem Thema ist die Tatsache, dass sich vermutlich auch heute noch genügend Personen finden würden, die als freiwillige Henker ein Todesurteil ausführen würden, wenn die Straftat beonders niederträchtig erscheint.

Ein Beispiel aus der Schweiz:

Mit der schrittweisen Abschaffung der Todesstrafe im 19. und 20. Jh. verschwanden allmähl. die Scharfrichterämter. Für die Vollstreckung des zweitletzten zivilen Todesurteils in der Schweiz 1939 meldeten sich 186 Männer freiwillig bei den zuständigen Behörden. Der Psychiater Boris Pritzker befragte
rund 115 von ihnen. Die erst 1993 publizierten Gespräche zeugen u.a. von der Langlebigkeit der spätmittelalterlichen
und frühneuzeitlichen Strafmentalität. Die man ja auch bei einigen Forumsteilnehmer/innen verspürt!

Die Motivationen zum freiwilligen Scharfrichten sind sehr unterschiedlich ... und geben mir sehr zu denken. Die christliche Ethik ist offensichtlich bei Vielen nicht durchgedrungen.

Literaturangabe:
B. Pritzker, Schweizer Scharfrichterkandidaten 1938/1939, hg. von M. Pritzker-Ehrlich, 1999 (2.Auflage)

Schade, dass sich einige absetzen ... gerade jetzt, wo es recht interessant werden könnte.


Felix antwortete am 05.11.02 (17:07):

Eine weitere Ergänzung zu obiger Bereitschaft gegen einen Mitmenschen Gewalt anzuwenden ist das sogenannte
"MILGRAM EXPERIMENT" Die Frage, die der Sozialpsychologe Stanley Milgram in den 60er Jahren beantworten wollte, bezog sich auf die Bereitschaft ganz normaler Menschen, sich einer Autorität zu beugen und offensichtlich "unmenschliche"
Anordnungen zu befolgen. Die Motivation für diese Experimentalreihe lieferten die Ereignisse des 2. Weltkriegs. Wieso waren unter dem NS-Regime so viele Menschen bereit, sich in den Dienst der Tötungsmachinerie der Nazis zu stellen?
Das Experiment wird als lernpsychologische Versuchsanordnung an einer angesehenen Universität aufgezogen. Professoren in weissen Schürzen spielen die Autorität. Als Strafreiz werden bei Fehlern dem Probanten Stromstösse verabreicht, die nicht wirklich erfolgen ... aber von diesem mit gespielten Schmerzreaktionen quittiert werden.
Auf Anordnung des Versuchsleiters wird die Stromspannung gesteigert ... bis zu tödlichen Strom-Schlägen.
Der Prozentsatz der getesteten Personen, die auch den Tod des Probanten in Kauf nehmen, ist erschreckend.
Dieses Experiment wurde später in andern Ländern wiederholt. Auch dort waren die Resultate ähnlich.
Gibt euch das nicht zu denken?

Unter dem Stichwort <Milgram Experiment> findet ihr bei Google einige Beiträge.
z.B. dieser Link:

Internet-Tipp: https://www.ngfg.com/texte/br003.htm


e k o antwortete am 05.11.02 (17:34):

Liebe JuttaM,

Du führst uns hier einige besonders schwerwiegende Fälle vor, um damit Deine Einstllung zur Todesstrafe zu untermauern. Das ist Dein gutes Recht.

Du wirst mir aber sicher zustimmen, dass es in USA sehr, sehr viele so genannte "Justizmorde" gegeben hat. Fälle, in denen man zu schnell und zu oberflächlich ein Urteil gesprochen hat und diesen Menschen getötet hat.

Anschließend wurden dann, oft durch die Recherchen der so oft gescholtenen Journalisten, neue Beweise erbracht, die die Unschuld des Getöteten darstellten.

Schon im alten Rom galt der Spruch:"Im Zweifelsfall für den Angeklagten". Hätte man diesen Spruch beherzigt, hätten viele Menschen nicht unnötig sterben müssen.

Aber auch, wenn die Schuld zweifelsfrei feststeht, etwa, weil die Beweise erdrückend sind oder der Angeklagte ein Geständnis abgelegt hat, hat N I E M A N D auf der ganzen Welt das Recht, diesen Menschen zu töten oder töten zu lassen.

Europa wird das "christliche Abendland" genannt und auch Nordamerika ( und Kanada!) sind überwiegend dem christlichen Glauben zugewendet.

Ich bin nicht bibelfest genug, um sagen zu können, um welches christliche Gebot es sich handelt, aber eines der 10 Gebote heißt:"DU SOLLTST NICHT TÖTEN:"

Gegen dieses Gebot wurde in Europa im Mittelalter tagtäglich verstossen, man denke nur an die Hexenverbrennungen, und wenn ich den USA gewisse Bundesländer noch die Todesstrafe haben, so verstossen auch diese heute noch, im aufgeklärten 21.Jahrhundert, gegen dieses göttliche Gebot.

Die Todesstrafe ist und bleibt nichts anderes als Vergeltung und Rache, der Mensch nimmt sich das Recht heraus, über den Tod eines missratenen ( wohlbemerkt!) Menschen zu entscheiden. Welche Instanz hat ihm dieses Recht eingeräumt????

Die Argumente der hohen Kosten und der Furcht vor weiteren Taten stechen nicht! Die Todesstrafe ist das einfachste und primitvste Mittel, sich unbequemer Zeitgenossen zu entledigen. Weitaus mehr Anstrengungen kostet es aber, solche Menschen davor zu bewahren, weiteres Unheil anzurichten. da ist lebenslänglich - und zwar wirklich lebenslänglich und nicht nur 15 Jahre!! - das weitaus probatere Mittel.

Ich stimme mit Mechtild überein, dass wir uns einen Rechtsstaat leisten wollen - und der kostet halt Geld.

Kannst Du, liebe JuttaM ( Julchen)dies so anerkennen ?

Liebe Grüße nach Texas, ( wo angeblich die Zahnbürsten groß wie Handfeger sein sollen, damit die Großmäuler ihre Zähne putzen können)

von e k o


e k o antwortete am 05.11.02 (17:34):

@ juttaM

Das mit den Zahnbürsten war aber nicht auf Dich gemünzt, Gelle ?


Almex antwortete am 05.11.02 (18:29):

100 % J A !


juttam antwortete am 06.11.02 (02:58):

Lach Eko

das mit die Zahnbuersten war ein klitzekleines bisschen uebertrieben.
Dazu komme ich aus einem Hessischen Dorf, welches
schon immer als "Gross-Maulbach" bekannt war!
Bin also erblich belastet!!!!

Aber ja natuerlich!
Dafuer ist ein Forum da, dass man seine Meinung
auessern darf!
Wenn's geht ohne Beleidigungen!

Ich glaube das ist uns diesmal halbwegs gelungen :)

Dass niemand seine vorherige Meinung geaendert
hat ist vorauszusetzen....aber nicht wichtig!

Wir sind ja nicht zum rekrutieren hier, sondern zum
Reden.
Auch sind die einen nicht die Alles-Wissenden und die
andern die Nichts-Wissenden.

Meinungsaustausch ist alles. Denkanregung liegt
auf jeden Fall vor!

Und wenn nur ein Einziger/Einizige hier auch nur fuer
3 Sekunden gedacht hat: naja...wenn ich es so betrachte...angesicht eines Kommentares von einem
andersdenkenden, dass war dies doch ein gelungenes
Forum, oder?
Endresultat: wir einigen uns darauf dass wir uns nicht
einigen koennen....fertig :)))


maggy antwortete am 06.11.02 (12:08):

Ich grüsse Euch......

Unsere Rechtsprechung in Deutschland ist für mich oft schwer nachvollziehbar.
Häufig, wenn ich als Schöffe zusammen mit den Richtern das Urteil fällen muss, fühle ich mich hilflos. Schon bei kleinen Delikten stellt sich doch die Frage: "Haben wir nun das Urteil im Sinne der Angeklage oder im Sinne des Angeklagten gefällt?"
Über Leben und Tod eines Menschen würde ich niemals entscheiden. Das Recht steht mir als Mensch nicht zu.
Ich bin zwar auch nicht bibelfest, aber es gibt diesbezüglich schon sehr direkte Aussagen in der Bibel.

Ich wünsche allen noch einen schönen Tag


Felix antwortete am 06.11.02 (12:10):

Ich gebe offen zu ... enttäuscht zu sein ... dass niemand die Impulse aufgreift, die das Thema wieder anregend machen könnten.
Von mir selbst stammen folgende Denkanstösse:

- Forum Politik und Gesellschaft
Thema "Lernunfähig? .. oder einfach anderer Meinung*

Beitrag vom 3.11. (18.13):
* Gibt es eine Entwicklung der Gerechtigkeitsempfindung? Gehört die Todesstrafe zu einer primitiveren Auffassung?
(nicht aufgegriffen)
* Das Problem mit dem Anzünden der Kerze für den Amokläufer in Zug. Gibt es auch für Mörder Vergebung? (aufgegriffen)

- im Thema "Todesstrafe für Heckenschützen"

Beitrag vom 31.10.(12.53)
* Notwehr als einzige Berechtigung zum töten.(aufgegriffen)

Beitrag vom 1.11. (15.26)
* Lynchjustiz, Blutrache, Aug um Aug (z.T. aufgegriffen)

Beitrag vom 2.11. (12.40)
* Prophylaxe statt Strafe, ungleiche aber symptomatische Verteilung der Gewaltverbrechen. (nicht aufgegriffen)
* Hinweis auf Faktoren, die Gewaltverbrechen beeinflussen können. (nicht aufgegriffen)

Beitrag vom 5.11. (16.31)
* Beispiel aus der Schweiz: freiwillige Scharfrichter und ihre Bereitschaft zu töten! (nicht aufgegriffen)

Beitrag vom 5.11. (17.00)
* Das "Milgram Experiment" als Nachweis für die erschreckend hohe Bereitschaft (über 70%) zu foltern und zu töten, wenn eine Autorität dies anordnet! (nicht aufgegriffen)

Dafür werden Befindlichkeiten ausgetauscht ... und einige sind bereits ausgestiegen.
Ich brauche nicht über den Sinn eines Gedankenaustausches nachzudenken ... ob es für mich lohnt ... mich dafür soviel Mühe zu geben und Zeit zu investieren ... ist eine andere Frage!
&;>((


sofia204 antwortete am 06.11.02 (14:49):


Ein "Fehler"
kann durch Einsicht und Wandlung Früchte tragen.

Aber ein getötetes Leben kann nicht ersetzt werden.
Deshalb muß der Täter die Chance haben,
einzusehen, daß er sein Leben verwirkt hat.


Felix antwortete am 07.11.02 (20:07):

Vielleicht bekomme ich doch noch eine Antwort!


seewolf antwortete am 08.11.02 (18:35):

... ein vielleicht hilfreicher Artikel aus der NZZ:


Nur über meine Leiche
Hat Amerika ein anderes Verhältnis zum Töten?
Die USA haben die höchste Mordrate der westlichen Industrienationen. Und die archaischste Form der Strafe: das Todesurteil. Siebzig Prozent der Amerikaner bejahen die Hinrichtung. Der Grund dafür ist u. a. ein unempfindlicheres Verhältnis zum Töten.

Internet-Tipp: https://www.nzz.ch/2002/11/08/fe/page-article8HZ81.html


Felix antwortete am 09.11.02 (01:07):

@ Seewolf

der NZZ-Artikel war mir bekannt. Er bestätigt im Grossen und Ganzen das von mir bisher gesagte.


Felix antwortete am 11.11.02 (16:59):

Damit die Todesstrafe auch am jungen Delinquenten möglich wird ... wurde der Prozess extra in einen Staat verlegt, wo diese unhumane Strafpraxis noch besteht.
Und das soll ein Rechtsstaat sein? Für mein Rechtsempfinden sicher nicht!