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THEMA:   Ausschluss aus der gesetzlichen Krankenversicherung...............

 3 Antwort(en).

Charlotte begann die Diskussion am 06.11.02 (18:36) mit folgendem Beitrag:

Hallo an ALLE,
durch Zufall bin ich vor einigen Wochen zum Senioren-Treff gestossen und gucke seitdem regelmaessig rein. Ich bin begeistert, wie vielseitig der Senioren-Treff ist, speziell die Rubrik: Diskussionsforen.
Heute wende ich mich nun selber mit einem Problem an Euch und hoffe, dass mir jemand einen Rat geben kann.
Ich bin 55 Jahre, hatte vor 14 Jahren nach Canada geheiratet. Mein Mann verstarb vor 2 Jahren, so zog ich diesen Sommer nach Deutschland zurueck.
Ich habe mein ganzes Leben in versicherungspflichtiger Beschaeftigung gearbeitet, erst 25 Jahre in D. und auch die 14 Jahre in Canada. Ich beziehe eine deutsche Witwenrente, doch das bringt mich nicht in die gesetzliche Krankenversicherung, da die Pflichtversicherungszeit in Canada nicht als Vorversicherungszeit in D. anerkannt wird. Meine einzigste Chance ist, eine versicherungspflichtige Beschaeftigung aufzunehmen, um wieder in die gesetzliche Krankenversicherung zu kommen. Ich kann und ich will auch wieder arbeiten, doch altersmaessig ist es eben nicht einfach, einen Job zu finden. Ich werde die Suche auch nicht aufgeben....
Aber was ist in der Zwischenzeit mit meinem Krankenversicherungsschutz? War Jemand in einer aehnlichen Situaion oder hat von einem aehnlichem Fall gehoert????
Vielen Dank fuers "Zuhoeren" und es waere schoen, sollte ein Ratschlag dabei herauskommen.
Charlotte


Barbara antwortete am 06.11.02 (23:26):

Hallo Charlotte,

ich vermute, dass Du Dich arbeitslos melden müsstest, denn dann wärst Du automatisch wieder krankenversichert.

Kompetente Auskunft kann Dir auf jeden Fall der Sozialverband Deutschland (früher Reichsbund) geben. Über das Internet kannst Du eine Beratungsstelle in Deiner Nähe finden.

Gruß Barbara

Internet-Tipp: https://www.reichsbund.de


Charlotte antwortete am 07.11.02 (01:01):

Hallo Barbara,
danke für Deine Antwort. Ich bin auf dem Arbeitsamt als Arbeitssuchende gemeldet, aber ohne Arbeitslosengeldzahlung, da meine letzte Beschäftigung ja nicht in Deutschland war. Und nur mit Zahlung wäre ich automatisch krankenversichert.
Ich werde mich aber morgen mit dem Reichsbund in Verbindung setzen.
Gruß Charlotte


smokie antwortete am 07.11.02 (12:42):

@ Charlotte: versuch doch mal dein Glück auf der Seite www.recht.de .
smokie