Archivübersicht | Impressum

THEMA:   Hilfe - Vertragsbedingungen!

 8 Antwort(en).

Johannes Michalowsky begann die Diskussion am 19.01.03 (23:46) mit folgendem Beitrag:

Wer versteht und erklärt mir den Sinn des folgenden, einzelnen Satzes, den ich in sogenannten Rechtshinweisen eines Lieferanten n a c h Übernahme der Ware vorgefunden habe?:

"(Firma) übernimmt keinerlei Haftung oder Gewährleistung, weder ausdrücklich noch stillschweigend inbegriffen, für den Inhalt oder die Bezugnahme auf den Inhalt des Textmaterials oder der Software, und übernimmt keinerlei Haftung für die stillschweigend angenommene Gewähr bezüglich der Marktgängigkeit oder Eignung für jedweden Zweck oder für jedwede Folgeschäden, Begleitschäden oder indirekte Schäden (einschließlich, doch nicht beschränkt auf Schäden durch Geschäftsverlust, Geschäftsausfall oder Verlust von Geschäftsinformationen), die aus dem Gebrauch oder der Unfähigkeit zum Gebrauch des Textmaterials oder der Software oder dieses Gerätes herrühren."


henner antwortete am 20.01.03 (00:02):

Hallo Jo
na ich interprediere diese "Erklärung" folgendermaßen:Diese "Firma" ist keine Firma sondern ein Weiterverkäufer ohne jegliches Interesse an den Folgen seiner Lieferung,außer an der Begleichung der Rechnung durch den Empfänger.Es gibt keinen Anspruch auf Vollständigkeit ,Funktion ,Eignung ,Gebrauchsfähigkeit der gelieferten Ware und wenn durch Ihren Gebrauch nur ein geringer Schaden eintritt,hast du großes Glück gehabt.
trotzdem viel Spass mit Deiner neuen "Errungenschaft"


Barbara antwortete am 20.01.03 (00:03):

Kurz:

Nix Haftung! ;-)))


tippy antwortete am 20.01.03 (09:04):

Da würde ich nur schnellstens Vertrag rückgängig machen bzw.nicht unterschreiben, denn mit dieser Art Vertrags-Text ist man nicht verpflichtet..


Marianne antwortete am 20.01.03 (09:17):

Ich verstehe ihn überhaupt nicht. Wozu habe ich geheiratet.

Kaufen und so würde ich das Produkt allerdings icht.


Ruth antwortete am 20.01.03 (12:17):

Hallo Jo,
alles, was ich begriffen zu haben glaube, ist, daß Du die Ware bereits in Empfang genommen hast - der sogenannte Vertrag also überhaupt nicht vor Abschluß des Geschäfts abgeschlossen wurde.
Ob da noch was rückgängig zu machen ist, entzieht sich meiner Kenntnis und ich hoffe sehr, daß dem Produkt keine Mängel beigepackt wurden.
Alles, was Dir von dieser "Transaktion" offensichtlich bleibt, ist ein Zugewinn an Erfahrung.
Liebe Grüße Ruth


schorsch antwortete am 20.01.03 (13:33):

Ich verstehe daran nur, dass ich bei dieser Firma keine Ware bestellen würde!


Peter antwortete am 20.01.03 (13:57):

Lieber Jo,
nach der Schuldrechtsreform gibt es sehr präzise gesetzliche Gewährleistungsbedingungen, die besonders den Endverbraucher schützen. Dazu gehört auch die sog. "Beweislastumkehr" in den ersten 6 Monaten.
Alles was einem Produkt als als gedruckte Beilage in Bezug auf Gewährleistungsangelegenheiten beiliegt, ist Makulatur. Änderungen der gesetzl. Gew.Bed. können nur in ganz engem Rahmen und nur schriftlich vor Kauf erfolgen. Dies gilt im EU-Bereich, wenn Du aber direkt in Taiwan oder Russland kaufst, sieht es anders aus.
Gruss
Peter

Internet-Tipp: https://www.vege-motoren.de


Johannes Michalowsky antwortete am 20.01.03 (23:12):

Ich danke für Eure Antworten - ich hatte das eher als Kuriosum verstanden. Lest das mal jemandem laut vor, vorausgehendes Atemtraining empfohlen.

Um es nicht unnötig spannend zu machen: das lag einer neu gekauften Digitalkamera von Olympus bei.