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THEMA:   Amnestie für Steuersünder

 18 Antwort(en).

George begann die Diskussion am 25.02.03 (07:28) mit folgendem Beitrag:

Es soll ein neues Gesetz geben, das die Rückführung deutschen Auslandsvermögens erlaubt. Wer weiss mehr darüber?


schorsch antwortete am 25.02.03 (09:02):

Es geht hauptsächlich (aber nicht nur) um die sog. Fluchtgelder, die Deutsche zwecks Steuerhinterziehung ins Ausland verschoben haben. In erster Linie werden und wurden solche Gelder auf Schweizer Banken gebracht. Steuersünder werden normalerweise mit saftigen Bussen und Nachsteuern bedacht - wenn man sie erwischt. Weil aber das Erwischen nicht so leicht ist - und weil der Deutsche Staat dringend Geld braucht - verspricht man den Steuersündern eine einmalige Amnestie, wenn sie sich freiwillig stellen. Und zwar soll bis Anfangs März das Gesetz als Entwurf vorhanden sein. Zum 1. Juli soll es in Kraft treten. Wer bis zum 31. Dezember dieses Jahres sein unversteuertes Vermögen in einer "strafbefreienden Erklärung" angibt, wird pauschal mit einer Steuer von 25 % belegt. Wer dies später (bis 30. Juni 2004) tut, wird mit 35 % zur Kasse gebeten (ich konnte aber nicht ausfindig machen, ob diese Prozente vom gesamten Vermögen oder nur vom Zins davon erhoben werden). Der Vorteil für Steuersünder: Anders als bei Selbstanzeige zieht eine strafbefreiende Erklärung keine weiteren Ermittlungen nach sich.
Du siehst also, Eile ist im Moment nicht geboten. Denn da laufen im Hintergrund noch recht viele Widrigkeiten und Knebel-zwischen-die Beine-Aktionen der Opposition, die viel lieber hätte, wenn die momentane Regierung noch weiter in den Dreck sackte - und sie dann später selber dieses Gesetz machen könnten!


Monetarius antwortete am 25.02.03 (14:10):

@Schorsch

So, wie ich das gelesen hatte, werden die 25% bezw. 35% auf das gesamte Vermögen dann fällig, wenn dieses Vermögen schwarz erworben wurde. Sie werden dann nur auf die Zinsen fällig, wenn das Vermögen legal ist und nur die Zinserträge verschwiegen worden waren.

Erklärungen werden aber dennoch verlangt werden. Wer Geld schwarz irgendwo versenkt, wird keine Buchhaltung haben, um Herkunft und Zinserträge auch tatsächlich belegen zu können. Da gibt es reichlich Arbeit für Sankt Fiskus und viel Ärger auf allen Seiten - jahrelange Querelen für jeden Einzelfall werden vorausgesagt -, so daß die ganze Aktion einen Schuß in den Ofen werden könnte.


schorsch antwortete am 25.02.03 (15:56):

Oder auf gut Deutsch: Ausser Spesen nix gewesen....


henner antwortete am 25.02.03 (16:43):

@ Monetarius ,,,,,"werden die 25% bezw. 35% auf das gesamte Vermögen dann fällig, wenn dieses Vermögen schwarz erworben wurde,,,"Das kann ich mir aber nicht vorstellen,denn das hieße ja das damit eine Geldwäsche ungeahnten Ausmaßes möglich würde,sprich:z.B. :All die vielen Millionen ,die ich in den letzten Jahrzehnten durch Schutzgelderpressung,Zigaretten-und Alkoholschmuggel,illegalen Waffen-und Drogenhandel,im Rotlichtmillieu,verbotene Abfindungszahlungen,Industriespionage ,Spekulationsgewinne und und und "erwirtschaftet und in Luxemburg gut verzinst angelegt habe, könnte ich nun -nach einer kleinen Versteuerung s.o.-offenlegen und mir damit Pizzerien
,Geschäfte,Sportclubs usw kaufen und zusammen mit staatlichen Mitteln geförderte,hohe Rendite abwerfende Objekte zulegen.
,,also nix wie ran....


webmaster antwortete am 25.02.03 (18:48):

Hier wurden doppelte Einträge gelöscht.


Monetarius antwortete am 25.02.03 (21:04):

@Henner

Genau dieser Einwand ist es, der den Erfolg dieser Maßnahme verhindern könnte. Man bedenke, daß in Italien eine ähnliche Aktion erfolgt sein soll, bei der die "Gebühr" für die Rückführung nur 2,5% betragen haben soll, also ein Zehntel dessen, was in Deutschland geplant ist. In den italienischen Staat seien dadurch � 50 Milliarden zurückgeflossen.

Daher hat Schorsch voraussichtlich total recht: Außer Spesen nix gewesen.

Man muß wissen, was man will: Pragmatisch Geld in den Sack oder ideologische Verfolgung von Sündern.


schorsch antwortete am 26.02.03 (09:34):

Lieber henner, hast Du das tatsächlich alles verbrochen ? (;--))))


rs antwortete am 26.02.03 (10:40):

Selbst, wenn das Vermögen legal erworben wurde, aber die Zinserträge (z.B. aus Luxemburg) nicht versteuert wurden, dann wären die Kapitalisten doch dämlich, die Möglichkeit der Amnestie nicht zu wählen, zumal in einigen Jahren EU-weit mit Sicherheit Kontrollmitteilungen eingeführt werden oder???

2 Jahre Zinseinkünte bei 53% Steuern gleichen in etwa die jetzt fällige Steuer von 25% auf das angelegte Vermögen aus. Und die Leute werden ja nicht nur 2 Jahre ihr Geld in Steueroasen angelegt haben;-)

Wir hatten ja schon mal eine ähnliche Amnestie. Gebracht hat sie allerdings nicht viel, weil damals eben Nachforschungen über den Erwarb des Vermögens nicht ausgeschlssen wurden.
Bei der anstehenden Amnestie soll es aber laut "Gesetz" keine Nachforschungen geben. Da werden die Steuerberater kräftig bei ihrer Klientel verdienen.

Die großen Steuersünder werden trotz allem wohl ihr Geld auch noch aus andern Gründen nicht in D anlegen. Und in soweit hat Schorsch völlig recht: Eichel bekommt nicht die erwarteten Einnahmen. Da müßten schon andere Anreize geboten werden, um
Gelder nach D zurückfließen zu lassen, z.B. eine Amnestie mit dem lächerlichen Steuersatz wie in Italien, wo die Sünder zur Zeichnung von niederigverzinslichen Staatsanleihen gezwungen wurden. Und man muß den "Reichen" auch nicht 53% wegsteuern, damit es wieder zu Investitionen und der Schaffung von Arbeitsplätzen kommt. Wozu sich sonst ein Bein ausreißen, wenn eine Kapitalanlage im Ausland ohne unternehmerisches Risiko mehr bringt?


schorsch antwortete am 26.02.03 (17:45):

Noch ein paar Möglichkeiten, warum dem Fiskus nicht alle Gelder gemeldet werden:
Angenommen, ein Mensch hat den Hintern voller Schulden. Nun macht er einen Riesengewinn im Lotto oder anderen Wettbewerben. Würde er nun diesen Gewinn dem Fiskus melden, würde dieser (oder andere Gläubiger) sofort die Hand auf das neue Vermögen legen.
Ein anderer Mensch hat Nachkommen, die ihm das Leben schwer machen. Enterben kann er sie nicht. Also legt er einen Teil seines Vermögens schwarz an. Somit kann dieser Mensch wenigstens einen Teil seines Vermögens jenen Verwandten (oder der Freundin!), vermachen, die ihm Gutes getan haben.
In der Schweiz wird übrigens von den Banken 35 % des Zinses von Anlagewerten dem Fiskus abgeliefert. Legt ein Steuerzahler Wert darauf, einen Teil davon wieder zu bekommen (resp. alles, dafür aber die Anlagen zu versteuern), muss er alle Anlagen in der Steuererklärung deklarieren, worauf die Rückerstattung automatisch erfolgt.


henner antwortete am 26.02.03 (17:59):

lieber Schorsch,,,nachdem ich neuerdings gelernt habe "gelungener Finanzbetrug = Clevernes"würd ich sagen:
Wenn ichs nur hätte----- aber da ist wohl eher der Wunsch der Vater des Gedankens *g*


schorsch antwortete am 27.02.03 (11:00):

Ja, da wird oft Paulus zum Saulus - wenn er mal selber etwas zum Verbergen hat! (;--))))