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THEMA:   US-Gericht

 8 Antwort(en).

Mulde begann die Diskussion am 19.02.04 (19:43) mit folgendem Beitrag:

US Gericht
Frage an unsere Experten
Ursprung der Frage. Das Urteil in Salzburg zum Bergbahnunglück.
Es wollen einige der Angehörigen mit einem US Amerikanischen Anwalt in den USA auf Schadenersatzklagen!
Nehmen wir an ähnliches währe in der BRD passiert.
Kann ein US Gericht einen BRD Bürger / Instution für ein in der BRD begangenes
Vergehen bestrafen?
Und müsste er dieses anerkennen?
Für mich gelten immer noch Bundesdeutsche Gerichte (Gerichtshoheit richtig ?)
Meine Frage
Ja oder nein


juergen1 antwortete am 19.02.04 (20:33):

"Recht" und "Recht bekommen" waren schon immer 2 verschiedene Angelegenheiten :-(

Wenn bei einem Mord in Amerika (US) ein Neger in der Nähe des Tatorts gesehen wurde, sitzt der praktisch schon mit einem Bein in der Todeszelle.

Eine "Weisse", die ihren Dackel in 'ner Microwelle trocknen wollte
(der arme Hund hat es nicht überlebt) wurde eine Entschädigung in Millionenhöhe vom Hersteller der Microwelle zuerkannt (für ihre Dummheit).
Der Hersteller hatte versäumt in der Gebrauchsanleitung davor zu warnen,
kleine Tiere darin zu trocknen. Ehrlich.

Der Firma AUDI erging es ähnlich.
Eine Mutter überrollte ihr Kind, dass vor dem Fahrzeug spielte.
In Audi's Betriebsanleitung fehlte der Hinweis, dass das Fahrzeuge mit Automatikgetriebe schonmal anfahren, wenn der Vergaser nicht korrekt eingestellt ist.

Ergo:
Wer in Amerika Mutter oder Doof ist kann schnell reich werden.

In Amerika klagen - lohnt immer :-(


Roalf antwortete am 20.02.04 (11:29):

Wie bei Radio Eriwan ist die Antwort zu "Gerichtshoheit Ja oder Nein": "Im Prinzip ja".
Aber hast du die USA erwähnt, und die schert sich einen Dreck um solch internationales Rechteverständniss. Denn die Gerichtshoheit ist ein Teil der Territorialhoheit...und die interessiert die US nur solange wie es nützlich ist. Ob nun "target killings" in einen neutralen Land duchgeführt werden...oder Menschen die nach ihrem Landesrecht kein Verbrechen begangen haben (aber nach US-Recht)...scheinheilig in die USA eingeladen werden und dann sofort am Flughafen verhaften werden (beides passiert)...oder das die USA genwohneheitsmäßig den Internationalen Gerichthof in Den Haag ignoriert....

Alles das bedeutet...Wenn ein US Gericht einen BRD-Bürger für ein in der BRD begangenes Vergehen an einem US-Bürger
zu einer Strafe verurteilt, wird die USA alles dransetzen diesem auch habhaft zu werden. Und was die diesbezüglichen Mittel angeht sind sie nicht zimperlich (scheinheilige Einladungen, Entführungen e.t.c.). Deutschland hat hier "noch" den Vorteil, dass es Teil der EU ist und somit diplomatische Probleme diesem Entgegenstehen...aber in anderen unbedeuteren Ländern (neulich am Jemen gesehen) hat die USA schon jegliche Scheu abgelegt. Und wenn der fiktive BRD-Bürger nach so einem Urteil den Fehler macht zu einem Urlaub in die USA zu reisen...würde ich für ihn keine Hand ins Feuer legen.....


Irina antwortete am 20.02.04 (13:02):

Gedanken zum Thema:
Als ich gestern die Berichte über den Prozeß-Ausgang hörte und die wütenden Angehörigen sah, dachte ich so für mich: sollte einer meiner engsten Angehörigen auf diese oder eine ähnliche Art umkommen, wäre mir jeglicher
Schadens e r s a t z sch...egal. Geld für einen Toten? "Ersatz"?
Mir wäre auch egal, ob da Recht im Sinne von "richtig" gesprochen wurde.

Irina


Roalf antwortete am 20.02.04 (13:46):

Tote? nicht nur..Schadensersatz wird auch wegen anderen Dingen gewährt :-). Nachfolgend ein kleiner Ausschnitt aus US-Amerikanischen "Schadensersatzfällen" ...


1996
Eine Frau flüchtet aus dem Toilettenfenster eines Kasinos, um dadurch dem Bezahlen einer Rechnung von 3,50$ zu entgehen. Dabei stolpert sie und schlägt sich zwei Zähne aus
Gerichtsurteil: 12 000$ Schadensersatz für die Frau + das Bezahlen der Zahnbehandlung

1998
Ein Mann bricht in ein Haus ein, während die Besitzer im Urlaub sind. Durch einen Defekt lässt sich das elektrische Garagentor nicht öffnen. Der Einbrecher ist so in der Garage gefangen, da ihm die Haustür zugefallen ist. Unfreiwillig ernährt sich der Mann die 8 Tage, bis die Besitzer zurückkehren von Trockenhundefutter und Pepsi.
Gerichtsurteil: 500 000$ Schmerzensgeld für den Mann zahlbar von den Besitzern des Hauses

1999
Jerry Williams, Akansas, verdiente 14.500 Dollar zuzüglich Arztkosten, nachdem er vom Hund des Nachbarn gebissen worden war. Der Hund war innerhalb der eingezäunten benachbarten Liegenschaft angekettet. Die Summe fiel nicht so hoch aus wie erhofft, weil das Gericht anerkannte, dass der Hund vielleicht ein klein wenig provoziert war, durch die Tatsache, dass Mr. Williams mit einem Schrotgewehr auf ihn schoss...

2000
Ein Mann kauft sich ein Wohnmobil Auf dem Weg nach Hause, bei 100 km/h verlässt er den Fahrersitz und geht nach hinten, um sich eine Tasse Kaffee zu kochen. Der Wagen kommt ins Schleudern und überschlägt sich mehrfach.
Gerichtsurteil: 1,75 Mio $ Schmerzensgeld und eine neues Wohnmobil für den Mann, weil in der Gebrauchsanweisung nicht aufgeführt war, dass man so etwas nicht machen darf. Die Firma hat daraufhin die Gebrauchsanweisung für ihre Wohnmobile verändert.

2000
Ein Volksgericht in Texas spricht Kathleen Robertson 780.000 Dollar zu, weil sie sich einen Knöchel verstaucht hatte, als sie über ein kleines Kind stolperte, welches in den Gängen eines Supermarktes herumrannte. Die Eigentümer des Supermarktes waren sehr erstaunt über den Gerichtsentscheid, handelte es sich beim betreffenden Kind um jenes der Mrs. Robertson...

2000
Ein Restaurant in Philadelphia wurde dazu verurteilt, Amber Carson 113.000 Dollar auszuzahlen, nachdem sie sich das
Steißbein gebrochen hatte, weil sie auf verschüttetem Sodawasser ausgerutscht war. Dieses war auf den Boden gelangt, weil Ms.Carson 30 sec. zuvor ihrem Freund ihr Glas
Sodawasser während eines Streites an den Kopf geworfen hatte...


mart antwortete am 20.02.04 (21:34):

Mulde, Du hast folgende Fragen gestellt:

<<Nehmen wir an ähnliches währe in der BRD passiert.
Kann ein US Gericht einen BRD Bürger / Instution für ein in der BRD begangenes Vergehen bestrafen?<<

Antwort: Man muß zwischen Strafrecht und Zivilrecht unterscheiden. Das war jetzt ein (noch nicht gültiges) Urteil im Strafrecht, wo entschieden werden muß, ob einer der Angeklagten sich strafrechtlich schuldig gemacht hat.
Das Urteil in erster Instanz lautete "nein".
Eine Firma kann nicht strafrechtlich geklagt werden. (Es gibt allerdings jetzt bei best. strafrechtlichen Vergehen Änderungen durch die EU, die aber in diesem Fall nicht greifen)

Zivilrechtliche Klagen auf Schadensersatz können überall auf der Welt eingebracht werden. Warum nicht in China oder in Dibuti?
Die Frage ist einerseits, ob das Gericht diese Klage zuläßt. Und andererseits, wenn sie sie zuläßt und es erfolgt eine Verurteilung, wie wird dieses Urteil durchgesetzt?

<<Und müsste er dieses anerkennen?
Für mich gelten immer noch Bundesdeutsche Gerichte (Gerichtshoheit richtig ?)<<

Es muß in Deutschland nicht anerkannt werden (So viel ich weiß, gibt es da zwischen den USA und Deutschland kein Abkommen), aber es kann in den USA durchgesetzt werden (z.B. über Exekutionen), wenn dort Vermögen der zu Schadenersatz verurteilten Firma oder Person vorhanden ist.

Das heißt, daß in den USA, wo ja schon Gerichte Schadensersatzklagen in diesem Fall zugelassen haben, sicher nicht der Geschäftsführer oder der Zivilingenieur geklagt werden!
Da in den USA sicher nicht nach deutschem oder österreichischem Zivilrecht geklagt wird (auch das wäre möglich), sondern nach US Recht und dieses in den versch. Bundesstaaten ebenso unterschiedlich ist wie in den versch. europäischen Staaten und weil in den USA solche Prozesse Geschworenenprozesse sind (wo es sehr auf die Zusammensetzung ankommt), ist die Wahl des Gerichtsortes in den USA immer ein sehr wichtiger Punkt.


julchen antwortete am 21.02.04 (02:44):

Das kann alles gar nicht stimmen.
Fragt mal Titus, der weiss ganz genau dass die US
ein Polizeistaat ist und in denen gibt es derlei stussige
Anwaelte und Richter ueberhaupt nicht :))))


Felix antwortete am 21.02.04 (23:36):

Du hast vollkommen Recht Julchen,

eine sooo verdrehte Rechtssprechung kann es doch nirgends geben ... das ist doch alles antiamerikanische Hetzpropaganda aus dem hinterweltlerischen "Alten Europa". Wir können nur hoffen, dass diese famose Rechtsauffassung auch bei uns bald Einzug hält. Wir erhoffen uns auch eine so niedere Verbrechensrate wie bei euch in den USA.

Läng mr's Gwehr!


mart antwortete am 22.02.04 (10:52):

Ich empfehle nochmals sich über die versch. Gerichtsbarkeiten zu informieren.

Wenn ein Österreicher mit einem Amerikaner in Deutschland einen Autounfall hat, wird zuerst untersucht, ob jemand strafrechtlich relevant gehandelt hat.
Da muß die deutsche Gerichtsbarkeit von sich aus tätig werden und es wird natürlich deutsches Recht - die deutsche Straßenverkehrsordnung und die deutschen Begriffe von leichter, schwerer Fahrlässigkeit etc. angewandt.

Die zivilrechtliche Klage auf Schadensersatz kann vom Geschädigten !! irgendwo auf der Welt eingebracht werden.
Es ist natürlich günstig, zuerst den strafrechtlichen Bestand geklärt zu haben. Aber das ist Zivilrecht - und in vielen Ländern ist Strafrecht und Zivilrecht voneinander getrennt. Wenn der, der sich geschädigt fühlt, keine Klage einbringt, geschieht gar nichts. Damit ist natürlich immer ein großes finanzielles Risiko verbunden.
Die Frage ist aber auch, ob das Gericht die Klage akzeptiert. Das ist in Österreich ähnlich wie in anderen Ländern. In Österreich ist eine bereits erfolgte strafrechtliche Verurteilung verpflichtend zu akzeptieren, in den USA (alle Staaten?) nicht.




Und wie ein mögliche Verurteilung zu Schadensersatzzahlungen durchgesetzt werden kann. Es wird wenig nützen, wenn das also bei einem indonesischen Gericht geschieht. Es gibt in diesen Fällen für keinen Staat ! eine übergeordnete Stelle, die Urteile dieser Art durchsetzen.

Also wird die zivilrechtliche Klage entweder in Österreich oder in den USA eingebracht. Beides hat sowohl Vorteile als auch Nachteile.

Einen Verstoß gegen das Völkerrecht wird man im Fall von Kaprun oder im diesem Fall eines Autounfalls doch nicht annehmen, oder doch.

Also was soll die Meckerei?