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THEMA:   Pflegedienst

 72 Antwort(en).

Luzie begann die Diskussion am 27.07.03 (10:26) mit folgendem Beitrag:

Hallo
Wer hat Erfahrung mit Pflegediensten?
Gibt es eine Preisliste die auch der zu Pflegende einsehen darf? Oder muss man die Preise akzeptieren, die der Pflegedienst verlangt?
Zum Beispile kostet einmal Füße waschen 10Ä (man hat ja zwei Füße, Aussage des Pflegers) plus die Anfahrtskosten.
Ist der Pflegedienst vor Ort und tätigt zwei unterschiedliche Dinge, wird auch zweimal die Anfahrt berechnet.
Ist das rechtens?
Für Informationen bin ich dankbar.
Mit freundlichen Grüßen Luzie


Angelika antwortete am 27.07.03 (10:47):

Hallo Luzie -
vorab: Du bist KUNDIN und zahlst für eine Dienstleistung, demenstprechend kannst Du Dir auch den Pflegedienst aussuchen - bevor Du Dich entscheidest, lass Dir Angebote zuschicken - jeder Pflegedienst unterscheidet sich in Qualität, Umfang, Leistung und Preis. Vergleich die Angebote - und hinterfrage alles, was Dir nicht klar ist - und entscheide Dich erst dann. Es müsste in Deiner Stadt oder Kreis auch eine Pflegedienstberatungsstelle sein, die Dir behilflich sein sollte - die meisten bieten zB eine Checkliste und einen Gesprächsführer, der Dir die wichtigsten Fragen vorgibt. Die meisten Gemeinden haben die Liste der Pflegedienste auch im Internet. Du musst dazu einfach mal auf die google.de seite gehen und gib Deinen Wohnort und "ambulante pflegedienste" ein. Lass Dir da nichts aufs Auge drücken sondern sage denen genau, was DU brauchst, der Pflegedienst muss auf Deine individuellen bedürfnisse abgestimmt weerden - die können Dir nicht einfach etwas "vorschreiben". An Hand Deiner Angaben wird ein Angebot erstellt. Wenn die Kosten das Budget des Pflegegeldes überschreiten und ein Eigenanteil bleibt, solltest Du Dich auch nicht scheuen, beim Sozialamt zu fragen, ob dort eventuell noch etwas Deiner Kosten übernommen wird.
Hier einige Infos aus der mdr.de Seite:
"Bei ambulanten Pflegediensten gibt es hinsichtlich Qualität und Service große Unterschiede. Bevor Sie sich für einen Dienst entscheiden, sollten Sie vorher unbedingt folgende Fragen klären.
- Werden die vereinbarten Aufgaben zu jeder Tages- und Nachtzeit erfüllt?
- Verfügt der Pflegedienst über genügend qualifiziertes Fachpersonal oder überwiegen Aushilfskräfte ohne hinreichende Ausbildung?
- Wird vor der Pflegevereinbarung ein erster Hausbesuch gemacht?
- Wird ein Kosten- und Pflegeplan aufgestellt?
- Werden die Kosten für die Pflege genau aufgeschlüsselt?
- Wird Einsicht in die Pflegeakten gewährt? (Anmerkung: GANZ WICHTIG!!)

Vielleicht hilft Dir diese Seite hier auch noch etwas weiter:

Internet-Tipp: https://www.mediavita.de/checklist.htm


Mart antwortete am 27.07.03 (11:08):

Die Pflegedienste, die ich kenne, sind alle in irgendeiner Weise staatlich unterstützt und verrechnen an das Einkommen gebundene Preise.

Kürzlich habe ich Informationen bei einem best. Dienst darüber eingeholt:

Von 7,50 (niedrigster Satz) bis ca. 18 Ä (höchster Satz)wochentags, am Wochenende bis 24 Ä. Die Betreuenden, die diese Verein auch ausbildet sind meist geringfügig beschäftigt, und erhalten aber nur knapp über 7 Ä die Stunde !!, wobei aber für die Fahrten doch noch ein Ersatz geleistet wird.

Meine Schlußfolgerung daraus war: Man müßte sich persönlich um eine kompetente Hilfe kümmern.


Angelika antwortete am 27.07.03 (11:21):

Noch ein interessanter Lonk zur Bundesärztekammer in Sachen Pflegedienst:

Internet-Tipp: https://www.bundesaerztekammer.de/30/Richtlinien/Empfidx/Pflegedi.html


pilli antwortete am 27.07.03 (12:07):

kleiner tipp:

einen probetag vereinbaren und dann anstatt über die zu erwartenden dienstleistungen mit der pflegerin bei einer guten tasse kaffee ein privates gespräch führen.

sehr schnell kann dann festgestellt werden, ob freude oder frust ausgestrahlt werden...

privates beispiel erlaubt? :-)

eine junge frau, die seit einem jahr für einen pflegedienste-anbieter tätig war, antwortete auf die frage, wie zufrieden sie mit der von ihr gewählten arbeit sei:

es ist anstrengend aber bereitet auch freude, aber ich werde wohl zu einem anderen pflegedienstler wechseln...

eine weitere gezieltere nachfrage zeigte dann, daß sie hin und wieder schwierigkeiten hatte, ihren lohn für diese arbeit pünktlich zu erhalten. der arbeitgeber erklärte ihr das wohl mit zeitverzögertem eingang von zahlungen.

nun, sie kündigte und erhielt einen job mit pünktlicher bezahlung ihrer berechtigten ansprüche...:-)))


Luzie antwortete am 27.07.03 (12:11):

Hallo Angelika,
Danke für Deine Antwort.
Darf ich den Text ausdrucken, ich möchte ihn meiner Schwester mitbringen.Sie ist die Betroffene, ich bekomme nur alles hautnah mit.
Meine Schwester hat besagten Pflegedienst schon einige Jahre. Abgesehen von den Preisen sind die Dienste überbelastet, und dann heisst es manchmal"Heute müssen sie sich alleine waschen, zu viel zu tun".
Meine Schwester hat die Pflegestufe 1, Stufe 2 ist abgelehnt worden, obwohl dringend nötig.
Dein Link hilft uns schon weiter. Danke
Luzie


Angelika antwortete am 27.07.03 (12:18):

Hallo Luzie - aber natürlich, der Text gehört Dir, für dich habe ich ihn doch geschrieben :-)

Es kommt leider jeden Tag viele Male vor, dass die leute so etwas zu hören kriegen - aber wenn Deine Schwester eine schriftliche vereinbarung hat, dann ist die auch bindend - egal ob die leute Zeit haben oder nicht. Aber leider trauen sich die meisten Senioren gar nicht, etwas zu sagen - aus Furcht vor "Repressalien" .... aber vergiss nicht. Ihr seid KUNDEN für eine Dienstleistung, die teuer genug bezahlt wird und keine Almosenempfäger!
Wenn Du noch Fragen hast - schreib mich an, vielleicht kann ich helfen. [email protected]

Angelika


Luzie antwortete am 27.07.03 (12:22):

Hallo Mart,
Dein Vorschlag, privat jemanden zu finden, ist gut, aber wo findet man solche Leute.
Pflegestufe 1 ist nicht allzuviel Geld, und 24 Stunden am Tag abrufbereit sein, wer macht das schon?
Es ist nicht so einfach.
Im Augenblick bin ich es, die in Notfällen einspringt, aber das ist keine Lösung.
Danke für Dein Posting
Luzie


Luzie antwortete am 27.07.03 (12:35):

Hallo Angelika, genau das ist der Punkt.
Die Pflegebedürftigen trauen sich nicht, den Mund aufzumachen.
Meine Schwester hat schon oft um eine "Preisliste" gebeten, sie wartet immer noch.
Der Chef dieses Dienstes ist auch nicht erreichbar, immer nur sein Vertreter.
Ich hoffe, dass ich ihr helfen kann.
mfg Luzie


Mart antwortete am 27.07.03 (12:40):

Um hier sinnvoll zu antworten, müßtest Du beschreiben, welche Art von Hilfe geleistet werden muß.

Auch ein Pflegedienst erstellt ein Blatt mit den zu leistenden Diensten; der Pflegende muß im Prinzip nur das tun, was aufgeschrieben ist - wenn kleinere zusätzliche Sachen anfallen, werden diese -samt Zeit- zusätzlich aufgeschrieben und natürlich verrechnet.

Ein seriöser Dienst wird aber z.B.nicht beim Füßewaschen "einen oder zwei Füße waschen" verrechnen sondern die dafür benötigte Zeit.


Mart antwortete am 27.07.03 (12:46):

"Die Pflegebedürftigen trauen sich nicht, den Mund aufzumachen."

Das ist ein unerhört wichtiger Punkt.

Ich habe einige Erfahrung und die Schlußfolgerung für mich ist folgende:

Es muß jemanden geben, der diese Sachen organisiert, kontrolliert und nachfragt - ansonsten ist der zu Pflegende mehr oder weniger hilflos ausgeliefert. (Das gilt aber nach meiner Erfahrung auch für das Altersheim und eine Pflegestation. Leider auch dann, nach meiner Erfahrung umso mehr, je teurer so eine "Seniorenresidenz" ist und je vornehmer sie sich gibt.)


Mart antwortete am 27.07.03 (13:25):

Ich möchte ergänzen:

Die Pflegebedürftigen trauen sich nicht und können oft nicht mehr erkennen, was nötig ist. Sie trauen sich auch oft nichts zu sagen, weil sie Angst haben, ins Altersheim gebracht zu werden.


Angelika antwortete am 27.07.03 (15:07):

Ja Luzie, ich kann Dich und deine Schwester so gut verstehen. Als seinerzeit meine Mutter häusliche Pflege benötigte, habe ich einige male nachkontrolliert und war entsetzt, was da abging: Die eine brachte ihren hund mit - was grundsätzlich nichts schlimmes ist aber nicht abgesprochen war - die andere schleppte ihre Kleinkinder mit und liess sie im haus herumlaufen. Die nächste behandelte meine Mutter wie einen unbequemen Sack, den es gilt, von einem Ende des Zimmers zum anderen zu zerren und die letzte, die wir hatten, eigentlich eine rührende Frau, laberte meiner Mutter aber ihre ganzen privaten Sorgen vor und bat sie um Rat - es war ein absolutes Trauerspiel - meine Mutter war blind, hatte Diabetis, litt an Niereninsuffizienz und sass schliesslich auch noich im Rollstuhl. Sie hättre selbst niemals etwas gesagt und wollte einfach nur, dass wenigstens doch das nötigste gemacht wurde - das wurde dann auch, aber immer unter Gegrummel und Gemecker. Ich habe mir das einige Monate angucken müssen, dann hab ich meinen Job geschmissen und die Pflege zu 100% selbst übernommen.Übrigens gab es dafür vor 11jahren noch kein Pflegegeld und als dann auch noch die Amtsärztin erschien um zu entscheiden, ob denn ein Pflegegeld angemessen sei, war meine Mutter - wie jeder andere ältere mensch es auch gewesen wär - bemüht, der Dame vorzumachen, wie gut sie doch noch alles könne. Ja Pustekuchen! Genau DAS war ihr Fehler: Hätte sie sabbernd dagesessen und blöde ins Leere gestarrt, wir hätten das Geld für sie bekommen. Aber meine Mutter war dazu ein viel zu stolzer und anständiger Mensch.
Ich kann nur jeden Menschen auffordern, sich beizeiten per Verfügung einen Menschen selbst zu bestimmen, der für einen entscheidet, wenn man es selbst nicht mehr kann - und alles, was man entscheiden kann, so lange man fit ist, bereits selbst zu entscheiden! Wendet Euch an unabhängige Beratungsstellen und Selbsthilfegruppen, damit ihr nicht über den Tisch gezogen wird und damit Deine Schwester nicht nur das bekommt, was ihr zusteht sondern auch das, was SIE ganz speziell wünscht.


Luzie antwortete am 27.07.03 (15:57):

@ Pilli
die Idee mit einem Probtag ist gut, ist aber erst bei einem Wechsel des Pflegedienstes möglich.
@ Mart
welche Hilfe wird benötigt....
1. Morgens Kompressionstrümpfe anziehen, abends wieder aus,
diese Kosten hat bis vor einiger Zeit die Krankenkasse übernommen.
2.Körperpflege, heisst morgens waschen.
3.ab und an mal den Rücken abreiben, Füße waschen und einmal wöchentlich baden. Aus Zeitmangel wird aber oft nur alle 14 Tage bis 3 Wochen gebadet. Haare waschen wird wieder extra berechnet.
Erste Pflegestufe heisst für den Pflegedienst ca 380 Euro.
Es wurde meiner Schwester gesagt, dass das Geld gerade noch reicht um ihr die Strümpfe an und auszuziehen.
Wir müssen eine Lösung finden.
mfg Luzie
Ich kann das nicht glauben.


Mart antwortete am 27.07.03 (16:01):

Wie Angelika ausgeführt hat, sind die Hilfsbedürftigen bei der Überprüfung durch den Amtsarzt imstande, noch einen Kopfstand zu machen, um ja recht fit zu erscheinen. Ein bekanntes Phänomen. Daher mußt Du dich als doch als (vorläufig ?) Betreuende im Vorfeld informieren, wie diese Stufen definiert sind. Da ich in Österreich bin, kenne ich unsere Einstufungen und worauf sie beruhen, sehr gut, aber leider nicht die deutschen.

Bitte, informiere Dich zuerst, damit Du weißt, was Du oder Deine Schwester in einen Antrag schreiben müssen, bzw. auf was es ankommt. Du wirst sonst kaum von amtlicher Stelle her informiert. Das ist jetzt kein Vorschlag zum Betrug, sondern nur ein Rat, um das zu erreichen, was dem Pflegenden auch zusteht. Ein Pflegetagebuch zu führen, ist s e h r sinnvoll. Wenn der Hausarzt bestätigen kann, daß sich der Zustand verschlechtert hat, ist es sinnvoll, einen Antrag auf Erhöhung des Pflegegelds zu stellen.
Ein gr. Problem sind Alzheimer-Erkrankte, da sie körperlich oft noch sehr gut beisammen sind, aber trotzdem dauernde Betreuung brauchen.

Einige Adressen:

TATkräftige Hilfe in Sachen Pflegegeld ...
https://www.pflegegeld.de.vu/


Pflegetagebuch:
https://www.webdesign-for-less.de/html/pflegetagebuch.pdf


https://www.schattenkinder.net/pflegegeld.shtml


Mart antwortete am 27.07.03 (16:18):

Darf ich zynisch sein? Ich kenne das alles und es wird noch schlimmer werden! Das ist keine Hilfe, ich weiß es, aber ich habe zu viel erlebt, um noch irgendwelche Illusionen zu haben.


Darf ich annehmen: Die ? sind für mich noch nicht klar.

Betreuung während des Tages nicht nötig?
morgens waschen, Strümpfe anziehen- ja
Wie ist das mit Anziehen?
Wie ist das mit Aufräumen, Essen, Hausarbeit?
Abends Strümpfe ausziehen- ja
Abends waschen?
Wie ist das mit dem Bett gehen?
Einmal wöchentlich duschen und Haarewaschen- ja
Wie ist das mit Wäsche waschen etc.?
Wie ist das mit dem Toilettegang, Inkontinenz?
Wie ist das mit den Medikamenten? Selbstständige Einnahme?
Wie gut ist das Seh- und Hörvermögen?
Fallgefährdung?
Demenz? Welches Stadium?









Wie ist es am Abend?


Mart antwortete am 27.07.03 (17:45):

Wenn ich das Pflegegeld von 380 Ä durch 30 Tage dividiere, sind das pro Tag knapp 13 Ä. Ich weiß nicht, ob ihr das Pflegegeld in dieser Höhe auch bekommt, wenn eine nicht "offizielle" "schwarz bezahlte" Hilfe geholt wird.

Ich weiß auch nicht, wieviel die übliche Bezahlung dieser in der Umgebung Deiner Schwester ist. Einen Teil könnte vom Einkommen Deiner Schwester kommen ??. Kann es das?

Da hieße, zwei Stunden pro Tag bezahlter Hilfe (schwarz, geringfügig beschäftigt) wäre drinnen.
Und das müßte reichen - aber dazu bräuchte ich die Beantwortung meiner vorigen Fragen.

Entschuldige, wenn ich Dir jetzt kalt vorkomme. Wie gesagt, ich kenne j a h r e l a n g diese Probleme und habe jetzt - GottseiDAnk - die Lösung gefunden. Ich bin in Frühpension gegangen - mit enormen Abschlägen - und betreue meine Mutter zu Hause.


hl antwortete am 27.07.03 (18:30):

Nachstehender Auszug aus dem Pflegeversicherungsgesetz beantwortet vielleicht einige Fragen:

ß 7 Aufklärung, Beratung

1.Die Pflegekassen haben die Eigenverantwortung der Versicherten durch Aufklärung und Beratung über eine gesunde, der Pflegebedürftigkeit vorbeugende Lebensführung zu Unterstützen und auf die Teilnahme an gesundheitsfördernden Maßnahmen hinzuwirken.
2.Die Pflegekassen haben die Versicherten und ihre Angehörigen in den mit der Pflegebedürftigkeit zusammenhängenden Fragen, insbesondere über die Leistungen der Pflegekassen sowie über die Leistungen und Hilfen anderer Träger, zu unterrichten und zu beraten. Mit Einwilligung des Versicherten haben der behandelnde Arzt, das Krankenhaus, die Rehabilitations- und Vorsorgeeinrichtungen sowie die Sozialleistungsträger unverzüglich die zuständige Pflegekasse zu benachrichtigen, wenn sich der Eintritt von Pflegebedürftigkeit abzeichnet oder wenn Pflegebedürftigkeit festgestellt wird. Für die Beratung erforderliche personenbezogene Daten dürfen nur mit Einwilligung des Versicherten erhoben, verarbeitet und genutzt werden.

ß 15 Stufen der Pflegebedürftigkeit

1.Für die Gewährung von Leistungen nach diesem Gesetz sind pflegebedürftige Personen (ß 14) einer der folgenden drei Pflegestufen zuzuordnen:
1.Pflegebedürftige der Pflegestufe I (erheblich Pflegebedürftige) sind Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität für wenigstens zwei Verrichtungen aus einem oder mehreren Bereichen mindestens einmal täglich der Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfen bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen.
2.Pflegebedürftige der Pflegestufe II (Schwerpflegebedürftige) sind Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität mindestens dreimal täglich zu verschiedenen Tageszeiten der Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfen bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen.
3.Pflegebedürftige der Pflegestufe III (Schwerstpflegebedürftige) sind Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität täglich rund um die Uhr, auch nachts, der Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfen bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen. Für die Gewährung von Leistungen nach ß 43a reicht die Feststellung, daß die Voraussetzungen der Pflegestufe I erfüllt sind.
2.Bei Kindern ist für die Zuordnung der zusätzliche Hilfebedarf gegenüber einem gesunden gleichaltrigen Kind maßgebend.
3.Der Zeitaufwand, den ein Familienangehöriger oder eine andere nicht als Pflegekraft ausgebildete Pflegeperson für die erforderlichen Leistungen der Grundpflege und hauswirtschaftlichen Versorgung benötigt, muß wöchentlich im Tagesdurchschnitt
1.in der Pflegestufe I mindestens 90 Minuten betragen; hierbei müssen auf die Grundpflege mehr als 45 Minuten entfallen,
2.in der Pflegestufe II mindestens drei Stunden betragen; hierbei müssen auf die Grundpflege mindestens zwei Stunden entfallen,
3.in der Pflegestufe III mindestens fünf Stunden betragen; hierbei müssen auf die Grundpflege mindestens vier Stunden entfallen.

ß 28 Leistungsarten, Grundsätze

1.Die Pflegeversicherung gewährt folgende Leistungen:
1.Pflegesachleistung (ß 36) ,
2.Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen (ß 37) ,
3.Kombination von Geldleistung und Sachleistung (ß 38) ,
4.Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson (ß 39) ,
5.Pflegehilfsmittel und technische Hilfen (ß 40) ,
6.Tagespflege und Nachtpflege (ß 41) ,
7.Kurzzeitpflege (ß 42) ,
8.Vollstationäre Pflege (ß 43) ,
9.Pflege in vollstationären Einrichtungen der Behindertenhilfe (ß 43a)
10.Leistungen zur sozialen Sicherung der Pflegepersonen (ß 44) ,
11.Pflegekurse für Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen (ß 45) .
-2-


hl antwortete am 27.07.03 (18:31):

ß 29 Wirtschaftlichkeitsgebot

1.Die Leistungen müssen wirksam und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht übersteigen. Leistungen, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, können Pflegebedürftige nicht beanspruchen, dürfen die Pflegekassen nicht bewilligen und dürfen die Leistungserbringer nicht zu Lasten der sozialen Pflegeversicherung bewirken.
2.Leistungen dürfen nur bei Leistungserbringern in Anspruch genommen werden, mit denen die Pflegekassen oder die für sie tätigen Verbände Verträge abgeschlossen haben.

ß 37 Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen

1.Pflegebedürftige können anstelle der häuslichen Pflegehilfe ein Pflegegeld beantragen. Der Anspruch setzt voraus, daß der Pflegebedürftige mit dem Pflegegeld dessen Umfang entsprechend die erforderliche Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung durch eine Pflegeperson in geeigneter Weise selbst sicherstellt. Das Pflegegeld beträgt je Kalendermonat:
1.für Pflegebedürftige der Pflegestufe I 400 Deutsche Mark,
2.für Pflegebedürftige der Pflegestufe II 800 Deutsche Mark,
3.für Pflegebedürftige der Pflegestufe III 1 300 Deutsche Mark.

ß 69 Sicherstellungsauftrag

Die Pflegekassen haben im Rahmen ihrer Leistungsverpflichtung eine bedarfsgerechte und gleichmäßige, dem allgemein anerkannten Stand medizinisch- pflegerischer Erkenntnisse entsprechende pflegerische Versorgung der Versicherten zu gewährleisten (Sicherstellungsauf-
trag). Sie schließen hierzu Versorgungsverträge und Vergütungsvereinbarungen mit den Trägern von Pflegeeinrichtungen (ß 71)und sonstigen Leistungserbringern. Dabei sind die Vielfalt, die Unabhängigkeit und Selbständigkeit sowie das Selbstverständnis der Träger von Pflegeeinrichtungen in Zielsetzung und Durchführung ihrer Aufgaben zu achten.

ß 72 Zulassung zur Pflege durch Versorgungsvertrag

1.Die Pflegekassen dürfen ambulante und stationäre Pflege nur durch Pflegeeinrichtungen gewähren, mit denen ein Versorgungsvertrag besteht (zugelassene Pflegeeinrichtungen). In dem Versorgungsvertrag sind Art, Inhalt und Umfang der allgemeinen Pflegeleistungen (ß 4 Abs. 2) festzulegen, die von der Pflegeeinrichtung während der Dauer des Vertrages für die Versicherten zu erbringen sind (Versorgungsauftrag).

..

5.Zur Förderung des Wettbewerbs und der Überschaubarkeit des vorhandenen Angebotes hat die Pflegekasse dem Pflegebedürftigen spätestens mit dem Bescheid über die Bewilligung seines Antrages auf Gewährung häuslicher, teil- oder vollstationärer Pflege eine Preisvergleichsliste über die Leistungen und Vergütungen der zugelassenen Pflegeeinrichtungen zu übermitteln, in deren Einzugsbereich er wohnt. Zugleich ist dem Pflegebedürftigen eine Beratung darüber anzubieten, welche Pflegeleistungen für ihn in seiner persönlichen Situation in Betracht kommen.
-------
Auf Wunsch kann ich gerne die zip-datei des vollständigen Textes zusenden.


hl antwortete am 27.07.03 (18:38):

Der komplette Text kann auch als zip-Datei auf Günter Rogahns Seite "Altenpflege wehrt sich!!" herunter geladen werden

https://www.rogahn.de.vu/

Hier gibt es auch vielfältige weitere Informationen zum Thema.


Medea. antwortete am 27.07.03 (18:51):

Auch aus eigener Erfahrung ein kleiner Beitrag:
Tantchen, damals 92 Jahre alt, Wohnung im 2. Stock ohne Fahrstuhl, immer noch sehr energisch, begann, sich körperlich zu vernachlässigen und den kleinen Haushalt ebenfalls, offizielle Hilfe mußte her (Wäsche, Haarewaschen und -schneiden habe ich für sie erledigt) - also stellte ich einen Antrag auf Pflegestufe 1. Dem vorausgegangen war, daß sie öfters vergessen hatte, die Herdplatte auszuschalten, mal kochte sie, mal nicht, überall in der Wohnung lagen Lappen herum, die sie gegen ihre Inkontinenz benutzte, die Nachbarschaftshilfe, die ich zwecks Putzen und kleinen Hilfeleistungen organisiert hatte, durfte oft nicht staubsaugen oder sonstwie saubermachen, sondern sie lediglich zu den Einkäufen begleiten. Die vom Arzt verordneten Medikamente wurden mal genommen und mal vergessen.
Nun kam also der Arzt von der Pflegeversicherung, um sich selbst sein Bild vom Tantchen machen zu können. Sie hatte ihr feinstes Kleid angezogen, die Perücke keck aufgesetzt, war richtig aufgedreht und erzählte ihm aus ihrem bewegten Leben, von der Verschüttung und wundersamen Rettung in Königsberg, von der Internierung im Lager in Dänemark, von der Flucht über die grüne Grenze aus Thüringen 1948 in den Westen - und ich stand daneben und mußte von den glühenden Herdplatten und den stinkenden Urinlappen, von dem verschimmeltem Käse im Kühlschrank berichten und daß sie sich seit langem weigerte, zu baden und das es mit der Tabletteneinahme auch nicht so richtig klappe. Die Rollen waren wirklich schlecht verteilt und ich fühlte mich miserabel dabei.
Wir hatten Glück - es war ein älterer Arzt, der wirklich
begriff und Tantchen bekam die Pflegestufe 1 genehmigt.
Davon wurde dann eine Hilfe bezahlt.
Aber ich hatte verstanden, wie demütigend es für mein Tantchen war, in diese Rolle geraten zu sein - also hatte sie aus ihrer Sicht das Richtige getan, nämlich dem Arzt von anderen Dingen als von Alter und Krankheit zu erzählen.


Angelika antwortete am 27.07.03 (19:58):

hl - es ist natürlich verständlich, dass du, die selbst in dem beruf ist, einen link zu einer seite für alternpflegerinnen legst - aber hier geht es doch in erster linie um die interessen der senioren, soll da der berufsstand der altenpflegerinnen grad die richtige anlaufstelle sein? nur gesetztestexte beantworten leider nicht die frage, wie senioren und seniorinnen im alltag auch zu ihrem recht kommen - und darum geht es doch hier.
altenpflegerinnen sehen doch inerster linie und das mit gutem recht ihre eigenen belange.

@mart et all: so lange es sich um pflegestufe eins handelt und man es sich leisten kann, ist es sicher auch nicht uninteressant, eine haushalts-pflegehilfe im neunen mini-job-system selbst anzustellen. das sind maximal 400 euro im monat sowie ein arbeitgeberanteil für die unfallversicherung. einfach mal durchlesen und überdenken - ich persönlich finde, dass das eine gute alternative ist. mir wäre eine arbeitsfreudige "laienpflegerin" allemal lieber als eine unzufriedene, immer gehetzte "profipflegerin" - man muss eben schriftlich einen arbeitsvertrag austüfteln, der auch bei krankheit der hilfe einen ersatz gewährleistet.

aus einer info des ndr.de:
Obergrenze 400 Euro
Die Haushaltshilfe darf insgesamt maximal 400 Euro monatlich verdienen. Wichtig: auch ein kleiner Zuschlag an Weihnachten oder zur Urlaubszeit zählen zum Verdienst. Und wenn die Haushaltshilfe beim Nachbarn auch noch Putzen geht, gehört das natürlich auch dazu. Mehrere Minijobs zu koppeln, geht also auch nur bis zur Grenze von 400 Euro.

Etwas anders ist die Lage, wenn die Haushaltshilfe noch einer sozialversicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung nachgeht. Dann kann sie � beide Jobs zusammen genommen � auch mehr verdienen.

Liegt der Verdienst unter der Grenze von 400 Euro ist die Tätigkeit für den Minijobber abgabenfrei. Er kassiert brutto für netto.

Abgaben für den Arbeitgeber
Private Arbeitgeber haben deutlich geringere Abgaben als gewerbliche. 12 Prozent des Verdienstes müssen sie drauflegen für Pauschsteuer, Renten- und Krankenversicherung. Dazu kommen 1,3 Prozent für die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Denn eine Haushaltshilfe hat ein Recht auf Vergütung, auch wenn sie krank ist, oder wegen eines gesetzlichen Feiertages nicht zur Arbeit kommt. Im Krankheitsfall kann sich der Arbeitgeber 70 Prozent der Kosten von der Minijob-Zentrale zurück holen.

Minijob-Zentrale
Bei der Minijob-Zentrale muss die Haushaltshilfe angemeldet werden. Das funktioniert mit dem sogenannten Haushaltsscheck. Am Ende des Formulars unterschreibt der Arbeitgeber eine Einzugsermächtigung, so dass die Minijob-Zentrale alle Abgaben zentral abbuchen kann. Der Arbeitgeber muss sich um nichts mehr kümmern. Mit Ausnahme der Unfallversicherung.


hier der link zur entsprechenden seite mit noch mehr infos.

Internet-Tipp: https://www.ndr.de/tv/markt/20030623_3.html


Angelika antwortete am 27.07.03 (20:00):

ps hl ... hast du dir die gesetzestexte mal genau angesehen, die uns da geschrieben hast? seit dm - preisen hat sich nicht nur die währung, auch einige bestimmungen geändert :-) nix für ungut ...


hl antwortete am 27.07.03 (20:15):

Na, Angelika :-) da ist es mir doch gelungen dich einmal richtig glücklich zu machen. Geniesse es!

--

Die erste Frage von Luzie war"Wer hat Erfahrung mit Pflegediensten? Gibt es eine Preisliste die auch der zu Pflegende einsehen darf? Oder muss man die Preise akzeptieren, die der Pflegedienst verlangt?" Im Verlauf der Diskussion wurde auch über die Einstufung geredet.

Aus dem Gesetzestext geht hervor wo man objektive Informationen bekommt und somit auch aktuelle Preislisten mit aktueller Währung, die Einstufungsvoraussetzungen sowie allgemeine Zusammenhänge. Daran hat sich inzwischen nichts Wesentliches geändert.

Ich gehe davon aus, dass Luzie lesen kann.

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hl antwortete am 27.07.03 (20:17):

noch zu deinem Einwurf "altenpflegerinnen sehen doch inerster linie und das mit gutem recht ihre eigenen belange":

Die Belange der AltenpflegerInnen und der Pflegebedürftigen sind nahezu identisch.


Angelika antwortete am 27.07.03 (20:23):

so schnell wie dich kann man mich nicht glücklich machen, liebe, knuddelige hl ... aber von dir bin ich sonst doch immer so viel korrektheit gewohnt :-)

deinen einwurf: "Die Belange der AltenpflegerInnen und der Pflegebedürftigen sind nahezu identisch." muss ich zurückweisen. Das ist eine Wunschvorstellung - aber fernab jeder Realität.


hl antwortete am 27.07.03 (20:40):

Die Belange der AltenpflegerInnen und der Pflegebedürftigen sind nahezu identisch.

Ich könnte sehr lange und ausführlich den Beweis für diese Behauptung antreten aber.. ich habe einfach keine Lust, mit dir, Angelika, dieses Thema zu diskutieren.

Diskussionen über die Altenpflege behalte ich mir mit Menschen vor, die sich tatsächlich dafür interessieren.

Allseits einen schönen Abend noch :-)


Tessy antwortete am 27.07.03 (20:59):

Schon des öfteren hat im ST jemand um Rat gefragt und ich finde es optimal wenn jemand vom Fach hier ist und antwortet!

Vielleicht dann auch mal etwas annehmen?
Vielleicht gerade an diese Person konkret Fragen stellen?

In den letzten Monaten konnte ich was Altenpflege betrifft Beobachtungen vor Ort machen und sehe nun vieles anders.

Eine examinierte Pflegerin einer Prüfung zu unterziehen halte ich für keine gute Voraussetzung für gute Zusammenarbeit.
Und wer meint daß im Pflegeberuf das große Geld verdient wird...............
......der sollte evtl.in Minuten-Vorgabe einen eingeschränkt beweglichen Patienten waschen und anziehen usw.....
Sorry, aber manchmal ist es mir zuviel was an Halbwissen abgelassen wird.


Angelika antwortete am 27.07.03 (21:12):

Ja, HL, das mich das Thema nicht interessiert, habe ich hier hinlänglich bewiesen. Gut, dass Du alle noch einmal darauf aufmerksam gemacht hast.

Und wie gut, dass es keinerlei Interessenkonflikte zwischen überarbeiteten und nervlich sowie körperlich oft überforderten Pflegekräften und Senioren gibt, die sich schon daheim nicht einmal trauen, ihre Rechte gegenüber dem PflegerInnen geltend zu machen.

Ich zitiere: "Oder muss man die Preise akzeptieren, die der Pflegedienst verlangt? Zum Beispile kostet einmal Füße waschen 10Ä (man hat ja zwei Füße, Aussage des Pflegers) plus die Anfahrtskosten. Ist der Pflegedienst vor Ort und tätigt zwei unterschiedliche Dinge, wird auch zweimal die Anfahrt berechnet. Ist das rechtens?
Für Informationen bin ich dankbar.
Mit freundlichen Grüßen Luzie"

Und alle Selbsthilfegruppen und unabhängige Beratungsstellen sind natürlich nicht so kompetent wie Du
:-) Keine Sorge, HL, das ist ganz allein DEIN Terrain - ichhabe da überhaupt kein Interesse und Ahnung habe ich schon überhaupt nicht. Ich sehe nur, dass die Pflegedienste viele Minijob - Leute einstellen und teuer abrechnen . na da stellt man sich doch lieber selbst eine private Minijobpflegerin ein!


Angelika antwortete am 27.07.03 (21:16):

@tessy: deine antwort widerspricht sich aber irgendwie - auf was beziehst du dich denn nun da ganz genau???


dirgni antwortete am 27.07.03 (21:48):

In jedem Forum gibt es Menschen, die alles genauer, besser und präziser wissen. Das ist sicherlich eine wertvolle Ergänzung. Das Gespräch mit Menschen, die ihre Erfahrungen mitteilen, ist gerade bei so einem Thema aber sicher wichtiger.

Um für alte Menschen die geeignete Pflege zu finden, sollte man sich auch mit dem harten Job von AltenpflegerInnen (ich habe im Netz mit einigen Bekanntschaft gemacht) und deren Situation auseinandersetzen; nur so kann eine Zusammenarbeit im Interesse der Pflegeperson möglich sein.

Oft sind Mitteilungen über Erfahrungen, selbst wenn sie nicht ausgefeilt und durchgestylt sind, in einem Forum wertvolle Gedankenansätze. Rezepte zur Vorgangsweise kann man doch ohne genaue Kenntnis der Situation sowieso nicht geben.


hl antwortete am 27.07.03 (21:53):

Allgemeines:

Eine kompetente Auskunft bekommt man bei den Pflege(Kranken-)kassen und/oder bei den Beratungsstellen der Stadtverwaltung. Dort liegen Listen aller Pflegedienste vor. Eine Prüfung bzw. ein Vergleich der Dienste ist in jedem Fall empfehlenswert wie auch die Vorlage einer Musterdokumentation und einer Musterabrechnung. Ein wichtiges Kriterium ist auch, ob vorwiegend die gleichen Pflegepersonen zur Pflege kommen oder ob immer wieder andere im Einsatz sind. Da der Einsatz von qualifizierten Fachpersonal gesetzlich vorgeschrieben ist, ist die Frage danach überflüssig. Nicht ausgebildetes Personal darf nur im hauswirtschaftlichen Bereich tätig sein.

Wenn man eine Privatperson zur Pflege heranziehst, kann man Geldleistung statt Sachleistung beantragen (Pflegegeld) allerdings wird diese private Pflege (nicht die Pflegeperson) regelmässig geprüft ob sie auch den Kriterien der Pflegeversicherung entsprechen. Diese Prüfung muss gesondert bezahlt werden.

Tatsache ist, dass die Pflegedienste nur das leisten können, was sie mit den Kassen auch - entsprechend der Pflegeeinstufung - abrechnen können. Alles was darüber hinaus geht muss privat bezahlt werden.

Wenn allerdings vereinbarte Leistungen nicht erfüllt werden besteht jederzeit die Möglichkeit, den Dienstvertrag sofort zu kündigen sowie die entsprechende Kasse sofort darüber zu informieren.

Das Recht auf Einsicht in die Dokumentation hat der Pflegebedürftige selbst und seine nächsten Angehörigen bzw. Betreuer.


pilli antwortete am 27.07.03 (22:11):

@ Tessy

die vielfalt der meinung regt doch m.e.an, einfach mal drüber nachzudenken, is noch nix schlimmes...oder?

und wenn deine meinung:

"Vielleicht gerade an diese Person konkret Fragen stellen?"

erst mal fremd erscheint, verstehe ich dich sehr gut; aber auch "hinterfragen" ist nix schlimmes :-) machen viele kluge leute. :-) datt kann frau lernen, immer ein bischen mehr vortasten...geht schon! du glaubst garnicht, wie konkret ich fragen kann :-) leute die mich persönlich kennen, wissen ein lied davon zu singen. nur, ich mache das sehr offen und nicht hinterrücks.

bei jedem vorstellungsgespräch werden diese gespräche mit etwa gleichem inhalt geführt, warum denn im privaten umfeld nicht?

schau mal, wenn es jemand nicht gefallen sollte, kann er der sie ja gehen...sie müssen nicht bleiben. und wenn sie gehen und keine offenen fragen mögen, ist doch schon klar, watt sache ist oder?

warum denn erst lange vornehm hin und her reden? und warum nicht der person die gerechte entlohnung zahlen, die auch die arbeit leistet? wenn es machbar ist.

auch die pflegedienste sind durchaus bereit, konditionen einzuräumen, nur...wer nicht nachfragt...warum sollten die von sich aus was anbieten?

in Köln z.bsp. habe ich von einer wohnungs-genossenschaft gehört, die ihren genossenschafts-mitgliedern einen bestimmten dienst empfiehlt. falls eine entscheidung für diese einrichtung getroffen wird, werden prozentuale abzüge eingeräumt.

und wenn es tatsächlich so ist, wie Luzi es eingangs schildert, wird doch wohl hier jemand kräftigst über den tisch gezogen, meine ich mal!

macht doch mal endlich schluß mit dem devoten verhalten,
und fangt einfach gleich morgen an zu trainieren.

z.bsp: fragt doch den apotheker, warum eigentlich die meisten artikel bestellt werden müssen und viele alte und gehbehinderte menschen ein zweites mal den weg dahin machen müssen. nur weil er sein kapital nicht einsetzen möchte um eine ausreichende bevorratung sicherzustellen?

meiner meinung nach dürfte nur ausnahmsweise eine gesonderte bestellung erfolgen und wenn ich dazu davon ausgehe, daß eigentlich immer die gleiche apotheke, nämlich die, die der arztpraxis gegenüberliegt, besucht wird, könnte fixer apotheker ja mal andenken, für stammkunden ne kartei anzulegen...oder? also geht schon...und wenn frau mal etwas lauter im laden danach fragt, interessieren sich immer auch andere...manchmal erst vor der türe...warum?...weil mann oder frau sich nicht traut zu fragen!


pilli antwortete am 27.07.03 (22:24):

@ hl :-)

gerade die erforderliche berechtigung, pflegen zu dürfen ist ein ganz kritischer punkt und daher wichtig von dir genannt zu werden.

die wenigsten der betroffenen alten leute werden sich das zertifikat zeigen lassen und genau da setzt meine sorge ein. viele wissen von dieser bestimmung nix und das formular, das halten sie zwar in der hand...aber verstehen das auch alle gleich richtig?

es liegt wirklich vieles brach und leider zerstören die "schwarzen schafe" das bemühen so vieler, denn die "schlupflöcher" die finden immer einige. :-)

nachfragen und bekannt machen;ist doch schon ein anfang!

:-)


dirgni antwortete am 27.07.03 (22:31):

"macht doch mal endlich schluß mit dem devoten verhalten,
und fangt einfach gleich morgen an zu trainieren"

Das klingt super und supereinfach! Aber: Menschen, die pflegebedürftig sind, verlieren viel von ihrem Selbstwertgefühl, weil sie abhängig sind; und auch die Verwandten, die die Pflege nicht selbst übernehmen können, sind abhängig.

Und dann gibt es noch ein Aber: nicht alle Menschen haben das entsprechende Selbstbewußtsein und Auftreten, auch wenn sie durchaus noch in der Lage sind, für sich zu sorgen.

Ich werde gleich morgen zu trainieren anfangen :-)


Mart antwortete am 27.07.03 (22:38):

Liebe hl!
"Wenn man eine Privatperson zur Pflege heranziehst, kann man Geldleistung statt Sachleistung beantragen (Pflegegeld) allerdings wird diese private Pflege (nicht die Pflegeperson) regelmässig geprüft ob sie auch den Kriterien der Pflegeversicherung entsprechen. Diese Prüfung muss gesondert bezahlt werden."

Das gibt es in Ö. nicht. Wie soll ich das verstehen: Überprüfung der privaten Pflege und nicht der Pflegeperson.
Wird die Pflegehandlung beobachtet und bewertet?


hl antwortete am 27.07.03 (22:45):

Es wird sozusagen das Ergebnis der Pflege geprüft, durch Einsichtnahme in die Dokumentation, Begutachtung der häuslichen Umgebung und vor allem der physische und psychische Zustand des Pflegebedürftigen (z.B. können Druckgeschwüre und/oder schlechter Ernährungszustand auf mangelhafte Pflege hinweisen).


Angelika antwortete am 27.07.03 (23:23):

"Qualitätskontrolle", sowohl der Zustand der pflegebedürftigen Person als die Qualität der geleisteten Pflege und vor allem der Zufriedenheit der pflegebedürftigen Person sollte doch aber unbedingt von einer neutralen Stelle geprüft werden, eine "Selbstkontrolle" ist aber leider oft die gängige Praxis: Da wird die zu pflegende Person dann gedrängt, ihr Kreuzchen bei "sehr zufrieden" zu machen und zu unterschreiben ... unabhängige Prüfungen in der Häuslichen Pflege habe ich bisher nur erlebt, wenn die zu pflegende Person per Amtsgericht plötzlich einen Betreuer zugeteilt bekam. Es müsste also viel mehr Selbsthilfegruppen, verbraucherschutzvereine für Senioren und Interessenvertreter aus den reihen der betroffenen Senioren und ihrer Angehöriger geben. Der Konkurrenzkampf unter den Pflegediensten ist gross - und wenn da einer den anderen kotrolliert oder gar Privatpflegepersonen von pflegediensten beurteilt werden sollen ... dann schliesse ich eine gewisse Befangenheit nicht aus.


Tessy antwortete am 27.07.03 (23:26):

@Angelika,
wo siehst du einen Widerspruch?

Ich stelle mir gerade ein Gespräch mit einer Pflegedienstleiterin vor:
Ich lege Wert auf pünktliches Erscheinen. - Natürlich
Ich möchte daß............. - natürlich

Aber pilli sieht "natürlich" hinter die Kulissen :-))

pilli, hast du schon mal nachgefragt warum Apotheken keine Vorratshaltung betreiben?
Und hält "deine" Apotheke alles bereit was du benötigst?

Gute Nacht


Mart antwortete am 27.07.03 (23:38):

"Es müsste also viel mehr Selbsthilfegruppen, verbraucherschutzvereine für Senioren und Interessenvertreter aus den reihen der betroffenen Senioren und ihrer Angehöriger geben."

Ich würde ergänzen: inklusive ausgebildeter und engagierter Altenpflegerinnen

Deren Erfahrung und Wissen ist sehr viel wert und sollte nicht mißachtet werden.

Es sollte auch öffentlich mehr Ausbildungen für Angehörige und Interessierte in diesem Bereich angeboten werden.

Es sollte auch mehr über die Folgen der Demenz sowohl für den alten Menschen als auch für Angehörige und Freunde gesprochen werden; die übliche Behandlung in den Medien erinnert mich immer an das Tabuthema "Sterben". Dabei gibt es hier s e h r wichtige Dinge, die es zu wissen gibt, und die das Leben für alle Beteiligte erleichtern.


Gudrun antwortete am 27.07.03 (23:47):

Lucie

um exakt Deine Fragen beantworten zu können,sind die Angaben zu unvollständig.

Es ist nicht erkennbar,ob Deine Schwester in der Lage ist,überhaupt selber noch etwas zu tun,wie sich waschen,kämmen,an-bzw-ausziehen,Maniküre etc.
Kann sie sich tagsüber alleine versorgen,wie ist es mit Essen zubereiten,wie kommt sie abends ins Bett.
Ist sie behindert,oder sind es die Erscheinungen des Alters,weswegen sie Hilfe braucht.
Am besten bespricht man so eine Situation mit dem Hausarzt,der auch sicherlich die Bescheinigung ausstellt,dass eine höhere Pflegeinstufung vorgenommen wird.
Für die grundsätzliche, pflegerische Versorgung,zu der auch die Körperreinigung gehört-in diesem
Fall werden natürlich BEIDE Füsse zum gleichen Preis gewaschen-wird meiner Erfahrung nach am besten einer sozialen Einrichtung -wie ASB oder Sozialstation-übertragen.
Es wird zwischen kleiner oder grosser Körperpflege unterschieden in der Abrechnung,und nicht einzelne Körperteilreinigung.
Die Zahlung für Pflegestufe 1 reicht in keinem Fall aus,um
die Kosten zu decken.
Ich denke,es wäre am besten,die Morgentoilette vom Pflegedienst ausführen zu lassen.Das wird dann sorgfältig gemacht.
Für alles andere,was Deine Schwester nicht mehr selber machen kann,müsste eine Hilfe gesucht werden,
die natürlich vertrauenswürdig sein muss.
Frage in der Apotheke oder beim Hausarzt könnte weiterhelfen. Sonst bleibt nur die Möglichkeit,über eine Anzeige eine geeignete Hilfe zu finden.
Wenn das alles nicht machbar ist,solltet ihr mal überlegen,ob "betreutes Wohnen" nicht die Alternativlösung für Deine Schwester ist.

Absolut nicht zulässig ist,wenn der Pflegedienst 2x die Anfahrt in Rechnung stellt,wenn er mit einer Fahrt zwei verschiedene Tätigkeiten ausführt!

Die Pflegedienste haben leider fest vorgeschriebene Zeiten,in welcher Zeit sie was am zu Pflegenden erledigt haben müssen.Dazu kommt noch,dass sie viel Zeit dafür verwenden müssen,um schriftlich festzuhalten,was gemacht wurde.-Zeit,die eigentlich sinnvoller für die Pflege verwendet werden könnte.
Mein Rat wäre:
1. mit dem Hausarzt einen Antrag auf Pflegegelderhöhung zu stellen.

2. wenn möglich,gemeinsam mit Deiner Schwester zu überlegen,wie Ihr die jetzt ungute Situation ändern könnt.

3.Sollte Deine Schwester ihre Situation nicht mehr selber richtig einschätzen können,wäre es vielleicht sinnvoll,eine Generalvollmacht von ihr zu erhalten oder einen Pflegschaftsantrag beim Amtsgericht zu stellen.
Häufig wird daran nicht rechtzeitig gedacht,und wenn ein Zeitpunkt eintreten sollte,wo der Betreffende nicht mehr selber seine Angelegenheiten regeln kann,wird ein Fremder hierfür eingesetzt.

Ich habe das lange Zeit ehrenamtlich ausgeübt,kenne mich also aus.

Hoffentlich habe ich Dir etwas helfen können.
Wenn Du noch Fragen haben solltest,kannst Du mich gerne
über meine Emailadresse erreichen.

Alles Gute!
Gudrun


Mart antwortete am 28.07.03 (00:27):

Gudruns Vorschlag für die Vorgehensweise ist der absolut richtige und zielführendste Weg.

Überdenke auch den Vorschlag für die Sachwaltschaft, auch wenn er Dir jetzt erschreckend vorkommt. Es vereinfacht, was Geldangelegenheiten betrifft, vieles entscheidend. Die Sachwaltschaft wird genau für die Dinge eingerichtet, die nicht mehr getan werden können.


Angelika antwortete am 28.07.03 (00:56):

Mart: die kann aber auch böse enden, wie im Falle meiner früheren Nachbarn, die zweifelsohne nicht mehr in der Lage waren, sich selbst zu versorgen, beide weit über 70, beide Diabetiker, beide durcheinander aber nicht abwesend - der Pflegedienst bekam für BEIDE Leute das Geld, kam aber nur 1x am Tag für nicht mal 30 Minuten - unmöglich, in der Zeit 2 (inkontinente) Menschen zu versorgen. Tagsüber und nachst waren die Leute sich selbst überlassen, der Pflegedienstleiter wollte seine Kunden nicht verlieren und behauptete weiterhin, alles sei bestens - die Nichte bestand dann auf Zuteilung einer Sachverwaltung für beide - die Wohnung, seit 6 Jahren nicht renoviert,musste überholt werden, beide gingen in Kurzzeitpflege - die Verwalterin liess die ganze Wohnung komplett räumen, die Familie ahtte einen Tag Zeit, das wichtigste auszusortieren, alles andere - sicher viel Ramsch aber doch auch Dinge, an denen das herz der beiden hing, landete auf dem Müll, die beiden haben jetzt nur noch jeder 2 Koffer aus ihren habseligkeiten, erkannten hier nichts wieder und entschieden mit Schrecken, im heim zu bleiben. Alle Sparbücher usw wurden von der Sachverwalterin eingezogen, nur sie kontrolliert das ganze - die beiden selbsz und ihre Verwandten können nichts mehr machen - so stell ich mir das aber auch nicht vor ...


Mart antwortete am 28.07.03 (06:25):

Angelika, eben um zu verhindern, daß irgendwelche Personen Sachwalter werden (ich habe von diversen Skandalen in D. gehört!)ist es gescheit, daß früh genug die Vertrauensperson eingesetzt wird, die der Pflegebedürftige wünscht. Die Wünsche des zu Besachwaltenden haben berücksichtigt zu werden. Übrigens besteht (bei uns wenigstens) einer solcher Mangel, daß das Gericht glücklich ist, daß jemand aus der Familie oder dem Freundeskreis das Amt übernimmt.

Falls die Sachwaltschaft von einem Außenstehenden beantragt wird, werden die Angehörigen davon nicht verständigt.

Allerdings liegt es im Wesen der Demenz, daß der Betroffene hier nicht genügend einsichtig ist.


Angelika antwortete am 28.07.03 (08:03):

achso Mart, ich dachte Du meintest die Amtshilfe - denn den Hinweis, eine Person seines vertrauens bei Zeiten selbst zu bestimmen, hatte ich schon gestern Nachmittag hingewiesen - darum dachte ich die reaktion jetzt bezieht sich auf die Person "von Amtswegen". Da kann man nur jeden vor warnen.


Gudrun antwortete am 28.07.03 (08:39):

@Angelika
Es ist völlig unsinnig stets von irgendwelchen "eigenen" Erlebnissen hier zu schreiben,um sachlich und fachlich fundiertes Wissen in Frage stellen zu wollen!
Lucie hat fragend um Hilfe gebeten-nicht,um Horrorszenarien zu hören!
Verantwortungsvolle Betreuer,wie ein Freund von mir in Baden Baden und auch ich, werden sich niemals zum Schaden der von ihnen Betreuten verhalten,oder gar in die eigene Tasche wirtschaften!

Schwarze Schafe gibt es leider überall,sogar im ST;-)

Allgemein:

Im Übrigen habe ich ausdrücklich darauf hingewiesen,die Betreuung rechtzeitig im Einvernehmen Mit dem alten Menschen vorzunehmen.
Das geht nicht so ohne Weiteres! Das Einverständnis
für eine Betreuung-auch einverständlicher Art-wird in JEDEM Fall durch einen Amtsrichter erteilt.Der zu Betreuende wird ausführlich um seine eigene Meinung gefragt.
Eine Generalvollmacht dagegen wird notariell beurkundet.Aber auch NUR mit dem persönlich anwesenden Betroffenen! Im Bedarfsfall kommen Amtsrichter und Notar sogar in Wohnung oder Altersheim!

Noch zu betonen wäre:
die Betreuung ist keine Entmündigung!

Darum ja auch mein Vorschlag,zu einem Zeitpunkt eine dieser Regelungen zu treffen,da der Betroffene geistig noch erfassen kann,was und warum etwas gemacht wird.
Recht oft ist es für einen alten Menschen-der sehr wohl noch "seine fünf Sinne beisammen haben kann"eine grosse Erleichterung,zu wissen,dass ein Mensch,dem er voll vertrauen kann,Dinge für ihn erledigt,die ihm selber schwer fallen würden,z.B. dass Überweisungen pünktlich getätigt werden,Verhandlungen mit Behörden,Ärzten,Pflegern usw.,usw.!

Ich betone noch einmal ausdrücklich,dass ich ausführlich mit allem Gesagten vertraut bin und keine dummen Sprüch mache!

Und Dir,liebe Lucie,biete ich nochmal an,über Email weitere Fragen zu klären.


Gudrun antwortete am 28.07.03 (08:47):

Eigentlich wäre es sinnvoll,auch in jungen Jahren schon daran zu denken,einem Menschen(oder mehreren) seines Vertrauens eine Generalvollmacht erteilen zu lassen.

Jeder kann durch Unfall oder Krankheit in eine Situation geraten,da er nicht selber mehr entscheiden kann,was er will oder was richtig ist.
So eine Generalvollmacht wird notariell beurkundet.
Man kann sie bei wichtigen Unterlagen,wie Versicherungen,Patiententestament usw. hinterlegen.Oder auch,wenn das Vertrauen absolut ist,den Vertrauten übergeben.

Meine Kinder und Schwiegerkinder haben diese Generalvollmacht von mir schon seit Jahren!
Einziger Punkt,den sie nicht akzeptieren wollen,ist,dass ich anonym beigestezt werden will.....na,das hat hoffentlich noch Zeit,bis es erforderlich ist.
Und wenn sie bei ihrer meinung bleiben,soll es mir recht sein;-))
ich wollte ihnen eine Arbeit abnehmen.....


Angelika antwortete am 28.07.03 (09:12):

Wie gut, liebe Gudrun, dass Du mit gutem Beispiel voran gehst und es im letzten Beitrag gleich so wunderbar vormachst :-)

Würden wir uns alle nur an das halten, was fachlich sicher korrekt und richtig ist, dürfte es ja gar keine Missstände geben und Selbsthilfegruppen usw wären überflüssig. Fehler und Missstände können aber nur aufgedeckt und ausgemerzt werden, wenn unabhängige Personen - und das können selbstverständlich auch Fachleute sein - sich einschalten. Hier wird auch nach eigenen ERFAHRUNGEN im Eingangsthema gefragt, verehrteste Gutruhn - und nicht nach dem Zitieren langer Gesetzestexte oder ob Gudrun sich anonym verscharren lassen will. Guten Tag!


Angelika
keine Frachfrau
dafür leidenschaftliche und sehr neugierige Dilettantin


Gudrun antwortete am 28.07.03 (09:40):

@Angelika

DIR zur Kenntnis:

ich heisse nicht Gutruhn-wenngleich das als Blasphemie von Dir gemeint war----
es wäre sinnvoller,Du würdest Dich an Deine Aussage halten,mich zu überlesen---auch,wenn es Dir schwerfällt
nicht immer das letzte Wort oder die längste Epistel geschrieben zu haben!

Es wurde nach eigenen Erfahrungen gefragt und nicht nach
"Horrorerzählungen"

was 'hl' über gleiche Interessen der Pflegenden und zu Pflegenden schrieb,ist meistenteils zutreffend-wie überall auch hier: einzelne schwarze Schafe......
wer sich den Pflegeberuf ausgesucht hat,tat das sicher nicht in erster Hinsicht auf ein besonders hohes Salair-sondern,weil dieser Beruf sinnvoll erschien.
In diesem Zusammnhang sehe ich auch

liebe HL
Deine Äusserung,der gleichen Interessen.Auch ich weiss aus Erfahrung,die Pflegenden bedauern sehr,dass ihnen so wenig Zeit für die wirkliche Pflege bleibt-so wie das auch die zu Pflegenden bedauern.


pilli antwortete am 28.07.03 (09:49):

@ Angelika

seit tagen sinniere ich über den "Altersstarrsinn" :-)
das wäre eine erklärung für mich, daß immer wieder schreiber und auch schreiberinnen "privates" "erlebtes" und "erfahrenes" in grund und boden knüppeln und im nächsten beitrag fleißig "eigenes" berichten.

wenn es denn altersstarrsinn wäre, habe ich großes verständnis :-)ansonsten bleibt mir da erst mal die luft wech:-)

ich habe nun genug sinniert und gebe allen kund und zu wissen: ich schreibe watt ich will, klar ???

und ihr, meine süße und so niedliche gemeinschaft der unablässig meckernden, ihr dürft dann lesen watt ihr wollt!!

allernetteste grüße...

:-)


Gudrun antwortete am 28.07.03 (10:23):

Pilliken

Thema verfehlt.........

damit kann Lucie gar nichts anfangen,
kannste mir folgen?;-))))))

willste nicht,weisichschon,wattbistenicheinfachmastill?


Fragender antwortete am 28.07.03 (11:06):

Ist es nicht würdelos, sich bei einem solchen Thema so im persönlichen Streit zu verfangen? Es sind immer wieder die gleichen Personen, die persönliche Spitzen gegen andere loslassen und die Sache an und für sich nicht diskutieren können. Ist dieser Hang, Argumente nicht abstrakt, sondern mit Personen zu verknüpfen, etwas vor allem Weibliches?


Karaoke antwortete am 28.07.03 (11:12):

Hallo Luzie
Nach dem, was dir hier bereits geschrieben wurde,kann ich dir als Frau vom Fach (Altenpflegerin) folgendes sagen:
Frage 1) Ja, es gibt Preislisten und sie dürfen auch vom zu Pflegenden eingesehen werden.
Die Preise sind vorgeschrieben, nur das Preis/Leistungsverhältnis variiert.(es darf nicht sein, dass die Füsse einzeln berechnet werden)
Darum sollte man auch bei den einzelnen Pflegediensten Erkundigungen einziehen und sie vergleichen.
Frage 2) Wenn der Pfleger da ist und 2 oder drei Sachen verrichtet, so darf er nur einmal die Anfahrt berechnen.
Ich denke, ich habe deine Fragen damit beantwortet.
Gruss Karaoke


schorsch antwortete am 28.07.03 (11:18):

Wie ich das sehe, ist ein Pflegedienst eine Auftragsleistung und kann deshalb jederzeit gekündigt werden.

Zudem muss jede "Firma", die einen solchen Dienst anbietet, von einer öffentlichen Stelle beaufsichtigt werden.

Bei uns in der Schweiz kann man sich an die Pro Senectute wenden. Diese steht mit Rat und Tat einem zur Seite. Ich denke, es gibt auch in Duetschland einen analogen Dienst.


Gudrun antwortete am 28.07.03 (11:26):

Ja,Schorsch
da hast Du recht,das vergass ich,zu erwähnen.

Auch private Pflegedienste sind an die Richtlinien gebunden.
Bei berechtigten Beschwerden kann man der Krankenkasse,mit denen sie meist vertraglich verbunden sind,entsprechende Nachricht zukommen lassen.
Versorgungsamt,Gesundheitsamt sind ebenfalls Ansprechpartner.


Angelika antwortete am 28.07.03 (12:02):

...sorry jetzt muss ich aber lachen :-))
Gudrun, Dir gegenüber blasphemisch zu werden würde ja heissen, Du wärest eine Göttin oder Heilige oder zu mindest ein wenig scheinheilig?? Oder möchtest Du auf mich die für Blasphemie übliche Strafe anordnen? Ich habe doch immer gewusst, dass irgend etwas an Dir anders ist...LOL

BTW wo schrieb ich, dass HLs Aussage falsch ist und was ist an meinen Aussagen Deiner Meinung eigentlich falsch - vielleicht die Tatsache, dass sie von mir sind?
Ein bisschen mehr Sachlichkeit, Gudrun!

:-)


Karaoke antwortete am 28.07.03 (12:24):

Ach du liebste Güte
Wo bin ich denn hier hingeraten?


pilli antwortete am 28.07.03 (13:33):

Karaoke schreibt:

---------
"Frage 1) Ja, es gibt Preislisten und sie dürfen auch vom zu Pflegenden eingesehen werden."
---------

mann und frau beachte das gönnerische und gewährende

"sie dürfen auch..."

sach ma... dürfen?...ich "verlange" diese preislisten ansonsten is nix mit pflegegeld kassieren.

wann begreift das vielleicht jemand, daß lange genug "gedurft" wurde?

hier sind wir, die kunden, und alle die, die uns als kunden wünschen, müssen sich schon sehr gut präsentieren, ansonsten...wird nix aus dem deal,okay?

:-)


Karaoke antwortete am 28.07.03 (13:51):

@ Pilli
Um mal in deiner Schreibweise zu bleiben:
Sach ma, wat bist DU denn für ein Schätzchen.
Wat haste überhaupt fürn Ton am Balch?
Solche wie dich nehme ich zum Frühstück.

Jetzt wieder im normalen Umgangston:
Was bitte ist an meinem Beitrag falsch?
Ja, sie dürfen, wenn sie es denn wollen.
Klar kann man es auch verlangen.
Muss es denn aber immer mit dem Holzhammer sein?
Mit Höflichkeit kommt man auch zum Ziel, das heisst deshalb nicht, auf sein Recht zu verzichten.


pilli antwortete am 28.07.03 (14:27):

leider nein, Karaoke

höflichkeit ist eine zier, doch weiter kommste ohne ihr !!!

ist ja wohl auch logisch, hätte Luzi ansonsten das thema eröffnet???

:-)


Karaoke antwortete am 28.07.03 (14:44):

@pilli
DAS scheint dein Lebensmotto zu sein.
Ich bin mit Höflichkeit und manchmal auch etwas Nachdruck bisher immer noch an mein Ziel gekommen. Den Holzhammer benötigte ich noch nie.


Luzie antwortete am 28.07.03 (15:41):

An alle, die mir geschrieben haben.
Leider kann ich nicht jedem antworten, aber einige Fragen stehen im Raum.
1. Das Zitat "Sie haben ja zwei Füsse" resultiert aus dem erstaunten "So teuer?" meiner Schwester.
2. Meine Schwester ist nach mehreren schweren Operationen schwerbehindert. In ihrer Beweglichkeit ist sie eingeschränkt, darf ohne Begleitung das Haus nicht verlassen, lange Wege sind unmöglich.Kurz gesagt, sie ist ans Haus gebunden.
3. Für den Haushalt bekommt sie von der Berufsgenossenschaft eine Putzhilfe bezahlt.
4. Einkaufen, Wäsche waschen, zum Arzt begleiten und was sonst noch anfällt, da bin ich zuständig.
5. Ein bisschen kochen oder Fertiggerichte aufwärmen, kann sie alleine. Ich koche oft doppelte Portionen und friere für sie auf Vorrat ein.
Es geht also nur um den Pflegedienst, der meines Erachtens mächtig schlurt.
Dank Eurem Rat und Hilfe werden wir eine Pflegedienst- beratungsstelle um Rat fragen.
Sollte ich noch Fragen haben, ich hab ja die Mail Adresse.
An alle, die gepostet haben, meinen herzlichen Dank
Ich hoffe, daß alles gut wird.
Luzie


Karaoke antwortete am 28.07.03 (15:56):

@ Luzie
Wenn die nachweislich schluren, melde es der Krankenkasse, die bezahlen das schliesslich.
Gruss Karaoke


Medea. antwortete am 28.07.03 (22:01):

Hallo, liebe Gudrun ...
schwarzen Schafen bin ich hier im ST noch nicht begegnet - allenfalls sind wir alle ein wenig gescheckt ...


Luzie antwortete am 28.07.03 (23:39):

Nachtrag zum Thema,
in dem Pflegebuch meiner Schwester wird sogar vermerkt,
um ---- Uhr Jalousie hochgezogen, und wenn es in dem Buch steht, wird es auch berechnet.
Meine Schwester hat nie kontrolliert, weil sie den Leuten vertraut hat.
mfg Luzie


utelo antwortete am 30.07.03 (08:37):

Hallo Miteinander,
zum Pflegedienst kan ich aktuell etwas berichten. Hatte eine sehr schwere Operation -Darm- und Leberkrebsteil-entfernung-. Da mir schon im Krankenhaus klar war, dass ich es nicht schaffen werde, mich alleine zu pflegen, bat ich den Sozialdienst des Krankhauses um Hilfe. Ein Pflegedienst direkt in meiner Nähe wurde teleonisch benachrichtigt. Herr F.kam am nächsten Tag ins KH und wir besprachen die Details. Er versuchte dann über die Krankenkasse eine Pflegestufe anzumelden, war aber vergeblich. Na gut, ich vereinbarte mit ihm, dass ich morgens früh geduscht und eingecremt werden möchte. Wenn nötig, auch am Abend Hilfe, nur telefonieren und eskommt jemand. Herr F. brachte mir ein ausführliches Informationsheft mit, in dem ich auch die Preise finden konnte. Ichhabe diese 3 Wochen dann den Dienst privat bezahlt, weil tatsächlich nur vorübergehend. Und jetzt bekomme ich Chemotherapie und Herr F. kommt jeden Mittwoche, meine Infusion abklemmen und den Port säubern und versosrgen. Das erspart mir eine weitere Fahrt mit dem Taxi in die Chemopraxis und der Krankenkasse -die diese Kosten übernimmt- die Taxikosten.
Ich bin mit den Leistungen des Pflegedienstes voll zufrieden und werde,sollte meine Krankheit schlimmer werden auch weiterhin mich von diesen leuten betreuen lasen.
Also es gibt keine Geheimnisse ebzgl. der Kosten. Man muss natürlich fragen, wenn von alleine nichts kommt.


Rosmarie antwortete am 30.07.03 (13:46):

Liebe Utelo, alles Liebe und Gute und baldige vollständige Genesung!


utelo antwortete am 30.07.03 (21:23):

Danke Rosemarie für Deine guten Wünsche. Ichhoffe auch, dass die Chemo hilft, aber man soll ja die Hoffnung nie aufgeben.


UrsulaB antwortete am 31.07.03 (02:03):

Liebe utelo,

gerade erst habe ich Deinen Beitrag gelesen. Auch ich hoffe mit Dir, dass die Behandlung einigermaßen erträglich ist und ganz schnell zum Erfolg führt.

Ich wünsche Dir von Herzen eine rasche Erholung von den Strapazen der Behandlung und eine dauerhafte Genesung!

Herzliche Grüße
Ursula


Medea. antwortete am 31.07.03 (09:14):

Liebe Utelo -
es wunderte mich, in der letzten Zeit von Dir nichts mehr gelesen zu haben, nun habe ich die Erklärung .....
Ich hoffe sehr, daß es mit der Heilung und Gesundung nun voranschreitet..., dieser Sommer ist so schön und die Freude, die er gibt, wird auch das ihrige dazu beitragen, Dich bald wieder wohl zu sehen.
Alles Gute auch weiterhin - und hänge Dich bitte wieder rein - es lenkt zudem ab ..... ;-)
bei den verschiedenen Temperamenten im ST kann das auch recht lustig sein .... ;-)
Grüße von mir.


Gudrun antwortete am 31.07.03 (11:35):

Liebe Utelo

es können gar nicht genug gute Wünsche für einen positiven Behandlungs-und Heilungserfolg zu Dir kommen!Und so schliesse ich mich UrsulaB's Wünschen aufs herzlichste an!

Gudrun


Utel antwortete am 31.07.03 (20:18):

Danke Euch allen für die lieben Genesungswünsche. zudem erhielt ich heute noch Besuch von einer früheren Kollegin, die mir ganz viele Wünsche und Blumen von den anderen "alten" Kolleginnen und Kollegen überbrachte. Ich habe mich so sehr gefreut.Es tut wirklich gut.
Ichbemühe mich auch sehr wieder gesund zu werden, obwohl manchmal doch ein Durchhänger vor kommt. Aber da ich meine Haare noch habe,ziehe ich mich an denen wieder aus dem Loch raus.
So das wars für heute.Schönen Abend zusammen.


schorsch antwortete am 01.08.03 (08:52):

Gratuliere zu deinem Lebensmut!