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THEMA:   Patientenrechte in Deutschland

 5 Antwort(en).

pilli begann die Diskussion am 30.07.03 (23:38) mit folgendem Beitrag:


Brigitte Zypries
Bundesministerin der Justiz

Ulla Schmidt
Bundesministerin für Gesundheit und Soziale Sicherung


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Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger!

"Patientenrechte in Deutschland" ist ein Beitrag zu einer vertrauensvolleren Kooperation von Arzt und Patient. Vertrauen entsteht, wenn alle Beteiligten ihre Rechte und Pflichten kennen. Die vorliegende Dokumentation klärt über diese Rechte und Pflichten im Arzt-Patientenverhältnis auf. In verständlicher Sprache wird das geltende Recht transparent gemacht.

Die Dokumentation wurde gemeinsam von allen Beteiligten des Gesundheitswesens erarbeitet. Diese Gemeinsamkeit ist ein wichtiger Schritt zu besserer Information, sie fördert das gegenseitige Vertrauen und dient damit dem Patientenschutz. "Patientenrechte in Deutschland" informiert Patienten und Ärzte über die wesentlichen bestehenden Rechte und Pflichten im Rahmen der medizinischen Behandlung und enthält außerdem Hinweise für den Fall einer fehlerhaften Behandlung.

Deshalb sind die "Patientenrechte in Deutschland" eine gute Grundlage für eine vertrauensvolle Kooperation von Arzt und Patient und damit für einen bestmöglichen Behandlungserfolg.

Denn nur ein informierter Patient kann sich am Behandlungsprozess aktiv beteiligen, in eigener Verantwortung Entscheidungen treffen und so Mitverantwortung im Behandlungsprozess übernehmen. Und wer als Arzt seine Rechte und Pflichten kennt, kann den Patienten hierbei besser Unterstützen.

Die "Patientenrechte in Deutschland" wurden unter der Leitung des früheren Präsidenten des Bundesgerichtshofes, Herrn Dr. h. c. Karlmann Geiß, von Vertretern der Patientenund Ärzteverbände, der gesetzlichen Krankenkassen und privaten Krankenversicherer, der freien Wohlfahrtsverbände sowie der Gesundheitsminister- und der Justizministerkonferenz erarbeitet. Ihnen allen gilt unser Dank für die hervorragende Arbeit.

Brigitte Zypries
Bundesministerin der Justiz

Ulla Schmidt
Bundesministerin für Gesundheit und Soziale Sicherung

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die dokumentation ist im vollen wortlaut dem link zu entnehmen. vielleicht vermittelt das lesen mehr klarheit.

:-)

Internet-Tipp: https://www.selbsthilfe-online.de/sonstiges/patientenrechte.shtml


schorsch antwortete am 31.07.03 (08:31):

"Was man besitzet schwarz auf weiss, kann man getrost nach Hause tragen".

Oder anders ausgedrückt: "Deine Worte hör ich wohl, doch mir fehlt der Glaube":


Mart antwortete am 02.08.03 (12:19):

Nun, so etwas gibt es in Österreich schon längst, der Erfolg davon ist sehr zweifelhaft,

Folge: etwas bessere Aufklärung, oft nur ein Wisch, der unterschrieben werden soll, bei Notfällen für den Betroffenen unmöglich zu beurteilen, bei Angehörigen meist detto

Einsichtnahme in Akten ist besser

Bei folgenschwereren Fehlern wird die Dokumentation rechtzeitig frisiert. Beispiel: Am Dokumentenblatt des Patienten wird normale Temperatur angegeben, im Übernahmeblatt der Station wird über 38 Grad Fieber + Antibiotikagabe angegeben (mit eigenen Augen gesehen!, Ursache war die Unterkühlung des Patienten bei der Grundpflege (mit eigenen Augen gesehen)

Zivilrechtliche Klagen bei Behandlungsfehler haben nur dann Erfolg, wenn zweifelsfrei durch Gutachten festgestellt wird, daß der schlechte nachträgliche Gesundheitszustand eindeutig - nur - auf den Behandlungsfehler zurückzuführen ist. Das ist eigentlich bei nur bei extremsten Fehlern möglich.

Vorteil: eine Schlichtungsstelle und Patientenanwalt, sodaß bei diesen extremsten Fehlern der Patient nicht auf sich allein angewiesen ist.


schorsch antwortete am 02.08.03 (15:19):

Dank dem Prinzip "Keine Krähe hackt der anderen ein Auge aus" ist es äusserst schwierig, jemanden aus dem Behandlungsteam zu finden, der entweder dem Recht verpflichtet ist - oder ein persönliches Hühnchen mit den behandelnden Ärzten zu rupfen hat.....


Mart antwortete am 03.08.03 (12:44):

Schadenersatz nur erfolgreich bei extremsten Fällen: das sind z.B.

Operation ohne Narkose: ist kürzlich hier passiert

Linkes, statt rechtes Bein

Prostata anstelle der Galle etc.

Nicht erfolgreich, wenn durch Liegenlassen in nasser Wäsche und geöffnetem Fenster eine Lungenentzündung resultiert.

Nicht erfolgreich, wenn durch Einweisung in die falsche Ambulanz eine stundenlange Verzögerung erfolgt und z. B. ein Schlaganfall, ein Aneurisma oder eine Lungenentzündung zu spät oder fast zu spät behandelt wird.

Nicht erfolgreich, wenn der einweisende Arzt nur blanke Einweisungszettel für das Pflegeheim zur Verfügung stellt, die Patientin nie gesehen hat und die Einweisung durch "qualifiziertes" Pflegepersonal zu spät und zur falschen Stelle erfolgt.

Nicht erfolgreich, wenn im Notfall vom "qualifizierten" Pflegepersonal nur der Funkarzt kontaktiert wird, weil der Notarzt vom Pflegeheim n u r im Falle des Kollabierens geholt wird.

Wenn ich im Vorfeld der Operation allerdings merke, daß ich verwechselt werde, würde ich jedoch empfehlen sofort auf den Fehler aufmerksam zu machen.


UrsulaB antwortete am 03.08.03 (16:37):

Hallo in die Runde,

Ich kann mir bis heute keinen Rechtsbereich vorstellen, in dem der Kläger von vorneherein so schlechte Karten hat wie im Arzthaftungsrecht.

Ursache hierfür ist u.a., dass im Falle eines vermuteten Behandlungsfehler der Patient die volle Beweislast trägt. Das heißt der Geschädigte (medizinischer Laie) muß dem Arzt oder Krankenhaus etc. beweisen, dass seine gesundheitliche Beeinträchtigung auf einem groben Behandlungsfehler (=Verletzung medizinischer Standards) beruht und bei Einhaltung der vorgeschriebenen medizinischen Standardregeln nicht eingetreten wäre.

Wie soll ein medizinischer Laie einem Arzt beweisen, dass er Standardregeln verletzt hat?

Der Klägeranwalt, ist als Laie ebenfalls überfordert (auch wenn er sich auf Patientenrecht spezialisiert hat): Er empfiehlt dem Mandanten für den gemeinsamen "Durchblick" die Einholung eines Privatgutachtens, für dessen oft sehr hohe Kosten allein der Patient aufkommen muss.

Die Richter, auch medizinische Laien, verlassen sich meistens ganz auf die von Ihnen eingeholten Sachverständigengutachten (auch wenn diese noch so falsch sind) und ignorieren das vom Patienten vorgelegte Privatgutachten praktisch vollständig....

Ergebnis: In den allermeisten Fällen verliert der Geschädigte, obgleich er medizinisch und medizinrechtlich Recht hat, den Prozeß durch alle Instanzen, und hat (wenn er nicht rechtsschutzversichert ist) zu seinem medizinischen Schaden auch noch einen erheblichen wirtschaftlichen Schaden.

Der im Eingangstext erwähnte Richter Karlman Geiß, ein glänzender Medizinrechtler und - ausnahmsweise - "patientenfreundlich" gerechter Richter, war bis 1997 Präsident der OLG Stuttgart und hatte dort den Vorsitz des "Arzthaftungssenates".
Als er 1997 BGH-Präsident wurde, munkelte man, er sei "wegbefördert" worden, weil unter seinem Vorsitz zu viele Prozesse gewonnen wurden und das Land Baden-Württemberg die hohen Schadensersatzkosten reduzieren wollte ...

Viele Grüße
Ursula